Zulassungsbeschränkung / Numerus Clausus

Dr Franke Ghostwriter
Beim Durchstöbern des Forums und beim Email-Kontakt mit dem Service-Center der FernUni habe ich so schreckliche Dinge wie "Zulassungsbeschränkung" und "Numerus Clausus" lesen müssen.

Ich werde kein wirklich gutes Abitur haben und ziehe auch deshalb das Fernstudium an der FU Hagen in Betracht. Eben weil ich dachte, dass man dort zu 100 Prozent studieren darf, solange man die diversen Geldbeträge zahlt.

Es scheint mal einen NC gegeben zu haben, eine "örtliche Zulassungsbeschränkung" gibt es wohl auch (zumindest beim Bachelor of Law, so das Service-Center).


Wie sieht das denn aus? Kann ich evtl. an der FernUni nicht studieren, wenn ich ein zu schlechtes Abitur habe? 😱

Oder ist meine Sorge total unbegründet und ich habe nur keine Ahnung?
 
Dann musst Du Dir die Zulassungsvoraussetzungen fuer Deinen favorisierten Studiengang anschauen. Die findest Du in den Info-Heften auf der Homepage der Fern Uni.

Kenn' persoenlich nur das Heft vom Fachbereich 'Informatik'. Kann mich nicht erinnern, dort als Zulassungsvoraussetzung etwas von einer Abiturnote gelesen zu haben.
 
in den letzten zwei Semestern sind wohl alle angenommen worden, die sich beworben haben. Du hast also ganz gute Chancen🙂.
Ja, ich will's hoffen. 😉
Das Konzept der FernUni gefällt mir nämlich immer besser.

Ich habe mal auf den FernUni-Seiten nach "Numerus Clausus" geguckt:
An der FernUniversität ist nur der seit dem Wintersemester 2003/2004 angebotene Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaft ( Bachelor of Laws) zulassungsbeschränkt, so dass nur 250 Vollzeitstudienplätze bzw. 500 Teilzeitstudienplätze im Semester zur Verfügung stehen. Hier wird über die Zulassung direkt an der FernUniversität anhand bestimmter Kriterien entschieden, die in den Bewerbungsunterlagen beschrieben sind. Eine verspätete Zulassung ist für diesen Studiengang aufgrund des NC-Verfahrens nicht möglich.
In allen anderen Fällen erhält der/die Bewerber/-in einen Studienplatz an der FernUniversität, sofern er/sie die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung nachweist und die erforderlichen Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einreicht. Lediglich bei Kooperationsstudiengängen sind besondere Verfahren zur Zulassung zu beachten.
Da stellen sich mir ein paar Fragen:

- Warum genau wurde der 'Bachelor of Laws' zulassungsbeschränkt?

- Wielange im vorraus wurden die Studenten oder Interessenten darüber informiert?

- Kann das auch mit anderen Studiengängen passieren? Ist da was geplant, gibt es Gerüchte? 😱


Wäre dankbar, wenn mir das jemand beantworten könnte!
 
Greenhorn ... 😀😛


Hallo!


Beim Durchstöbern des Forums und beim Email-Kontakt mit dem Service-Center der FernUni habe ich so schreckliche Dinge wie "Zulassungsbeschränkung" und "Numerus Clausus" lesen müssen.

Ich werde kein wirklich gutes Abitur haben und ziehe auch deshalb das Fernstudium an der FU Hagen in Betracht. Eben weil ich dachte, dass man dort zu 100 Prozent studieren darf, solange man die diversen Geldbeträge zahlt.

Es scheint mal einen NC gegeben zu haben, eine "örtliche Zulassungsbeschränkung" gibt es wohl auch (zumindest beim Bachelor of Law, so das Service-Center).


Wie sieht das denn aus? Kann ich evtl. an der FernUni nicht studieren, wenn ich ein zu schlechtes Abitur habe? 😱

Oder ist meine Sorge total unbegründet und ich habe nur keine Ahnung? 😉
Studieren kannste alles, was du willst ... 😀😉

An der FeU gibt es bislang nur für den Bachelor of Laws einen örtlichen NC, den es aber seit einigen Semestern, wie Anna schon sehr richtig sagte, faktisch nicht gibt, da alle Bewerber aufgenommen wurden.

