So also ich habe gerade echt meine Probleme mit dem Skrypt ...
auf der Seite 12, in der mitte wird ausführlich darauf eingegangen ob ( Handlugswille/Erklärungsbewusstsein/Rechtsfolgewille) nun Vorraussetzung für eine wirksame Willenserklärung sind oder nicht.
Dieser Seite entnehme ich, dass
Handlungswille Voraussetzung ist.
Erklärungsbewusstsein nur bedingt
Rechtsfolgewille gar nicht.
nach dieser Zusammenfassung lese ich ruhig weiter denke mir "hey super Erklärung",
bis ich auf der Seite 17 unter 6 a) auf einmal das Gegenteil lese ... ?
nämlich das der Rechtsfolgewille ein Erfordernis für eine Willeserklärung ist, außerdem wird erläutert, das der BGH hier falsch liegt ??
wie geht ihr mit diesem Thema um ? seht ihr den Rechtsfolgewillen/Geschäftswillen nun als tatbestandsmäßiges Erfordernis oder nicht ?
lg euer Red
PS: haut mal mehr Bilder von euch rein würde das Zusammenarbeiten in Studienservice.de ein wenig persönlicher machen
auf der Seite 12, in der mitte wird ausführlich darauf eingegangen ob ( Handlugswille/Erklärungsbewusstsein/Rechtsfolgewille) nun Vorraussetzung für eine wirksame Willenserklärung sind oder nicht.
Dieser Seite entnehme ich, dass
Handlungswille Voraussetzung ist.
Erklärungsbewusstsein nur bedingt
Rechtsfolgewille gar nicht.
nach dieser Zusammenfassung lese ich ruhig weiter denke mir "hey super Erklärung",
bis ich auf der Seite 17 unter 6 a) auf einmal das Gegenteil lese ... ?
nämlich das der Rechtsfolgewille ein Erfordernis für eine Willeserklärung ist, außerdem wird erläutert, das der BGH hier falsch liegt ??
wie geht ihr mit diesem Thema um ? seht ihr den Rechtsfolgewillen/Geschäftswillen nun als tatbestandsmäßiges Erfordernis oder nicht ?
lg euer Red
PS: haut mal mehr Bilder von euch rein würde das Zusammenarbeiten in Studienservice.de ein wenig persönlicher machen