Zuführung zur gesetzlichen Rücklage

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bunnny85

Dr Franke Ghostwriter
Ich bin gerade dabei die übungsklausuren der vergangenen jahre durchzurechnen.
bin jetzt speziell bei der Aufgabe 2 von der prüfung vom 24.03.04.
mich hat die Aufgabe extrem verwirrt.
entweder hab ich einen kompletten denkfehler oder ich werd von dem ganzen gelerne schon völlig blöde 😕
in der Aufgabe soll man den bilanzgewinn und die zuführung zur gesetzlichen rücklage errechnen.
irgendwie hab ich das gefühl, dass das 2 mal die gleiche rechnung ist, nur dass ich für die zuführung der gesetzlichen rücklage noch die 5% berechne...bin ich da jetzt komplett verkehrt???
und irgendwie weiß ich nicht so 100%ig, ob ich die gesetzl. rücklgae & die andere gewinnrücklage + oder - nehmen muss.
bei der Aufgabe sehe ich momentan garnicht mehr durch 🙁
es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
vielen dank schon mal im voraus.

liebe grüße
nadine
 
Nadine !
Vielleicht schilderst Du Dein Problem ausführlicher ...
Die Lösungen wären:
Fall 1:
38 gesetzl. Rücklage
361 Bilanzgewinn

Fall 2 :
36 gesetzl. Rücklage
342 Bilanzgewinn

Fall 3 :
40 gesetzl. Rücklage
410 Bilanzgewinn

Oder was hast Du raus ?!

Gruss ... Sven
 
sven,

vielen dank für deine schnelle antwort.
bei der zuführung der gesetzlichen rücklage habe ich jetzt die gleichen ergebnisse...hatte die 5% vergessen...demzufolge war mein bilanzgewinn auch falsch 🙄
hab alles nochmal nachgerechnet.
bei mir kommt bei fall 1 & 2 das gleiche raus...aber bei fall 3 was anderes und zwar:
43 gesetzl. rücklage
408 bilanzgewinn

liebe grüße
nadine
 
Nadine !
Zu Fall 3:
Du hast zwar Recht, das 43 in die gesetzl. rücklage MÜSSTEN,
allerdings fehlen ja nur noch 40 !!!
Also 4000 -> davon 10% -> 40 DÜRFEN nur in die Rücklage ...
43 stimmt zwar rechnerisch - ist aber zuviel !
Und deswegen passt dann auch 408 nicht!
Rechne das nochmal durch !
Viele Grüße ... Sven
 
Warum muss ich immer solche kleinen fehler machen...aber ich habs verstanden. *jippie*
vielen vielen dank.
nun muss ich das nurnoch mit dem möglichst geringen und möglichst hohem gewinnausweis kapieren 😱

gruß nadine
 
Ich glaube, ich hab mich ein wenig allgemein ausgedrückt.
es war eher so gemeint, dass ich daran nurnoch ein bissl üben muss 😀
entschuldige bitte - war falsch ausgedrükt 🙄
gruß, nadine
 
synke,

das ist eine Zusammenfassung
der prüfungsklausuren vergangener semester (von März 2004 bis september 2005)...die wurde mir im oktober 2005 zugeschickt bekommen...seitdem hatte ich leider keine zeit gehabt, die prüfung zu schreiben.
mir fehlen dann wohl die 2 prüfungen von 2006 (nehme ich jetzt ganz einfach mal an).

liebe grüße
nadine
 
Ich habe auch nur die vom März 2006. Wenn Du magst, kann ich sie dir schicken, obwohl es jetzt ja schon ein bischen eng wird mit der Zeit...

Kannst Du mir sagen, wo ich die Richtlinien für die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage finde? Mir schwahnt da was von 5% des Ergebnisses bis 10% des Grundkapitals? Ich finde jedoch nichts definitives...
 
Mir würde vollkommen reichen, was in den prüfungen für schwerpunkte drankamen...das wäre super...nicht das ich was vergesse mir anzuschauen.

ich kann dir hier schnell die Aufgabe samt berechnung reinschreiben:
Berechnen Sie die:
a) Zuführung zur gesetzlichen Rücklage
b) den Bilanzgewinn.

Es gibt 3 Fälle: Fall 1 / Fall 2 / Fall 3
gezeichnetes Kapital 4000 / 6000 / 4000
gesetzl. Rücklage 200 / 200 / 360
andere Gewinnrücklagen 400 / 600 / --
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -- / 80 / 40
Jahresüberschuss 760 / 800 / 900

Lösung a)
Fall 1 = 38 (760*0,05)
Fall 2 = 36 (800-80)*0,05
Fall 3 = 40 (900-40)*0,05 = 43, da aber die gesetzl. Rücklage nur max. 10% vom gezeichneten Kapital sein darf (10% von 4.000 = 400), kommen nur 40 in die gesetzliche Rücklage, weil 360+40 = 400

Lösung b)
Fall 1 = 361
Fall 2 = 342
Fall 3 = 410 (da ich mit 40 rechne)

liebe grüße
nadine
 
Nadine,

also im März 2006 kam wie folgt:

Buchhaltung: wie gehabt --> Besonderheit: Schuldwechsel, Diskont und seine periodengerechte Abgrenzung
Aktienbewertung,
Berechnung von Kennzahlen
Bilanzansätze.

Also dann werde ich mich mal mit der gesetzlichen Rücklage beschäftigen. Vielen Dank & Viel Glück morgen!!!
 
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