Für die Klausur mit 60 Punkten kannst du im darauffolgenden Semester den Freiversuch nutzen, wenn es sich um den 1. Versuch handelte. Klausuren mit weniger als 50 Punkten kannst du auch noch in späteren Semestern wiederholen, da du diese Klausur nicht bestanden hast. Erreichst du z.B im 2. Versuch dann 40 Punkte, hast du zwar ABWL mit 100 Punkten komplett bestanden, kannst die Klausur aber trotzdem nochmals wiederholen, da du die Teilklausur nicht bestanden hast. Es zählt dabei das beste Ergebnis in dieser Teilklausur. Wenn du im 3. oder 4. Versuch dann nicht mehr 39 Punkte erreichst, bleiben trotzdem die 40 Punkte aus dem 2. Versuch stehen, so dass die Gesamtklausur (ABWL) bestanden ist.