Katharina,
ein wesentlicher Unterschied des LL.B. zum Staatsexamen sind u.a. die betriebswirtschaftlichen Module / Kenntnisse.
Berufliche Aussichten gibt es zum Beispiel in der Insolvenzverwaltung, in größeren Kanzleien als "Assistent des Juristen" oder im Bereich des Forderungsmanagement, Contract Management, usw.
Wobei du sicher einen Großteil der von mir genannten Aufgaben auch schon mit deiner Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen könntest.
Sofern Du im Bereich Recht mehr vor hast (Karriere), würde ich Dir eher das Staatsexamen empfehlen (Ausnahmen gibt es natürlich in gewissen Branchen und Bereichen).
Bspw. tauchen bis jetzt die Absolventen des LL.M., LL.B. in den Insolvenzverwaltungskanzleien eher als Sachbearbeiter anstatt als Insolvenzverwalter auf. Insolvenzverwalter sind eher Rechtsanwälte und Steuerberater, unabhängig davon, dass es keine berufliche Voraussetzung für die Bestellung als Insolvenzverwalter gibt. Eventuell ändert sich dies aber mit dem Zeitablauf.
Zudem ist vielleicht zu bedenken, dass trotz der mittlerweile gewachsenen Anerkennung des "Wirtschaftsjuristen" (LL.B. LL.M., Diplom-Wirtschaftsjurist) man mit einem LL.B. unter den Juristen (Rechtsanwälte, etc.) nie als Volljurist eingestuft wird. Das bedeutet, Rechtsanwälte tun sich sehr schwer damit, sich von einem Nicht-Volljuristen in rechtlichen Angelegenheiten "belehren zu lassen" (auch wenn man offensichtlich Recht hat).
Andererseits würde ich das Niveau des Staatsexamens schon deutlich über dem eines Bachelor of Law-Studiengang einordnen (Ich habe die Staatsexamen und studiere hier an der FernUni zusätzlich Wirtschaftswissenschaften (M.Sc.), kenne also ca. 40% der Pflichtmodule des LL.B.).
Eventuell kannst Du mit deiner Berufserfahrung und falls Du den Rechtsfachwirt machst, auch gleich mit dem Masterstudiengang beginnen. Je nachdem wieviel ECTS-Punkte Du für den Fachwirt und die Berufsausbildung /-erfahrung bekommst.
Die Uni Mannheim bietet beispielsweise auch den LL.B.-Absolventen die Möglichkeit, sich die Leistungen im LL.B.-Studiengang für das Staatsexamen anrechnen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Grüße