Zulassung zum Master nach Erlangung des Bachelor

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mal eine Frage:

Wenn ich die Bachelorarbeit geschrieben und abgegeben habe, muss ich doch erst auf das Ergebnis warten, bis ich mich für den Masterstudiengang einschreiben kann, oder?

Ich habe nämlich gerade mal über meinen Studienverlauf sinniert und dabei ist mir aufgefallen, wenn ich in einem Wintersemester meine Bachelorarbeit schreibe und sie im Frühjahr abgebe, geht mir das direkt darauf folgende Sommersemester verloren und ich kann erst im Wintersemester (wenn ich das Ergebnis des Bachelor habe) mit dem Master anfangen. Ist das richtig so?

Es gibt keine Einschreibung in der Masterstudiengang, "vorbehaltlich des Ergebnisses des Bachelor", oder?

D.h. ja dann, wenn man die Bachelorarbeit abgegeben hat, hat man ein Semester "Luft" bis zum Master....wie habt ihr das denn gemacht? Oder kann man in der Zeit wenigstens schon irgendwelche Kurse belegen?

Vielleicht stelle ich hier auch eine total blöde Frage, aber ich wäre Euch sehr dankbar für Antworten.
 
Jessy,

Du sprichst da ein allgemeines Problem an, das an jeder Uni exisitiert. Die Regelungen, die mir dazu bekannt sind, reichen von "Dann verliert er/sie eben ein Semester, ohne Bachelor keine Einschreibung in den Master" bis "Wir schreiben Sie erst einmal ein und sehen dann weiter".

Am sinnvollsten fände ich es, Du bleibst im Bachelor immatrikuliert und belegst schon mal Master-Module, die Anrechnung dürfte dann kein Problem sein. Ich weiß jetzt gar nicht, wer dafür zuständig sein könnte, würde aber mal beim Prüfungsamt nachfragen, die sollten zumindest wissen, welche Regelung es gibt.
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Wenn ich die Bachelorarbeit geschrieben und abgegeben habe, muss ich doch erst auf das Ergebnis warten, bis ich mich für den Masterstudiengang einschreiben kann, oder?

Ich habe nämlich gerade mal über meinen Studienverlauf sinniert und dabei ist mir aufgefallen, wenn ich in einem Wintersemester meine Bachelorarbeit schreibe und sie im Frühjahr abgebe, geht mir das direkt darauf folgende Sommersemester verloren und ich kann erst im Wintersemester (wenn ich das Ergebnis des Bachelor habe) mit dem Master anfangen. Ist das richtig so?

Es gibt keine Einschreibung in der Masterstudiengang, "vorbehaltlich des Ergebnisses des Bachelor", oder?

D.h. ja dann, wenn man die Bachelorarbeit abgegeben hat, hat man ein Semester "Luft" bis zum Master....wie habt ihr das denn gemacht? Oder kann man in der Zeit wenigstens schon irgendwelche Kurse belegen?

Vielleicht stelle ich hier auch eine total blöde Frage, aber ich wäre Euch sehr dankbar für Antworten. 😀

Hallo Jessy,

der Übergang ist sozusagen "fließend". Wenn Du das Ergebnis Deiner Bachelorarbeit bekommst, kannst Du mit der Beantragung des LL.B.-Zeugnisses gleich den Wechsel in den LL.M. beantragen (guck, Prüfungsinformation Nr. 3).

Damit Du keine Zeit verlierst, empfiehlt es sich daher, bereits für das Semester Kurse des LL.M. zu belegen. Sobald Du quasi vom PA während des Semesters in den LL.M. umgeschrieben bist, kannst Du auch die Klausuren schreiben. Zumindest war dies bisher so.

Grüßle

Sandra
 
Hallo Jessy,

der Übergang ist sozusagen "fließend". Wenn Du das Ergebnis Deiner Bachelorarbeit bekommst, kannst Du mit der Beantragung des LL.B.-Zeugnisses gleich den Wechsel in den LL.M. beantragen (guck, Prüfungsinformation Nr. 3).

Damit Du keine Zeit verlierst, empfiehlt es sich daher, bereits für das Semester Kurse des LL.M. zu belegen. Sobald Du quasi vom PA während des Semesters in den LL.M. umgeschrieben bist, kannst Du auch die Klausuren schreiben. Zumindest war dies bisher so.

Grüßle

Sandra

Danke für Deine Info. Dann geht mir ja wenigstens keine wertvolle Zeit verloren. 😛
 
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