Ausgleichsregelung

Dr Franke Ghostwriter
nochmal,
dumme frage, wenn ich uführung bestanden habe, kann ich das nochmal schreiben, um eine bessere note zu bekommen, um ggf. rechnungslegung ausgleichen zu können???
gruß
miriam
 
abwl sind uführung und rechnungslegung. beide zusammen müssen 100 punkte ergeben. 25 sind mind. zu erbringen, rest kann beliebig zusammen gesetzt sein. gilt für den diplomstudiengang.
grüße
 
abwl sind uführung und rechnungslegung. beide zusammen müssen 100 punkte ergeben. 25 sind mind. zu erbringen, rest kann beliebig zusammen gesetzt sein. gilt für den diplomstudiengang.
grüße
Danke für die Info, Anna. Das war mir nicht klar. Und wenn ich in einer 60 Punkte habe und in der anderen 30? Kann ich dann nur die mit 30 wiederholen oder beide oder wie läuft das?
Gruß, Andreas
 
Für die Klausur mit 60 Punkten kannst du im darauffolgenden Semester den Freiversuch nutzen, wenn es sich um den 1. Versuch handelte. Klausuren mit weniger als 50 Punkten kannst du auch noch in späteren Semestern wiederholen, da du diese Klausur nicht bestanden hast. Erreichst du z.B im 2. Versuch dann 40 Punkte, hast du zwar ABWL mit 100 Punkten komplett bestanden, kannst die Klausur aber trotzdem nochmals wiederholen, da du die Teilklausur nicht bestanden hast. Es zählt dabei das beste Ergebnis in dieser Teilklausur. Wenn du im 3. oder 4. Versuch dann nicht mehr 39 Punkte erreichst, bleiben trotzdem die 40 Punkte aus dem 2. Versuch stehen, so dass die Gesamtklausur (ABWL) bestanden ist.
 
ah, das ist sehr nerv, da hätte ich mich mal besser früher drum gekümmert, na ja, wollen wir hoffen, dass es im märz für 50 punkte rechnungslegung langt, so schwer ist das ja eigentlich nicht...
 
Schmid, sei getröstet. Manchmal stehe ich unter solchem Stress, dass mir ähnlich dumme Sachen passieren. Da habe ich zum Beispiel übersehen, dass ich im Hauptstudium entweder die Personal- oder die Organisationsmodule belegen kann. Wollte Personal mit zwei Modulen und Organisation als Schwerpunktfach mit drei Modulen wählen. Das das seitens der Uni nicht geht habe ich erst gemerkt, nachdem ich nun alle zwei Module für Personalwirtschaft belgt und bezahlt habe. Entweder klemme ich mir nun Internationales Managment als Schwerpunktthema oder ich muss eine Menge Geld wegwerfen 🙁 .
Und die Konzernrechnungslegung ist auf jedem Fall machbar. Man muss sich nur ausreichend mit den Gesetzestexten beschäftigen, wissen wo was steht und die Texte interpretieren können. Wichtig ist auch, sich die jeweiligen Unterschiede zwischen den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften zu merken.
 
ja ich weiß, ich werde jetzt brav alle veranstaltungen besuchen und dann hoffentlich spätestens im juni mein zeugnis in der hand halten...
 
ah, ich bin auch schon seit dem WS 2004 am studieren, ich bin froh, wenn das endlich fertig ist...aber avwl ist doch eigentlich ganz nett!!!und dann ist das ende ja auch schon schwer in sicht!!!ich drück auf jeden fall die daumen für avwl...ich bin auch sehr sehr froh, wenn ich endlich diesen wisch in den fingern halte, aber im moment bin ich auf jobsuche, das ist auch nicht cool...
 
Nach Paragraph 25 (6) DPO sollte das heute auch noch so sein.
Das ReLe-Modul hat sich zwischenzeitlich geändert. Jetzt 32781, vorher 32761.
 
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