Wird das mitgebracht BGB kontrolliert?

Dr Franke Ghostwriter
ich muß mal ganz blöd fragen: Wird das mitgebracht BGB während der Klausur eigentlich kontrolliert?
Ich habe nicht vor, zu betrügen, aber ich habe auch nicht vor, während der Klausur mit den Prüfungsaufsichten, die ja zumeist keine Ahnung von dem, was in der Prüfung bearbeitet wird, haben, während der Prüfung zu diskutieren, ob die Markierungen, die ich getätigt habe, erlaubt sind oder nicht.

Gruß.
 
Bei mir wurde es bisher - mit einer Ausnahme, da saß ich so, dass die Aufsicht mich nur unter Störung anderer Schreiber hätte erreichen können- kontrolliert. Falls die Klausuraufsicht zu diskutieren anfängt würde ich an Deiner Stelle einfach darum bitten mit diesem BGB weiterschreiben zu dürfen und sagen, dass die Aufsicht das BGB amEnde nach Abgabe Deiner Klausur genau prüfen darf. Sollte das BGB unzulässige Markierungen enthalten können die dann die fertig geschriebene Klausur immer noch einkassieren.
 
Ja, die mitgebrachten Unterlagen (Gesetzbücher) wurden fast immer kontrolliert.
Diskussionen darüber gab es eigentlich nicht. Die Aufsichtspersonen sind schweigend durch die Reihen und haben die Bücher durchgeblättert. Nur einmal flog eine Klausurschreiberin auf, die einen Spicker im BGB liegen hatte. Da gab's dann schon einen kurzen Disput, der sich aber recht schnell vor die Tür verlagerte...
 
Ich habe in einigen Paragraphen was farbig markiert, aber sonst nichts ins Gesetz geschrieben. Wo ich mir aber etwas unsicher bin: Ich habe hinten im Sachverzeichnis einige Begriffe farbig markiert, damit ich sie ggf. schneller finden kann. Ist das so erlaubt?
 
also im Prüfungsportal steht unter der Klausuranmeldung folgendes:

"Hilfsmittel
Gesetzestexte: BGB, HGB oder Schönfelder: Deutsche Gesetze.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden."

Ich schließ daraus, dass man sich alles mögliche markieren darf. Da würde ich das Sachverzeichnis auch mit einschließen.
Selber noch textliche Erläuterungen und der gleichen sind dann nicht erlaubt.
 
also bei meiner Recht Klausur wurden die BGBs kontrolliert. Ich hatte auf einer Seite einen Paragraphenverweis und wurde natürlich nach vorne gebeten. Naja ich musste es ausradieren und fertig.
Doof war nur, das ich damit total aus dem Konzept gebracht wurde und total schiss hatte das ich noch irgendwo unbewusst einen vermerk oder ähnliches habe.
Also ich würde genau alle SEiten noch mal durchgehen... ich hatte eben nur alles überflogen..
 
Meine Antwort bezog sich nicht auf meine Erfahrung in der Klausur Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrecht (die muss ich nicht schreiben), sondern auf die bis jetzt von mir geschriebenen 4 Klausuren im Rahmen des Fernuni-Studiums, bei denen Gesetzestexte mitgebracht werden durften. Das waren teils Klausuren aus dem WiWi-Bereich, teils juristische Klausuren aus dem BoL-Bereich. Da die Vorgaben für die erlaubten und nicht erlaubten Markierungen der Gesetzestexte in der Klausur Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts übereinstimmt mit den Vorgaben in diesen 4 Klausuren habe ich Dir geantwortet. Denn bei gleichen Vorgaben gibt es keine unterschiedliche Behandlung in Bezug auf die Kontrolle durch die Klausuraufsicht. Und damit sind meine Erfahrungen auf Deine Klausur übertragbar.

