Allen erstmal ein frohes neues Jahr🙂.
Ich hätte zu dem Modul einige Fragen, die ich mir trotz Suche im Forum nicht wirklich beantworten konnte:
1) Ich habe im letzten Semester BGB III und in diesem BGB I und Strafrecht belegt. Kann bzw. sollte man BGB IV ohne Vorkenntnisse aus BGB II belegen, da ja nach meinen Erkenntnissen einige Rückgriffe auf BGB II bestehen?
Hintergrund ist der, dass ich sehr gerne BGB IV belegen würde, da die Verwirklichung von Forderungen bei meinem Arbeitgeber auch eine aktuelle Rolle spielt.
2) Wie genau läuft das mit der Hausarbeit? Ist diese zwingende Voraussetzung für die Klausurzulassung? Und kann man dann das Ergebnis der Hausarbeit oder der Klausur für den Schein nehmen?
3) Wieviele Skripte umfasste das Modul im aktuellen Semester?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich hätte zu dem Modul einige Fragen, die ich mir trotz Suche im Forum nicht wirklich beantworten konnte:
1) Ich habe im letzten Semester BGB III und in diesem BGB I und Strafrecht belegt. Kann bzw. sollte man BGB IV ohne Vorkenntnisse aus BGB II belegen, da ja nach meinen Erkenntnissen einige Rückgriffe auf BGB II bestehen?
Hintergrund ist der, dass ich sehr gerne BGB IV belegen würde, da die Verwirklichung von Forderungen bei meinem Arbeitgeber auch eine aktuelle Rolle spielt.
2) Wie genau läuft das mit der Hausarbeit? Ist diese zwingende Voraussetzung für die Klausurzulassung? Und kann man dann das Ergebnis der Hausarbeit oder der Klausur für den Schein nehmen?
3) Wieviele Skripte umfasste das Modul im aktuellen Semester?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten.