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hier meine ersten ansätze
1. AE
--> Hab ich auch. Allerdings habe ich noch D, da die Grundschuld ja nicht durch den Forderungsausgleich erlischt.
2. DE
--> D und E hab ich auch. Allerdings grübel ich noch darüber, ob A nicht eine Falle ist. Schließlich dürfen hier ja Forderung und Pfand nicht auseinanderfallen.
3.
C
--> dito
4.
B nach §931
C nach §407
D
--> Hier habe ich nur B und C. Warum soll er Eigentümer werden, wenn er den Kaufpreis an D bezahlt?
5. ABE
hier wird glaube ich nach §868 gefragt, also unmittelbarer und mittelbarer besitzer
--> Nein. Das ist m.E. die klassische Sicherungsübereignung. Ich habe hier B und E. Unschlüssig bin ich mir doch bei D.
6. B
--> dito
7. nach §773 würde ich sagen ABE
--> dito
8.
gar keine ahnung
handelt es sich hier um KV mit Verbraucherdarlehnsvertrag? oder Finanzierungsleasing?
falls finanzierungsleasing, dann schon mal A
--> die Aufgabe hab ich bisher auch übersprungen. Ebenfalls absolut keine Ahnung.
9. C
Abtretung muss nicht zwingend ins Grundbuch eingetragen werden, somit fällt E raus
--> dito
10.
B, aber nur wenn der Herzschrittmacher noch nicht verpflanzt ist, dies geht aus dem SV nicht vor.
nach Palandt kann Erbbaurecht nach §11 ErbbauVO kein Pfändungsgegenstand sein, da es sich um grundstückgleiches Recht handelt.
Traktor ist ein zubehör gem §97 BGB und ein unerläßliches Arbeitsmittel, somit nicht pfändbar
--> Hier habe ich C, D und E. Bei C bin ich mir - aus von Dir genannten Gründen - nicht ganz sicher, beim Rest aber schon.
Mann, Snoopy!
Du machst mich fertig! Ich gurke noch an der EA 1 rum, habe den zweiten Teil vom Skript noch nicht gelesen und Du hast schon wieder die ersten Lösungen!
Bist Du Vollzeit-Studentin? Anders kann ich mir Deine Produktivität gar nicht erklären!
Ich melde mich dann irgendwann im Mai mit meinen Überlegungen!
Gruß
Hannah
zu Aufgabe 1
D --> würde ich verneinen
Die Grundschuld erlischt entweder durch die Befriedigung des Grundschuldgläubigers aus dem Grundstück §§1192 Abs.1, 1181 BGB oder durch Aufhebung.
Stimmt. Dann müssen wir nur noch über die Optionen B und D bei Aufgabe 8 verhandelnwunderbar, dann sind wir uns ja hier einig 🙂
also ich habe mich jetz auch nur für 8B entschieden, obwohl ich die erklärung von hanna einleuchtend finde 🙂
aber ich bleibe auch bei 8B