Umfang BGB II ?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin dieses Semester an die FernUni gewechselt und kann nun Aufgrund von Anrechnungen das Prop, BGB I. und die BWL Module auslassen.

Da ich mich für meine Module nachmelde, geht meine Frage in die Richtung wie Umfangreich ist BGB II.?

Wie viel Seiten umfassen die Scripte z.B.? Dazu findet man hier leider keine Informationen und so ist es schwer sich als Neuling mit Uni-Erfahrung einen Plan für September auszuarbeiten den man auch einhalten kann.

Wie Umfangreich muss die Hausarbeit sein? Habe hier was von 15-20 Seiten gelesen? Gibt es von der FernUni dazu eigtl. auch Links oder Kurse nachdem Motto "Wie schreibe ich eine Hausarbeit"?

Ich hoffe jemand kann mir hier Informationen zu kommen lassen, gerne auch zu anderen Wahlmodulen, damit ich schnellstmöglich einen Überblick habe welche Module ich belegen kann und im September auch zum Abschluss bringe.


Grüße euer Lionvida
 
Ich glaube dass es weniger davon abhängt, wie viele Seiten die Skripte haben. Neben den Skripten sind ja noch die Schreiben des virtuellen Mentors eingestellt und man „muss“ noch Fälle üben.

Im BGB 1 waren die Schreiben des virtuellen Mentors Herrn Holzhauer in der Summe ca. ca. 800 Seiten. Ob man diese dann vollständig bearbeitet mag jeder für sich entscheiden. Einen ähnlichen Umfang werden die Schreiben des Herrn Holzhauer im BGB II haben.

In diesem Sinne relativieren sich die ca. 700 Seiten des Skriptmaterials für mein Gefühl.

Nimmt man neben den Skripten noch „gängige“ Literatur hinzu, so kommen hier schnell nochmal einige hundert Seiten hinzu. Gerade BGB II beinhaltet SchuldR AT, und SchuldR BT (gesetzliche und vertragliche Schuldverhältnisse). An einer Präsenzuni weden die Themen zumeist gesplittet. Wird schon einen Grund haben.........

Vom Umfang her finde ich, das es sich hier um einen ziemlichen „Hammer“ handelt. Und als Teilzeitstudent verschärft sich die Situation noch mal mehr.


Viel Erfolg!


P.S.: Nichts desto Trotz sollte man sich nicht verunsichern lassen. Regelmässig schaffen die Klausur aber über 50% der Teilnehmer.
 
Gerade BGB II beinhaltet SchuldR AT, und SchuldR BT (gesetzliche und vertragliche Schuldverhältnisse).
Das find ich ganz schön heftig. Vielleicht sollte ich mir 2 Semester Zeit nehmen. Aber man will ja auch irgendwann fertig werden. Mmmhhh

Es schreckt schon ab, dass es meist zwei verschiedene Lehrbücher, eins für AT und eins für BT, gibt..
 
Kann mich nur anschließen. BGB II ist richtig viel Stoff . Für mich kam hinzu, das ich keinerlei Erfahrung mit Hausarbeiten hatte, ich musste diese Art der Arbeit zusätzlich auch noch lernen. Für mich war das nicht zu schaffen in 1 Semester , daher nur Hausarbeit geschrieben, und jetzt lernen für die Klausur . Denke,das war richtig so.Jedenfalls ist für mich ein Witz ,das für BGB II nur 6 Semesterwochenstunden angesetzt sind., es ist echt doppelt so viel wie BGB I .
 
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