Wenn du ein anderes Fach außer Recht studieren willst, dann stehen dir alle Türen offen, denn es gibt da sonst keinen NC an der FeU. 🙂

Die Sache mit den GeldBeträgen ist so auch net ganz richtig ... du zahlst ja net für ein Abschluss-Zeugnis, sondern für die Unterlagen, Betreuung ... 😉
Diese Gebühren sind mehr oder weniger für das Studien Material und die -Organisation gedacht.
Was natürlich kommen wird, sind die StudienGebühren. 😱 Die FeU Hagen wird aber -- nach dem bisherigen KenntnisStand -- zum SoSe 2007 erstmal keine StudienGebühren einfordern. Mal sehen wie es sich bezüglich dieser Sache weiter entwickelt. :rolleyes
 
Zuverlässige Info:
Liebe Interessentinnen und Interessenten,

in den letzten Tagen riefen bei mir immer wieder Leute an, die "gehört haben", dass für eine Zulassung für das nächste Semester ein bestimmter N.C. feststehen würde und wollten angeblich sogar die Höhe wissen. Hierzu eine Klarstellung:

Ein N.C. kann nicht vor dem Einschreibeende feststehen, da dieser immer von der Anzahl der Einschreibungen und bestimmter anderer Komponenten, wie deren Abiturnote abhängt. Es gibt demnach zurzeit noch keinen festgesetzten N.C. für das Wintersemester.

Zudem ist zu konstatieren, dass die Kapazitätsgrenze des Studienganges nach 3 Jahren noch nicht erreicht sein kann, zurzeit haben wir knapp 3.000 Studierende. Es ist deshalb im folgenden Semester wahrscheinlich, dass den Zulassungswünschen komplett entsprochen werden kann.

Es soll sich demnach niemand zunächst abschrecken lassen, sondern sich bei uns bewerben.

Grüße

N. Szuka
 
Holla, hier gehts aber zur Sache ... 😀


Ja, ich will's hoffen. 😉
Das Konzept der FernUni gefällt mir nämlich immer besser.
Das Konzept ist schon sehr interessant.
k020.gif
, dasse das jetzt schon siehst. 😉:daumen:



Ich habe mal auf den FernUni-Seiten nach "Numerus Clausus" geguckt:

...

Da stellen sich mir ein paar Fragen:

- Warum genau wurde der 'Bachelor of Laws' zulassungsbeschränkt?
Viele Bewerber für einen neuen (kürzeren) StudienGang, der interessant zu sein scheint, da zwei FachGebiete (Wiwi und Recht) verknüpft sind und so mehr Praxis-nähe vorhanden sein sollte. 😉


- Wielange im vorraus wurden die Studenten oder Interessenten darüber informiert?
Meinste über die AufNahme bzw. eventuelle Absage einer Bewerbung? 😕
Innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbung sollteste Antwort erhalten. 🙂 Rechtzeitig vor StudienBeginn. 😀😉


- Kann das auch mit anderen Studiengängen passieren? Ist da was geplant, gibt es Gerüchte? 😱
Bislang gibt es wohl keine Anzeichen für eine Einführung einer ZulassungsBeschränkung in den anderen StudienGängen. 🙂


Wäre dankbar, wenn mir das jemand beantworten könnte! 🙂
So ... ich hoffe, ich habe jetzt hoffentlich nix vergessen oder falsches erzählt ...
 
Hallo Greenhorn ... 😀😛
Na wie geht's, du alter Hase, du? 😛
Die Sache mit den GeldBeträgen ist so auch net ganz richtig ... du zahlst ja net für ein Abschluss-Zeugnis, sondern für die Unterlagen, Betreuung ... 😉
Habe mich etwas komisch ausgedrückt. Natürlich erhält kein Diplom oder 'nen Bachelor nur gegen Geld. 😉


Danke für die Antworten!!


~~~~~~~
edit.:
Hat sich erledigt
~~~~~~~


Meinste über die AufNahme bzw. eventuelle Absage einer Bewerbung? 😕
Nein, das meinte ich nicht. Ich würde gerne wissen, ob die FernUni den Interessierten angekündigt hat, dass der "Bachelor of Laws" zulassungsbeschränkt wird und wielange vor der Zulassungsbeschränkung das getan wurde.



Ich möchte auf keinen Fall mein Abi haben, mich auf das Studium freuen und vorbereiten und dann feststellen, dass ich wegen eines plötzlich eingeführten Numerus Clausus doch nicht studieren kann. Das wäre Mist!
 
Beim BoL wurde schon bei der Akkreditierung angegeben, dass es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Die Abschlüsse in Rechtswissenschaften sind in Deutschland glaube ich stets beschränkt. 😕 :ka:

Ansonsten kommt ein Orts-NC immer frühestens zum nächsten Semester. Wenn sich beispielsweise jetzt zum WS in einem Studiengang zu viele Studenten einschreiben und eine ordnungsgemäße Betreuung nicht mehr gewährleistet ist, kann es passieren, dass zum SS ein Orts-NC eingeführt wird. Normalerweise werden aber vorher noch die folgenden Semester abgewartet. Also keine Sorge, du bekommst schon deinen Studienplatz.
 
