Wieviele Versuche hat mann?

Dr Franke Ghostwriter
ich habe folgendes Problem. Ich benötige nur noch meine Recht Klausur für mein Vordiplom(hoffe ich!). Irgendwo habe ich gelesen, dass es dafür genügt lediglich 9 Fächer zu bestehen bzw. insgesamt 450Pts insgesamt zu erreichen.
Nun zu meinem Problem: Kann ich es mir erlauben 3 mal bei Recht 1 durchzufallen und anschließend 3 neue Versuche beim dem neuen Rechtgebiet zu haben? Oder ist das Studium automatisch mit 3 durchgefallenen Versuchen beendet?

Hoffentlich versteht Jemand was ich meine mit den 9 Fächern und den 450 Pts, denn da spricht man ja nur von einer recht Klausur (Recht 1,2 oder das Neue) finde dazu im Netz leider nichts mehr. :uuups
 
In Deinem Fall: Gleich Morgen früh Anruf beim PA, denn nur dort gibt es eine (für dich hier erforderliche) verbindliche Auskunft! Wenn dir dort gesagt wird, dass das Studium beendet wäre, wenn du Freitag wieder unter die magischen 50% kommst, abmelden und die neue Einführung nachbelegen.
 
Der Normalfall ist ja der, dass man nach dem 3. Fehlversuch automatisch raus ist. Demnach wäre auch nichts mehr mit dem neuen Rechtsmodul. Das ist allerdings nur eine Vermutung. :ka:

Ich glaube es ist besser, wenn du dich in der Angelegenheit direkt ans Prüfungsamt wendest. 😉
 
also ich habe es so verstanden, daß es entweder die alte Regelung mit den Fächer-Ausgleich gibt ODER die neue Regelung mit den 450 Punkten.
Wenn er/sie also ausreichend Punkte hat, wäre er/sie durch.
Fächerausgleich nach alter PO würde bedeuten, dass einer von Recht I oder II zwingend bestanden wurde. Ansonsten gilt für alte wie neue PO, dass entweder einer von den beiden zwingend bestanden werden muss (Sonderregelung), oder aber der neue Grundlagenkurs qualifiziert nicht bestanden.

Soweit mein Kenntnisstand. Verbindliche Aussagen wie schon gesagt nur vom PA!
 
Habe nochmal folgende Passage im Netzt gefunden
Die erste Möglichkeit, das neue Modul „Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts“ mit einer Klausur abzuschließen, besteht im März 2007.
Zu den Teilgebieten „Recht für Wirtschaftswissenschaftler I und II“ wird im September 2007 letztmalig die Klausur angeboten.
Die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden alten Teilgebietsklausuren „Recht I“ oder „Recht II“ oder zum neuen Modul „Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts“ reicht zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich aus. Dasselbe gilt, wenn „Recht I“ oder „Recht II“ angerechnet worden sind.
Fehlversuche zu „Recht I“ und/oder „Recht II“ werden auf das neue Modul „Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts“ nicht angerechnet.

Desweiteren hatte ich gerade eine Sachbearbeiteren vom Prüfungsamt am Telefon. Die meinte zu mir, dass es egal sei mit dem dritten Versuch, da ich ja noch Recht 2 hätte. Wie es allerdings mit dem neuen Rechtgebiet aussieht, wüsste sie nicht genau. Da sollte ich lieber nochmal nachfragen.

Also darf man 3 Fehlversuche haben?! Verstehe ich doch richtig,oder:confused
 
Soviele Möglichkeiten hast du ja eh nicht mehr. Schreib einfach morgen erstmal bis zum 2. gescheiterten Versuch und geh dann ins neue Fach ... aber soweit sollte es ja nicht kommen. wenn du den Rest schon hast, wirst du ja noch ein paar bestandene Klausuren haben. Und wenn du bereits 7 bestandene (>50%) hast und 425 Punkte, dann brauchst du in Recht eh nur noch deine 25 Punkte und die solltest du ja wohl schaffen, wenn du denn Rest auch geschafft hast
 
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