BGV IV vor BGB III???

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand sagen, ob es sinnvoll ist, BGB IV vor BGB III zu belegen? Werden die Inhalte von BGB III für die Bearbeitung von BGB IV vorausgesetzt??? Danke vorab für eure Meinungen
 
das würde ich Dir nicht empfehlen. BGB I - BGB III sollte man für BGB IV drauf haben. Es kommt immer materielles recht mit dran. Das wäre fatal, wenn Du den Stoff nicht gelernt hast.
Du kannst vielleicht BGB IV vor BGB III schreiben, aber ich würde BGB III auf jeden Fall vorher belegen.

Gruß, elho21
 
So pauschal kann man das nicht sagen. Was ich beobachtet habe ist folgendes:
Wenn Kubis dran ist, dann geht es ans eingemachte, vor allem die Auswirkungen des Vertragsrechtes auf das Verfahrensrecht. Mietrecht ist wohl das Steckenpferd von Herrn Kubis. Wenn der also das Modul betreut, dann geht es vor allem um BGB II im Zivilprozess. Vom Lehrstuhl Kubis tönt es auch, dass BGB I-III sitzen muss.

Wenn der Prinz dran ist, geht es im wesentlichen um ZPO. Ich habe eine Klausur bei ihm geschrieben, in der überhaupt kein materielles Recht dran kam.

Auf BGB III kann man also tendenziell verzichten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte es vorher machen.
 
So pauschal kann man das nicht sagen. Was ich beobachtet habe ist folgendes:
Wenn Kubis dran ist, dann geht es ans eingemachte, vor allem die Auswirkungen des Vertragsrechtes auf das Verfahrensrecht. Mietrecht ist wohl das Steckenpferd von Herrn Kubis. Wenn der also das Modul betreut, dann geht es vor allem um BGB II im Zivilprozess. Vom Lehrstuhl Kubis tönt es auch, dass BGB I-III sitzen muss.

Wenn der Prinz dran ist, geht es im wesentlichen um ZPO. Ich habe eine Klausur bei ihm geschrieben, in der überhaupt kein materielles Recht dran kam.
Auf BGB III kann man also tendenziell verzichten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte es vorher machen.
Hallo 1637,
und wer betreut das Modul bzw. stellt die Klausur in diesem Semester? 🙂 Weißt Du das?

Ich denke, ich habe selber gefunden. 🙂 Dies muss Prinz von Sachsen Gessaphe sein, oder? https://www.fernuni-hagen.de/vonsachsen/lehre/bachelor/sa_index_2.shtml
 
Zu Hausarbeiten beim Prinzen kann ich nichts sagen. Ich habe die Klausurzulassung noch gemacht, als es mit Einsendeaufgaben ging. Das war bei KUBIS und hart an der Grenze, eine gerade so eine 20 P.
Hausarbeiten sind ja nichts anderes, als EA mit Literatur und ausgebreitetem Meinungsstreit mit dogmatischen Ausflügen. Ordentlich gemacht, ist das beim Prinzen ok.
In der Klausur neigt der Prinz dann auch eher zu reinen Klassikern der ZPO.

Dorothea Assmann, Fälle zum Zivilprozessrecht. Wenn man die durchgearbeitet hat, dann steht ne 2 vor dem Komma 🙂

Wer mit Mietrecht, Räumungsklagen und Jugendlichen, die Handyverträge abschließen im Zivilprozess zu tun haben möchte, dem sei Kubis empfohlen. 🙁
 
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