Wiederholung sinnvoll / möglich?

Dr Franke Ghostwriter
Nur um mich kurz abzusichern..
Hab dieses Semester Mathe I belegt & die EA auch erfolgreich bestanden. 😀
Jetzt mach ich im WS Mathe II und wollte dann im März 07 die Klausur schreiben. Ich weiss, ist auch die letzte Chance, da danach der neue Stoff integriert wird.
Macht es dann überhaupt für mich Sinn den 53er Kurs im Winter als Wdh zu belegen? Beinhaltet ja immerhin das (sehr wahrscheinliche) Risiko dafür blechen zu müssen, da er ja grundlegend überarbeitet wurde.

Oder was sagt der Experten-Benedikt dazu?
 
Bimmlu ... 🙂

... Oder was sagt der Experten-Benedikt dazu? 😉
Ich bin zwar ganz eindeutig nicht Experten-Benedikt, trotzdem versuchs ichs auch mal ... 😀 😛

Nur um mich kurz abzusichern..
Hab dieses Semester Mathe I belegt & die EA auch erfolgreich bestanden. 😀
Jetzt mach ich im WS Mathe II und wollte dann im März 07 die Klausur schreiben. Ich weiss, ist auch die letzte Chance, da danach der neue Stoff integriert wird.
Macht es dann überhaupt für mich Sinn den 53er Kurs im Winter als Wdh zu belegen? Beinhaltet ja immerhin das (sehr wahrscheinliche) Risiko dafür blechen zu müssen, da er ja grundlegend überarbeitet wurde.
Der Kurs ist zwar überarbeitet bzw. verändert worden, braucht den aber nicht neu zu belegen, wenn du die letzte KursVersion vorliegen hast.

:guckstduh : Anleitungen zur Belegung I


Die Belegung als Wiederholer macht insofern trotzdem Sinn, da du so die aktuellen EA's zur KlausurVorbereitung vorliegen hast. 🙂

Außerdem, falls es Unstimmigkeiten mit der Belegung geben sollte, gibts ne Meldung aus Hagen. 😉 Natürlich, wenn du frühzeitig die RückMeldung einreichst.
Bestenfalls machst du es online, da gibts direkt evtl. eine FehlerMeldung. :chatten: 😉


Oder meint der Experten-Benedikt was anderes/besseres? 😕 😉 😀 😛 (Vielleicht gibts ja inhaltliche Veränderungen, trotz gleicher KursNummer?! 😱 😕 )
 
Ich klinke mich gerade mal in die Diskussion ein.

Ich habe gerade versucht mich als Wiederholer für BWL III einzutragen. Lt. der Homepage von BWL III und der folgenden Aussage,

"Beleghinweise:
Wer den Kurs 00047 vorliegen hat, kann den Nachfolgekurs 40530 als Kurswiederholer belegen um die neue EA zu erhalten.

Wer den Kurs 00081 vorliegen hat, kann den Kurs 40531 als Wiederholer belegen, um die neue EA zu bearbeiten."

habe ich mich versucht für die Kurse 40531 und 40530 als Wiederholer einzutragen, wurde aber vom System abgelehnt, da ich die Kurse in den letzten 7 emestern nicht belegt hatte. Klasse. Und nun?

Ich habe die Klausurzulassung für BWL III seit letztem Semester!

Hat einer Ideen?


Noch 'ne Frage: Wie haltet ihr es? Die Mikrounterlagen neu bestellen oder mit den alten Unterlagen lernen?? Auch hier habe ich die Klausurzulassung!


Danke & Gruss
Holger
 
Holger ... 🙂


Ich klinke mich gerade mal in die Diskussion ein.
Gerne ... 😀



... Ich habe gerade versucht mich als Wiederholer für BWL III einzutragen. Lt. der Homepage von BWL III und der folgenden Aussage,

"Beleghinweise:
Wer den Kurs 00047 vorliegen hat, kann den Nachfolgekurs 40530 als Kurswiederholer belegen um die neue EA zu erhalten.

Wer den Kurs 00081 vorliegen hat, kann den Kurs 40531 als Wiederholer belegen, um die neue EA zu bearbeiten."

habe ich mich versucht für die Kurse 40531 und 40530 als Wiederholer einzutragen, wurde aber vom System abgelehnt, da ich die Kurse in den letzten 7 emestern nicht belegt hatte. Klasse. Und nun?

Ich habe die Klausurzulassung für BWL III seit letztem Semester!

Hat einer Ideen? ...
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Mir wurde aus Hagen gesagt, dass man wegen der Umstellung im Zuge des B.Sc. und die damit einhergehenden neuen KursNummern auch in Hagen noch etwas durcheinander ist.
Daher wäre am sinnvollsten, wenn du auf einem Blatt formlos deine gewünschten Wiederholer-Kurse auflistet und so eine Wiederholung dieser Kurse beantragst. 🙂 So sind Missverständnisse erstmal nicht möglich. 😉
Ich hab sogar die alten und die neuen KursNummern aufgelistet, um jede Unklarheit im Vorfeld zu beseitigen. 😉


...Noch 'ne Frage: Wie haltet ihr es? Die Mikrounterlagen neu bestellen oder mit den alten Unterlagen lernen?? Auch hier habe ich die Klausurzulassung!
Hier würde ich es genauso handhaben wie mit BWL3 schon oben erwähnt: Schreib nen netten Brief! 😀 😛 😉


Der Sinn einer Belegung als Wiederholer ist ja vornehmlich, die aktuellen EA's zur Übung zugeschickt zu bekommen, also ist es wirklich angeraten dies dann auch zu tun. 😉
Inhaltlich wird es ja trotz Überarbeitung/Änderung der Kurse eher keine QuantenSprünge geben, daher sollte ein "einfaches" WiederholerZeichen ausreichen. :rolleyes
 
Email an die Belegungsstelle schreiben

Ich habe gerade versucht mich als Wiederholer für BWL III einzutragen. Lt. der Homepage von BWL III und der folgenden Aussage,

"Beleghinweise:
Wer den Kurs 00047 vorliegen hat, kann den Nachfolgekurs 40530 als Kurswiederholer belegen um die neue EA zu erhalten.

Wer den Kurs 00081 vorliegen hat, kann den Kurs 40531 als Wiederholer belegen, um die neue EA zu bearbeiten."

habe ich mich versucht für die Kurse 40531 und 40530 als Wiederholer einzutragen, wurde aber vom System abgelehnt, da ich die Kurse in den letzten 7 emestern nicht belegt hatte. Klasse. Und nun?

In diesem Formular ist eine Email-Adresse der Belegungsstelle angegeben.
Schreib einfach eine Email, dass du die Kurse 40530 und 40531 mit WHK markiert haben willst, weil du die Kurse 00047 und 00081 bereits belegt hattest. Das wird dann in deinem Belegbogen so eingetragen und du bekommst die EAs dann zur Wiederholung.

Hat bei mir auch funktioniert.
 
Da die Wiederholungskurse 0 EURO kosten, ist es immer ratsam sie zu belegen. allein schon wegen der aktuellen EA´s zu Übungszwecken.
 
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