Ich habe bisher 9 Klausuren mitgeschrieben, aber nur bei 4 davon waren mitgebrachte Gesetze als Hilfsmittel erlaubt. In allen 9 Klausuren war die Aufsicht aufmerksam, ist die Reihen durchgegangen und hat kontrolliert, seien es mitgebrachte Gesetze (wo erlaubt), seien es Taschenrechner. Oft werden auch mehrere Klausuren (also verschiedener Module) gleichzeitig in einem Raum geschrieben, dann habe ich oft nebenbei von den anderen Klausuren mitbekommen, bei denen Gesetze erlaubt waren, dass die kontrolliert wurden.
 
Meine Antwort bezog sich nicht auf meine Erfahrung in der Klausur Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrecht (die muss ich nicht schreiben), sondern auf die bis jetzt von mir geschriebenen 4 Klausuren im Rahmen des Fernuni-Studiums, bei denen Gesetzestexte mitgebracht werden durften. Das waren teils Klausuren aus dem WiWi-Bereich, teils juristische Klausuren aus dem BoL-Bereich. Da die Vorgaben für die erlaubten und nicht erlaubten Markierungen der Gesetzestexte in der Klausur Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts übereinstimmt mit den Vorgaben in diesen 4 Klausuren habe ich Dir geantwortet. Denn bei gleichen Vorgaben gibt es keine unterschiedliche Behandlung in Bezug auf die Kontrolle durch die Klausuraufsicht. Und damit sind meine Erfahrungen auf Deine Klausur übertragbar.

Ich habe bisher 9 Klausuren mitgeschrieben, aber nur bei 4 davon waren mitgebrachte Gesetze als Hilfsmittel erlaubt. In allen 9 Klausuren war die Aufsicht aufmerksam, ist die Reihen durchgegangen und hat kontrolliert, seien es mitgebrachte Gesetze (wo erlaubt), seien es Taschenrechner. Oft werden auch mehrere Klausuren (also verschiedener Module) gleichzeitig in einem Raum geschrieben, dann habe ich oft nebenbei von den anderen Klausuren mitbekommen, bei denen Gesetze erlaubt waren, dass die kontrolliert wurden.

Oh, oh, das sollte von meiner Seite aus auf keinen Fall ein Angriff sein, oder ähnliches. Ich habe einfach nur nachfragen wollen.
 
Oh, oh, das sollte von meiner Seite aus auf keinen Fall ein Angriff sein, oder ähnliches. Ich habe einfach nur nachfragen wollen.
Ich hatte es auch nicht als Angriff verstanden 🙂 An Deiner Rückfrage habe ich bemerkt, dass ich in meiner ersten Antwort nicht dazugeschrieben hatte, dass sich meine Antwort nicht ganz speziell auf die Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts-Klausur bezieht sondern allgemein auf meine Erfahrungen mit Klausuren und Gesetzestexten. Da die Frage "wird kontrolliert" häufiger gestellt wird habe ich mich bei meiner heutigen Antwort entschlossen das Ganze nochmal etwas ausführlicher zu schreiben.

Viel Erfolg in der Klausur.
 
Ich hatte es auch nicht als Angriff verstanden 🙂 An Deiner Rückfrage habe ich bemerkt, dass ich in meiner ersten Antwort nicht dazugeschrieben hatte, dass sich meine Antwort nicht ganz speziell auf die Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts-Klausur bezieht sondern allgemein auf meine Erfahrungen mit Klausuren und Gesetzestexten. Da die Frage "wird kontrolliert" häufiger gestellt wird habe ich mich bei meiner heutigen Antwort entschlossen das Ganze nochmal etwas ausführlicher zu schreiben.

Viel Erfolg in der Klausur.


Puh, da habe ich aber nochmal Glück gehabt. 😉

Und nun noch zum Abschluß. Bei der Klausur wurden die BGBs nicht kontrolliert. Es lief zwar ständig eine der Aufsichten durch die freien Reihen, allerdings nur, zur allgmeinen Aufsicht und eventuellen Ansprechbarkeit.
Dementsprechend konnte man in Ruhe nachdenken.
 
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