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WiWi 55401 gewerbliche Schutzrechte (Unternehmen im Wettbewerb)

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MarkenG:

kann mir jemand bei den gewerblichen schutzrechten helfen?

verjährung im markenG ist 3 jahre ab kenntnis, 30 jahre ohne rücksicht auf die kenntnis.
verwirkung nach 5 jähriger duldung.

verjährung: kenntnis von was? steht das im gesetz?
verwirkung: kann ich ohne kenntnis etwas dulden?

im skript seite 77 (55401/3) steht: ein rückgriff auf die verwirkung kommt praktisch nur noch bei dauerhandlungen in betracht, bei denen die verjährungsfrist später beginnt als die verjährungsfrist.

Danke!!!
 
Dr Franke Ghostwriter
Also nach 30 Jahren ist alles verjährt - egal wie.

3 Jahre wenn der Schädigte davon Kenntnis hatte - ab Kenntnis

5 Jahre Verwirkung wenn er es wußte (Kenntnis) und nichts dagegen unternimmt.
 
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