Zwischenzeugnis kurz vor Studienabschluss verlangt?

Dr Franke Ghostwriter
habt ihr kurz vor Ende Eures Fernstudiums ein Zwischenzeugnis vom AG verlangt (der evtl. nichts vom Fernstudium wusste), um Euch damit woanders zu bewerben? Oder ist es zu auffälig, ein solches zu verlangen? Wenn man keine neue Stelle findet, möchte man ja erstmal beim derzeitigen AG bleiben (ohne dass er weiß, dass man eigentlich was neues sucht).

newbie
 
fs-newbie,

wie weit bist Du eigentlich mit Deinem Studium? Hört sich ja so an, als ob Du bald fertig bist. So sehr wie Dich die Sache mit dem höheren Gehalt und "wie sag ich es meinen Arbeitgeber" beschäftigt.

Du kannst Dich problemlos ohne Zwischenzeugnis auf eine neue Stelle bewerben. Jeder AG weiss, das es kaum möglich soetwas vom aktuellen AG zu bekommen. Außerdem sind AGs nur zu bestimmten Anlässen verpflichtet, ein (Zwischen)Zeugnis auszustellen. Ein Grund ist eine Kündigung, ein anderer der Wechsel des Vorgesetzten. Wenn Du einfach so fragst, kann Dir Dein AG das Zwischenzeugnis verweigern ohne dass Du etwas dagegen machen kannst.

Grüße von
Aspasia
 
Wo soll den das stehen, dass ein AG ein Zwischenzeugnis verweigern kann???
Ein AG ist normalerweise verpflichtet, auf Wunsch ein Zwischenzeugnis auszustellen - unabhängig von einer Kündigung oder Vorgesetzenwechsel. Die Gründe hierzu muss man auch nicht angeben. Ob man sich damit einen Gefallen tut ist eine andere Sache.
Nur wegen Studienende in Sicht würde ich es nicht tun. Wenn man aber andererseits schon seit Jahren in der Firma ist, kann man auch mal einen "Zwischenstand" anfordern - aber das hängt auch etwas vom Verhältnis zum Vorgesetzten ab.
 
Soweit dazu:
wie weit bist Du eigentlich mit Deinem Studium? Hört sich ja so an, als ob Du bald fertig bist.
Hallo zusammen,

ich werde im April mein Fernstudium W-Info beginnen.

Zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bedarf es eines triftigen Grundes - das meinte Aspasia wohl mit dem Vorgesetzenwechsel. Auch ein Tätigkeitswechsel rechtfertigt das in meinen Augen.

Etwas genauer nach Bundesarbeitsgericht:
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]"Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst." BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92
 
Wo soll den das stehen, dass ein AG ein Zwischenzeugnis verweigern kann???
Ein AG ist normalerweise verpflichtet, auf Wunsch ein Zwischenzeugnis auszustellen - unabhängig von einer Kündigung oder Vorgesetzenwechsel. Die Gründe hierzu muss man auch nicht angeben. Ob man sich damit einen Gefallen tut ist eine andere Sache.
Nur wegen Studienende in Sicht würde ich es nicht tun. Wenn man aber andererseits schon seit Jahren in der Firma ist, kann man auch mal einen "Zwischenstand" anfordern - aber das hängt auch etwas vom Verhältnis zum Vorgesetzten ab.

Dass ein AG ein Zwischenzeugnis verweigern kann, steht so nirgends, es gibt aber keine gesetzliche Grundlage für Zwischenzeugnisse. Wo das genau geregelt ist, weiss ich leider nicht.

ver.di b+b -Zwischenzeugnis

Ich hatte vor einigen Jahren bei meinem damaligen AG die Abteilung gewechselt und bekam so eine Zwischenbeurteilung mit Kreuzchen. Daraufhin habe ich nach einem Zwischenzeugnis gefragt, da mir klar war, dass ich bei diesem AG nicht alt werden möchte und das unter anderem mit eine Vorgesetztenwechsel begründet.

Die Personalabteilung erklärte mir damals, dass sie mit dem handgeschriebenen Kreuzchen-Zettel ihrer Verpflichtung nachgekommen seinen und dass ich kein qualifiziertes Zeugnis bekommen würde. Damit kann man sich natürlich nicht bewerben.

Ich habe dann noch mit dem Betriebsrat verhandelt, inwieweit es sich lohnen würde, das mal gerichtlich auzufechten. Da ich aber nach ein paar Monaten das Unternehmen ganz verlassen habe, mussten sie mir das Zeugnis dann doch ausstellen.
 
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