Hi,
mein Thema ist der übergesetzliche entschuldigende Notstand.
Ein echt ätzendes Thema! Übergesetzlich heisst ja: nicht im Gesetz vorhanden.
Ich finde so gut wie keine Literatur.
Deshalb bin ich auch den Wg hier gegangen um irgendwelche Quellen herauszubekommen.....ich habe die Seminararbeit hinter mir und brauche nur noch meine Bachelorarbeit(Abgabe 14 April 20099, dann bin ich fertig.
Gruß Marc