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  • Bei welchem Gericht willst du denn klagen?
    QPOK
    QPOK
    Wäre denn damit eine Anwesenheitspflicht verbunden?
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    Xordarion (2.0)
    Wenn man als Zeuge benannt wird und die Aussage relevant ist, fordert das Gericht einen auf zu kommen. Dann ist man auch verpflichtet hinzugehen. Die Kosten dafür (Reise z.B.) übernimmt die Staatskasse und holt es sich dann bei demjenigen wieder, der den Prozess verliert.
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    Xordarion (2.0)
    Aber derzeit würde ich das Thema wohl in einer Klagschrift ohnehin nicht ansprechen. Nur für den Fall, dass die Fakultät da Probleme macht - was aber unwahrscheinlich sein sollte (hoffe ich).
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