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lili82
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  • Hallo Lili82,

    darf ich fragen, wie Du geprüft hast?
    Ich habe die Zulässigkeit des Anfechtungsantrages bejaht.
    Begründetheit
    1. Antragsberechtigt § 19 Abs.2 S.1 BetrVG
    2. Antragsfrist § 19 Abs.2 S.2 BetrVG eingehalten
    3. Antragsgrund § 19 Abs.1 BetrVG nicht Einhaltung der §2 Vereinbarung.
    Zweite Frage:
    § 99 Abs.2 Nr.5 BetrVG die Mitbestimmungspflicht für Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bejaht.

    Liebe Grüße
    Inga
    lili82
    lili82
    Hallo Inga, ich hab das im Thread kommentiert! 🙂 LG
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