Zulassung Fragen

Dr Franke Ghostwriter
Hallöle,

Ich habe an euch folgende Fragen die mir Kopfzerbrechen bereiten.

Ich werde im November 29 Jahre alt und bin derzeit als staatlich anerkannte Sachverständiger des Landes Berlin tätig (seit 2008). Nach Rücksprache mit der Uni Hagen, werde ich morgen meinen Zulassungsantrag auf Reisen schicken.

Ich habe kein Abi, nur eine 3 jährige Berufsausbildung und insgesamt 8 Jahre Berufserfahrung (verschiedene Bereiche). Könnte ich trotzdem abgelehnt werden ? Ich habe mich für ein Probestudium "Politik und Verwaltungswissenschaften" angemeldet.

Wie lange dauert es in der Regel bis ich eine Antwort erhalte ob es klappt oder nicht ?

Ich habe mich für das Wintersemster eingeschrieben, mit dem Bafögamt hab ioch auch schon telefoniert die meinten ich solle so schnell wie möglich den Antrag schicken, da es sonst mit der Zeit nicht mehr hinhaut. Hätte ich vielleicht doch bis zum Sommer warten sollen ? Ich fasse mal alle Fragen zusammen, das ist einfachen:

1. Kann man trotz der vorhandenen Voraussetzungen für das Probestudium abgelehnt werden ?

2. Wie lange dauert jetzt die Antwort, auf was kann ich mich einstellen ?

3. Hätte ich vielleicht doch bis zum Sommersemster warten sollen, wie lange braucht das Bafög Amt in der Regel ?
 
wenn deine Berufserfahrung NACH der Ausbildung gesammelt wurde, dann gilt sie für das Probestudium.
Ich glaube nicht, dass man als Probestudent Bafög erhält...wenn doch, poste es bitte, da ich derzeit auch überlege, ob da nicht doch ein Hintertürchen offen ist...
Bafögamt....oooooohjeeee, rechne mal mit dem schlimmsten. Die sind immer sehr nervig und es kann durchaus dauern. Mach denen immer wieder Druck....
Die Uni ist meist recht schnell im antworten.
Grüße, Gina
 
Gina,

wenn deine Berufserfahrung NACH der Ausbildung gesammelt wurde, dann gilt sie für das Probestudium
Selbstverständlich nach der Ausbildung 🙂)

Ich glaube nicht, dass man als Probestudent Bafög erhält...wenn doch, poste es bitte
Ich glaube es nicht nur, ich weiß es! Wenigstens eine Frage die ich mir und dir beantworten kann. Du bekommst auch Bafög für das Probestudium. Im Endeffekt ist es ja nichts anderes, außer das du zu einer bestimmten Zeit eine Anzahl von Punkten erreicht haben musst um weiter zu machen, wenn nicht, denn ist halt Feierabend.

Also erstens steht genau diese Frage auf der Internetnetpräzens der Uni, die sie schon beantwortet,https://www.fernuni-hagen.de/univer...g/2010-09-01-news21-bafoeg_probestudium.shtml habe aber trotzdem gestern mal beim Bafög-Amt Dortmund angerufen und alle meine Fragen geschildert. Unter anderem ob das Probestudium auch Bafögfähig ist. Antwort:

"Ja, solange es ein Vollzeitstudium ist". Teilzeit geht nicht!

Gruß Daniel
 
... habe aber trotzdem gestern mal beim Bafög-Amt Dortmund angerufen und alle meine Fragen geschildert. Unter anderem ob das Probestudium auch Bafögfähig ist. Antwort:

"Ja, solange es ein Vollzeitstudium ist". Teilzeit geht nicht!

Dann hättest du vielleicht auch sagen sollen, dass du 29 bist, denn ab 30 ist es vorbei mit BAFÖG. Es sieht also eher schlecht damit aus, dass du während deines gesamten Studiums Geld vom Staat bekommst.
 
Also die Aussage ist laut Bafögamt falsch. Sie wissen das ich im November 29 werde. Sie meinte, dass ist gar kein Problem. Probleme würde es erst geben, wenn ich zu Beginn des Studium 30 wäre, aber auch denn wäre es unter Umständen noch möglich. Außerdem besteht jetzt schon die Möglichkeit unter bestimmter Voraussetzungen bis 35 Jahre Bafög zu kriegen.

Im übrigen steht es so auch im Gesetzt des Berufsausbildungsförderungsgesetz.

"Grundlage ist § 10 Abs. 3 BAföG. Auszubildende, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Es gibt aber verschiedene Ausnahmeregelungen, z. B. für Absolventen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind, oder für Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beginnen."

Im übrigen fasse ich deine Antwort so auf, dass du davon ausgehst, das ich zwar mit 29 Jahren anfange zu studien und Bafög bekomme und sobald ich die 30 erreicht habe, bekomme ich nichts mehr ?!

Das geht ja nun garnicht. Selbstverständlich bekomme ich Bafög weiter bis zum bitteren Ende. Entscheidend ist nämlich wie alt man zu Beginn des Studium ist.
 
Du hast ja nun das Glück, zu den Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind zu gehören. Das ist ja nun für die Ämter auch weitgehend Neuland, da wird es wohl noch diverse Enttäuschungen geben und Gerichtsurteile benötigen. Hier im Forum konnte man bisher auch nicht abschließend klären, ob (a) Studenten ohne Hochschulzugangsberechtigung Geld bekommen und ob (b) Akademiestudenten, das wirst du vorübergehend sein, Geld bekommen. Die Ü30-Problematik kommt ja auch noch. Es wäre also schön, wenn du einen BAFÖG-Antrag stellst und nach Erhalt der Antwort hier im Forum mitteilst, ob du was bekommst und wenn ja wie lang dir das insgesamt und über deinen 30. Geburtstag hinaus bewilligt wurde. Du würdest vielen Mitlesern damit einen großen Gefallen tun!
 
kann und werde ich natürlich tun! Ich habe heute nochmals angerufen beim Bafög Amt, eigentlich nur um zu erfragen, ob meine Unterlagen angekommen sind. Wir sind nochmals ins Gespräch gekommen, und haben über die Sachlage gesprochen. Du hast recht, wenn du sagst, dass es Neuland ist, man versicherte mir allerdings, dass man gut Vorbereitet ist! 🙂

Maßgebend soll nach Aussage der Kollegin sein, dass man vor Beginn des Ausbildungsabschnitts noch nicht 30 Jahre ist. Denn wäre es auch legitim, dass das Bafög länger gezahlt wird als bis zur 30 Jahre Grenze. Es wäre natürlich anders gesehen, auch totaler Schwachsinn. Warum nimmt man denn Bafög in Anspruch ? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten! Wenn ich also weiß, dass ich es nicht selber finanzieren kann (und das weiß das Amt auch) wieso sollte man mich 1 Jahr studieren lassen, um danach zu festzustellen, du bist jetzt 30, jetzt ist wieder Schluss, da wir nicht mehr zahlen werden.

Wenn dies der Fall wäre, würde ich garnicht erst anfangen, dass ist klar. Man sagte mir nochmals, auf die Frage hin, ob ich in einem Probestudium auch Bafög berechtigt bin, dass es dabei eher um die Frage geht ob die ins Voll oder Teilzeit geschieht. Auch ein Probestudium ist Bafög fähig, aber nur in Vollzeit. Begründet wurde es dahingehend, dass ein Probestudium nichts anderes ist, wie schon ein eingeschriebender Student, nur mit dem besonderen Augenmerk, dass man bestimmte Module oder Punkte erreichen müssen, um weiter zu studieren. Geht es nicht weiter, fällt Bafög weg, Logisch. Geht es weiter, wird auch weiter bezahlt. Das wird man denn nach Abschluss der Probezeit überprüfen.

Alles was die nette Frau mir erklärt hat, ist nachvollziehbar. Ich selber hätte es genauso geregelt. Ich werde elternunabhängiges Bafög erhalten deswegen brauchte ich das Formblatt 3 (war es glaub ich), garnicht erst mitschicken.

Nun warte ich erstmal ab und werde mich bei erhaltenen Bescheid wieder hier melden.Theorie und Praxis sind wie wir wissen, zwei unterschiedliche paar Schuhe.

Gruß Daniel
 
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