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  • Hi Kris,

    Hab grad von den (doofen!) Schwierigkeiten im Philo-Part deines Studiums gelesen...nur Mut!! Das ist echt ungünstig (von mir aus könnte ma dich da ruhig reinschalten), ich habe leider kein Äquivalent von deinem Thema, mache P1u2.

    Bist du evtl. mobil? Es sind Lerntreffen geplant zu Philo...Ort: Hagen, Dortmund (Essen) vielleicht würde es dir auch was bringen, obschon die Themen etwas anders sind, vielleicht so gegenseitig Überblick geben was gerade bearbeitet wird oder..?

    Halt die Ohren steif!
    Hallo Kristina,

    na klar, komm' dazu.

    Es findet im Cafe Ferdinand, Ferdinandstraße Bochum statt.
    (hinter dem Hauptbahnhof)

    Cafe Ferdinand

    Grüße und bis nächste Woche

    Armin

    Notfalltel. 0178 1584643
    Bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge für das Kindergeld musst du den ESt-Steuerbescheid nicht einreichen. Du bzw. deine Eltern, müssen die Einkünfte glaubhaft nachweisen. Das geht z.B. mit einer vom Steuerberater unterschriebenen Gewinnermittlung, der Lohnsteuerbescheinigung, den Verdienstbescheinigungen, den Steuerbescheinigungen bei Kapitalerträgen, etc.

    ein genaues Schema findest du unter:
    www.steuertipps.de/gateway/extraGateway.cfm?fileName=berechnung06/S27-30.pdf

    und du kannst alle Aufwendungen, die mit dem Studium zu tun haben von deinen Einkünften und Bezügen ziehst du dann noch deine Sozialversicherungsbeiträgen laut Lohnsteuerbescheinigung ab.

    LG Anna
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