Hallo Raskir,
darf ich fragen, wie Du geprüft hast?
Ich habe die Zulässigkeit des Anfechtungsantrages bejaht.
Begründetheit
1. Antragsberechtigt § 19 Abs.2 S.1 BetrVG
2. Antragsfrist § 19 Abs.2 S.2 BetrVG eingehalten
3. Antragsgrund § 19 Abs.1 BetrVG nicht Einhaltung der §2 Vereinbarung.
Zweite Frage:
§ 99 Abs.2 Nr.5 BetrVG die Mitbestimmungspflicht für Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bejaht.
Liebe Grüße
Inga