zwei Studiengänge gleichzeitig belegen

Dr Franke Ghostwriter
ich hoffe ich bin hier im richtigem forum...

kann mir jemand sagen oder hat selbst erfahrungen mit zwei gleichzeitig laufenden, parallelen studiengängen ?

geht so etwas überhaupt?

bspw. kann man Wirtschaftsinformatik studieren und schon nebenher mit Rechtswissenschaften anfangen?
ausserdem müssten doch einige grundfächer in so einem fall dann angerechnet werden, so dass man die nicht zweimal belegen/absolvieren muss?

wäre mal interressant zu wissen
 
Gleichzeitig belegen geht auf jeden Fall und natürlich musst Du BWLI z.B. nur einmal machen, wenn es in beiden Studiengängen gebrucht wird.

In Wiwi kannst Du auch Klausuren schreiben ohne im Fach immatrikuliert zu sein und Dir das Ergebnis später anrechnen lassen, die Rewis sind da glaube ich etwas weniger kulant, aber dan soll jemand was zu sagen, der sich besser auskennt.


In zwei Studiengängen immatrikuliert zu sein, sollte kein Problem darstellen.
 
Luzy,

du kannst einen zweiten Studiengang als Zweithörer belegen, das ist kein Problem. Mir sind auch (außer evtl. Bafög o.ä., damit kenne ich mich nicht aus) keine Nachteile des Zweithörerstatus bekannt, man kann genauso Klausuren schreiben und sich die Klausuren auch anrechnen lassen, sofern die Kurse diesselben sind.
Ich habe die Kombination Bachelor of Laws und Master in Wiwi als Zweithörer. Ansonsten frag aber wegen der Anrechnung am besten direkt beim Prüfungsamt nach, dann hast du eine verbindliche Antwort.

Viele Grüße,

Verena
 
Bei 2 parallelen Studiengängen an der Fernuni ist man kein Zweithörer sondern Ersthörer. Der Hörerstatus hat nichts mit der Anzahl der Studiengänge zu tun. Zweithörer ist man nur, wenn man als Ersthörer an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist. In dem Fall kann man auch nur einen Studiengang an der Fernuni belegen.

Identische Module werden problemlos anerkannt, bei deckungsgleichen Modulen der Fernuni (z.B. Recht für Wiwis) gab es bislang auch keine Probleme.

Beim Bachelor of Laws muss man sich die Module EWiwi, Ext. Rewe (BWL 1), Finanzen (BWL 2) und Int. Rewe (BWL 3) anerkennen lassen, da sie zu den Grundfächern des BoL zählen und damit Pflicht sind. Die Wahlmodule Wiwi kann man sich anrechnen lassen.
 
Zwei Studiengänge - Studiengebühren

Zwei Studiegänge gleichzeitig zu studieren stellt keinerlei
Problem dar.
Ich studiere den Zustatzstudiengang Wiwi für Ingenieure und
Naturwissenschaftler in Teilzeit und trage mich auch mit dem Gedanken
noch einen weiteren Studiengang zu beginnen.

Meine Bedenken gehen allerdings in Richtung Studiengebühren,
die ab 2009 mit Sicherheit erhoben werden. Als Teilzeitstudent
bezahlt man nur den halben Betrag. Bei zwei Teilzeitstudien-
gängen wird aber möglicherweise der komplette Betrag fällig.

Studiengebühren muß ich auf jeden Fall bezahlen, da ich schon
über einen ersten akademischen Abschluß verfüge.

Gibt es zu diesem Punkt irgendwelche Meinungen oder Erfahrungen
aus der Zeit vor 2007?

Viele Grüße

Montana
 
Es gibt bislang noch keine Planungen seitens der Uni, Studiengebühren einzuführen; es gibt nur Überlegungen, die Gebühren mit dem Material zu verrechnen. Alles andere ist nur Spekulation.

Wenn man vom 'worst case' ausgeht - und das ist einzige der Punkt, von dem man im Moment überhaupt ausgehen kann - würden ab dem WS 2009/10 für alle Ersthörer der Fernuni (also VZ und TZ) zusätzlich 500 Euro pro Semester an Studiengebühren fällig werden.
 
Vielen dank erstmal für eure antworten.
ich werde mal im STZ nachfragen und mir infos geben lassen.

wenn die studiengebühren erhoben werden sollen, dann wäre es
jetzt ja noch vorteilhafter ein zweiten studiengang zu belgen, da man
noch ein wenig spart
 
Ich studiere derzeit 2 Studiengänge an der FeU. Meinen ersten Studiengang werde ich bald abgeschlossen haben (noch vor den drohenden Studiengebühren), Nr. 2 wird wohl noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen.

Man kann es machen, bedenke aber, dass das alles Arbeit ist und viel Zeit einfordert. Das ist ein Studium an einer Universität und keine Freizeitveranstaltung mit Vergnügungsfaktor.
 
Mit dem Status "Teilzeitstudent" kann man so viele Kurse belegen, wie man möchte, auch doppelt so viel wie ein "Vollzeitstudent" - es kommt auf den gewählten Status an!!!
Daher glaube ich nicht, dass man automatisch zum Vollzeitstudenten wird, nur weil man in 2 Studiengängen eingeschrieben ist.
 
Mit dem Status "Teilzeitstudent" kann man so viele Kurse belegen, wie man möchte, auch doppelt so viel wie ein "Vollzeitstudent" - es kommt auf den gewählten Status an!!!

So ganz stimmt das glaube ich nicht. Im Augenblick (noch) nicht relevant, aber wenn es mal Studiengebühren geben sollte und Teilzeitstudis nur die Hälfte bezahlen, gibt es eine Obergrenze für Teilzeitstudis, damit diejenigen, die Vollzeit machen wollen, nicht durch den Teilzeitstatus Studiengebühren sparen. Fragt mich aber nicht, wo diese Grenze liegt.
 
Bei den Zweitstudiengebühren gab es diese Grenze an der FU aber auch nicht!! Und da gab es auch die Splittung in Teilzeit-/Vollzeit und die in Teilzeit mussten nur die Hälfte zahlen!
Allerdings hast Du recht: davon kann man nicht zwingend auch bei "echten" Studiengebühren ausgehen - denkbar wäre es aber!
 
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