Zulassung Studium - Anrechnung Teilzeit-Arbeit "anteilig"

Dr Franke Ghostwriter
Ich komme aus der Schweiz (abgeschlossene Berufslehre, 4 Jahre Arbeitserfahrung) und würde mich gerne für das Probestudium in Psychologie an der Uni Hagen einschreiben. Ursprünglich dachte ich, mit meinen 4 Jahren Teilzeit genügend Arbeitserfahrung gesammelt zu haben. Die Fernuni sagt, man bräuchte 3 Jahre Vollzeit-Erfahrung, um zugelassen zu werden. Teilzeitarbeit werde "anteilig" angerechnet. Ok, rechne ich das also anteilig aus komme ich auf 39 Monate. Das müsste also reichen. Ich hatte immer - je nach Projekt - wechselnde Pensen zwischen 80 und 100% und manchmal auch wieder nur 50% (aber nie darunter).

Jetzt schreibt die Fernuni Hagen in Ihrer FAQ aber folgendes (https://www.fernuni-hagen.de/studiu...gangspruefung/berufl_qualibafaqsindex.shtml):
"Bei einer Vollzeitbeschäftigung müssen Sie mindestens drei Jahre nachweisen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung müssen Sie mindestens sechs Jahre belegen."

Das hat mich stutzig gemacht. Bei Teilzeit 6 Jahre? Hätte ich immer nur 50% gearbeitet dann müsste ich tatsächlich 6 Jahre gearbeitet haben um zugelassen werden. Aber ich habe ja meistens 80% gearbeitet. Hat man dort einfach ein Berechnungsbeispiel gemacht mit den 50%?

Wenn das so ist, gibt mir aber die "Anlage zum Antrag auf Einschreibung für beruflich Qualifizierte" weitere Rätsel auf. Hier kann ich nur eintragen ob ich Voll- oder Zeilzeit gearbeitet habe ("Dauer meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit x Monate (davon 0 Teilzeit)"). Eine Differenzierung in Prozent scheint dort nicht gewollt.

Heisst das für mich, ich muss 6 Jahre gearbeitet haben, um zugelassen zu werden? Auch wenn ich die meiste Zeit eigentlich ein 80% Pensum hatte?

Wiederum eindeutig ist folgende Aussage in der "Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) - §4": Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der in Satz 2 genannten Aufgaben ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen".

Das wiederum klingt einleuchtend. Also wäre eine Zulassung für mich ohne weiteres möglich, da ich anteilig gerechnet 39 Monate Vollzeitarbeitserfahrung habe.

Aber was stimmt denn nun? Hat da jemand Erfahrung? (Anfrage an Hagen hab ich schon geschickt, aber noch keine Antwort. Die haben sicher viel zu tun).

Oder kennt man in Deutschland etwa nur 100% Pensen (Vollzeit) und 50% Pensen (Teilzeit)?

Vielen tausend Dank im Voraus für eure Infos!
 
So, ich habe jetzt folgende Antwort aus Hagen bekommen:

"die Teilzeittätigkeit muss mind. 20 Stunden in der Woche betragen haben, um überhaupt angerechnet werden zu können.

Beträgt die Teilzeittätigkeit 20 Wochenstunden, wird sie hälftig angerechnet, d.h. Sie müssen insgesamt 6 Jahre nachweisen. Bei einer umfangreicheren Teilzeittätigkeit verkürzt sich die Zeit entsprechend."


Eigentlich einleuchtend. Trotzdem war ich halt verwirrt. 😉

Der letzte Satz ist für mich entscheidend. Insofern sollte ich also genug Berufserfahrung gesammelt haben. Wieso aber im Formular kein Platz für die Angabe eines Pensums ist, hat man mir nicht mitgeteilt.
 
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