eine letzte Unklarheit, die leider schon wieder aufkommt. Vielleicht hat ja noch einer Probleme damit:
Wenn ich einen KV habe und die Sache bereits übereignet habe und dann anfechte... dann kann ich die Übereignung nicht anfechten? Der Kaufpreisanspruch kann aber angefochten werden.
Wie kann ich mir das denn logisch erklären?
Wenn ich einen KV habe und die Sache bereits übereignet habe und dann anfechte... dann kann ich die Übereignung nicht anfechten? Der Kaufpreisanspruch kann aber angefochten werden.
Wie kann ich mir das denn logisch erklären?