Zulassung LL.M

Dr Franke Ghostwriter
Zulassung LL.M.

Hallo zusammen!

Bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage 🙂
wobei handelt es sich um:
ein Studium mit vergleichbaren rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Lehrinhalten?
Ich habe bereits ein Studium an einer öffentlichen Fachhochschule für Finanzen absolviert. M.E. sind die Inhalte vergleichbar.
Bei den Basisinformationen heißt es weiter:
Weiterhin können in den Master-Studiengang eingeschrieben werden Absolventinnen und Absolventen eines Fachhochschulstudiengangs auf dem Gebiet des Rechts, wenn sie diesen Studiengang mit der Zeugnis-Gesamtnote „sehr gut“ (= 1,3 und besser) abgeschlossen haben. Bei den Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltungen (FHöV) entsprechen dieser Vorgabe die Abschlüsse in den Laufbahnrichtungen gem. Nr. 1. der Anlage 1 zur Qualifikationsverordnung –QVO vom 22.06.1983 in der z.Z. gültigen Fassung mit einer Note von 14 oder 15 Punkten.
Weshalb muss man an einer FHVR ein Note von 1,0 erreichen und an einer sonstigen FH eine Note von 1,3? Eine Abschlussnote mit 14 oder 15 Punkten hat es an der FHVR, an der ich studiert habe, in den letzten 20 Jahren genau 1 mal gegeben. Sind diese Zulassungskritien fix oder gibt es zur Vermeidung von Härteregelungen Ausnahmen? Es kann ja nicht sein, dass jemand der beispielsweise die 14 Punkte um 0,1 Punkte verpasst hat, 6 Semester LL.B. studieren muss, um den LL.M. zu machen.

Über Antworten würde ich mich freuen
Grüße Gecko
 
gecko!

wobei handelt es sich um:
ein Studium mit vergleichbaren rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Lehrinhalten?

Darunter fallen in erster Linie die in- und auslaendischen Bachelor of Laws (LL.B), Diplomjuristen, Magister und ggf. Bakkalaureus legum und das klassische Jurastudium ab dem ersten Staatsexamen.

Weshalb muss man an einer FHVR ein Note von 1,0 erreichen und an einer sonstigen FH eine Note von 1,3? Eine Abschlussnote mit 14 oder 15 Punkten hat es an der FHVR, an der ich studiert habe, in den letzten 20 Jahren genau 1 mal gegeben. Sind diese Zulassungskritien fix oder gibt es zur Vermeidung von Härteregelungen Ausnahmen? Es kann ja nicht sein, dass jemand der beispielsweise die 14 Punkte um 0,1 Punkte verpasst hat, 6 Semester LL.B. studieren muss, um den LL.M. zu machen.

Wer was wieso warum kann dir in dem Punkt nur die Fernuni sagen. :ka:
Ich persoenlich vermute, dass zwischen Uni und FH abgestuft wird. Das wird bezgl. 'Master' an vielen Universitaeten so gehandhabt.

Die Zulassungskriterien sind erst einmal fest. Ich koennte mir aber vorstellen, dass die Bedingungen aufgeweicht werden, falls das Kontingent nicht erfuellt wird. Beim LL.B bspw. gibt es zwar einen NC, der aber de facto nicht existiert. 😀

Bewerben solltest du dich also trotzdem, wenn du Intresse am Hagener LL.M hast.
 
Wer was wieso warum kann dir in dem Punkt nur die Fernuni sagen. :ka:
Ich persoenlich vermute, dass zwischen Uni und FH abgestuft wird. Das wird bezgl. 'Master' an vielen Universitaeten so gehandhabt.
Eine Differenzierung zwischen Uni und FH wäre veständlich. Aber eine Unterscheidung zwischen "öffentlicher FH" und "privater FH" nicht.
Meiner Erfahrung nach (und das dürfte nicht schwierig zu belegen sein) ist ein Zeugnisdurchschnitt von 1,3 an einer "normalen" FH häufiger der Fall als 14 bzw. 15 Punkte an einer öFH.

Die Zulassungskriterien sind erst einmal fest. Ich koennte mir aber vorstellen, dass die Bedingungen aufgeweicht werden, falls das Kontingent nicht erfuellt wird. Beim LL.B bspw. gibt es zwar einen NC, der aber de facto nicht existiert. 😀

Bewerben solltest du dich also trotzdem, wenn du Intresse am Hagener LL.M hast. 🙂
Danke für den Tipp. Werde mich nun für den LL.M bewerben und hilfsweise noch einen Antrag für den LL.B. einreichen. Ob dies so korrekt ist und nicht zu Komplikationen führt ist die andere Frage. Allerdings werde ich wegen des drohenden Fristablaufs mein Glück mal versuchen.

Grüße
Gecko
 
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