Zuführung zur gesetzlichen Rücklage

Dr Franke Ghostwriter
Halli...

hänge leider mit der Klausurvorbereitung etwas zurück....Hab soweit alles im Kopf...mir fehlt leider nur noch Zuführung zur gesetzlichen Rücklage. Hat jemand Lust und Nerven mir etwas hierüber zu erzählen...Wäre ganz klasse....
 
Bin zwar gerade bei der Aktienbewertung aber nun ja,

Wenn die gesetzliche Rücklage nicht 10% des Grundkapitals beträgt, muss man 5% vom Jahresüberschuss, in die gesetzliche Rücklage "einzahlen.

Also: (Jahresüberschuss minus Verlustvortrag)*0,05


Beispiel
Grundkapital 10000€
Gesetzl. Rücklage 500€
JÜ 200€
Verlust (Vorjahr) 20€

es fehlen in der gesetzlichen Rücklage 500€

JÜ- Verlust =180€ 180 *0,05= 9 €----> diese sind in die gesetzliche Rücklage zu zahlen.
 
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