Beim BoL wurde schon bei der Akkreditierung angegeben, dass es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Die Abschlüsse in Rechtswissenschaften sind in Deutschland glaube ich stets beschränkt. 😕 :ka:

Ansonsten kommt ein Orts-NC immer frühestens zum nächsten Semester. Wenn sich beispielsweise jetzt zum WS in einem Studiengang zu viele Studenten einschreiben und eine ordnungsgemäße Betreuung nicht mehr gewährleistet ist, kann es passieren, dass zum SS ein Orts-NC eingeführt wird.
Danke für die Infos!

Normalerweise werden aber vorher noch die folgenden Semester abgewartet. Also keine Sorge, du bekommst schon deinen Studienplatz. 😀
Ich hoffe, du hast Recht. Ich werde erst zum Wintersemester anfangen können.

Rechtswissenschaften möchte ich zu 100% nicht studieren und zu dem kommt, dass ich in einer Stadt mit Fachhochschule lebe. Ich nehme an, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet zum nächsten Wintersemester ein Numerus Clausus eingeführt wird, der mich betrifft, oder??
 
Nein, das ist eher unwahrscheinlich.

Mal eine Frage: warum willst du noch ein Jahr warten? 😕
Solange das Studium an der Fernuni noch frei von Studienbeiträgen ist, solltest du möglichst früh anfangen.
 
Nein, das ist eher unwahrscheinlich.

Mal eine Frage: warum willst du noch ein Jahr warten? 😕
Ich will nicht warten, ich muss. 😉

Derzeit befinde ich mich in der 13. Klasse und habe Ende März nächsten Jahres mein Abitur. Und da sind leider schon die Anmeldefristen für das Sommersemester 07 vorbei. Also muss ich noch bis zum Wintersemester 07/08 warten.

Ich finde es ziemlich dumm, dass ich mich nicht mit meinem vorgezogenen Abitur zum Sommersemster 07 bewerben kann. 😡 An vielen anderen Hochschulen - auch außerhalb von Rheinland-Pfalz - ist das möglich.

Auf eine Mail an den Servicebereich der FernUni mit der Frage, ob ich mich mit dem 12/2er-Zeugnis bewerben kann und das Abiturzeugnis nachreichen darf (das ist die übliche Praxis, wenn man sich mit einem vorgezogenem Abitur bewerben will), kam nur die Antwort, dass ich mich mit der Hochschulzugangsberechtigung bewerben kann.... 🙄 Ein klares Nein! oder Ja! wäre nett gewesen.
 
Ich will nicht warten, ich muss. 😉

Musst du eben nicht. 😀

An deiner Stelle würde ich mich zum SS 07 erst mal als Akademiestudent einschreiben. AS kann jeder werden, dafür braucht man kein Abitur. Es gibt bspw. einige Schüler, die bereits an der Fernuni studieren.

Nachteil des Akademiestudiums ist, dass es ein wenig teurer ist, als das normale Studium (11 euro + 20 Euro pro SWS + 10 Euro pro SWS Betreuungsgebühr für AS). Der Vorteil: du bist schneller fertig.

Nachdem du deine HZB erhalten hast, kannst du dich zum nächsten Semester als ordentlich eingeschriebener Student zurückmelden. Die Leistungen, die du als AS erbracht hast (Kursbelegungen, Klausurzulassungen, Prüfungen) werden dir natürlich angerechnet.
 
Das wäre eigentlich eine Idee, ja. Aber da das kein richtiges Studium ist, nehme ich an, dass es Probleme mit Kindergeld und Bafög geben würde?
 
Bafög gibt es keines, Kindergeld weiß ich nicht. Das Akademiestudium brauchst du aber nirgendswo anzugeben. Daher kannst du nebenbei das tun, was du sowieso getan hättest. 😉
 
Ja, identische Prüfungen darfst du nicht doppelt ablegen. Es gibt Kurse, die kann man als AS nicht abschliessen, welche das sind, kannst du aber beim Prüfungsamt des jeweiligen Fachbereichs nachfragen.

Die optimalste Lösung wäre, du jobbst bis zum WS und belegst das Teilzeitpensum (12 - 18 SWS). Dann schmerzt es auch nicht so im Geldbeutel. Neue Sekundärliteratur brauchst du eigentlich auch nicht, falls überhaupt. Gute gebrauchte Fachliteratur findest du auch bei Amazon und Studentenmärkten. Falls du Gesetzestexte brauchen solltest, schau mal bei Taschnebuchverlagen wie dtv.

Und wegen dem NC mach dir mal nicht so viele Gedanken. So schnell kommt da nix. Da müssten sich schon die Einschreiberzahlen verdreifachen.
 
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