Den § 98 HGB unter vertragl. Anspruch oder unter gesetzl. Anspruch bejahen? Wie argumentierst Du für gesetzl. Anspruch? Denn nur dann kann man problemlos auf § 280 I BGB prüfen. Oder hast Du eine andere Begründung warum Du zusätzlich auf § 280 BGB prüfen kannst?
LG
LG
Ich werd den § 98 auch bejahen unter A. und unter B. dann als weiteren Anspruch aus § 280, so war bislang mein plan
LG