oh ja - das war eine gute Herausforderung. Gelesen hab ich das Skript noch nicht, aber ich hab folgendes gefunden:
Es scheint in den Gesetzen zum Kartellrecht dafür eine eindeutige Beschreibung/Erklärung zu geben - nur wer hat das schon zu Hause rumliegen?
Der Abschmelzungsverlust soll beschreiben, dass nach einer Fusion einige Kunden abwandern und es demzufolge zu Umsatzeinbrüchen/Marktanteilsverlusten kommen kann. Dies wäre mal ein negativer Effekt im Gegensatz zur angestrebten Synergieausschöpfung einer Fusion. Dies kann dann Folgekosten nach sich ziehen, wie Neuaquise-Kosten, Verlust durch fehlende Rentabilität von Bestandskunden, höhere Kosten durch nun geringeres Volumen - Auslastung von Lager, Produktion usw usf
Hoffe, das das so richtig ist. Zumindest klingt es logisch oder? Viell. sollte man doch mal in einen Buchladen stapfen und mal im Kartellrecht kurz nachschlagen?
Liebe Grüße
honey