Einsendeaufgabe 1

Dr Franke Ghostwriter
Hat sich jemand schon mit der ersten EA auseinandergesetzt? Ich hänge gleich mal bei Frage 1.
Richtig ist
B + D + E
Falsch ist C

Jetzt weiß ich nicht, wie ich die Antwort A werten soll:
Als Gesetz im formellen Sinne bezeichnet man Rechtsnormen, die vom Bundestag erlassen wurden. Soweit ja richtig, aber auch die Länderparlamente können Gesetze im formellen Sinne erlassen...
 
ich habe folgende Antworten (ich gebe nur die richtige Antworten an)

Frage 1: D;E
Frage 2: A,B,D,E
Frage 3:C,D
Frage 4: B,C,D
Frage 5.B,C,E
Frage 6: B, C,D
Frage 7: A,C, D
Frage 8: D
Frage 9: A, B
Frage 10: A,E

Dies erstmal nach dem ersten Überfliegen, da ich noch andere EAs habe.

Gruß
 
lieben,
bin gerade auch dabei, die EA 1 zu schreiben, also hier mal meine Ergebnisse:
Frage 1 - B, C , D
Frage 2 - A, B, D, E
Frage 3 - B, C, und D (bei A und E bin ich mir noch nicht sicher)
Frage 4 - B, C und D
Frage 5 - B, C, E
Frage 6 - B
Frage 7 - A, C, D
Frage 8 - B, D
Frage 9 - A, B, C, D
Frage 10 - A

So, bin mal auf einen Austausch gespannt. Lg
Martina
 
da ihr alle schon fleißig am antworten seid, gehe ich davon aus, dass ihr euch die Skripte bzw. die CDs schon reingezogen habt. sind die CDs und die Skripte identisch? hab mir soeben mal schnell den ersten Teil angehört und eine Übereinstimmung festgestellt. sollte das überall so sein, könnte ich mir die CDs nämlich schenken ...
 
Ich fand die CD´s gar nicht schlecht. Auf den Folien werden immer wieder Darstellungen wiedergegeben, die so nicht in den Skripten sind (in den Skripten ist wirklich nur der gesprochene Text der CD´s). Ich habe mir die CD´s angesehen (angehört) und in den Skripten (mehr oder weniger) mitgelesen.
Deshalb kann ich dir nur raten die CD´s zu nutzen.
 
macht ihr eigentlich alle nur die eine EA oder trotzdem beide? Mir machts gar keinen Spaß diesen Fall zu bearbeiten. Ich habe sogar erst gedacht wir haben nur eine EA aber dann festgestellt, dass wir gleichzeitig beide bekommen und abgeben müssen. Ein Glück
 
ich war noch nicht bei der chatstunde. hänge total hinterher in sachen informationen. wann ist chatstunde?

ich hänge etwas bei der Aufgabe 5 Lotse. D ist eigentlich auch wichtig, ein VA muss formell und materiell wirksam sein. es dürfen ja nicht alle Antworten richtig sein, deswegen weiß ich nicht welches falsch sein soll. Derzeit zweifle ich ob ich A oder E ausschließen soll. Zwangsweise. A ist meiner Meinung nach auch Teil des formellen und ohne das nichtig. Wie seht ihr das? B und C habe ich im Skript bereits gelesen.
 
also meine antworten sind:

1 - B, D, E
2 - A, D
3 - B, D
4 - B, C, D
5 - B, C, E
6 - B, C aufgrund von § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO auch antwort D
7 - A, D
8 - A, D
9 - A, D
10 - A

was haltet ihr davon wenn wir unsere ergebnisse, bei denen unsere antworten voneinander abweichen, diskutieren???

@ chocolat: ich hab A und E nicht genommen.

A nicht, weil erstens nicht im gesetz steht, dass der der betroffene bürger immer angehört werden müsse (möglich wäre es natürlich, dass ich nur nichts gefunden habe und im Skript übrigens auch nichts dazu). und zweitens man stelle sich einmal vor, dass bei jedem verwltungsakt der betroffene befragt werden müsse, das würde das handeln der verwaltung unheimlich stark belasten. daher gibt es dann ja auch nach bekanntgabe des va die möglichkeit gegen jeden va widerspruch zu erheben.
D nicht, weil ein va auch wirksam sein kann, wenn formelle fehler vorliegen, sofern der oder die formellen fehler am wesensgehalt des va nichts ändern würde/n. so oder so ähnlich stehts im skript, ich weiß leider nicht mehr wo. wenn ich noch zeit finde schau ich nochmal genau nach.
 
also die Chatstunde ist immer Montags ab 20.00 Uhr. Wäre mal interessant zu hören, ob es sich lohnt, die Zeit zu investieren und dort mitzumachen. Werde mal sehen, ob ich es Montag schaffe reinzusehen.
Finde es eine prima Idee, hier die abweichenden Fragen zu diskutieren.
Hat jemand von euch auch schon mal ein anderes Lehrbuch durchgesehen, als die Skripte, Maurer z.B. ?
 
Aufgabe 1:
seid ihr sicher, dass Antwort A falsch ist? schließlich ist jede Rechtsnorm, die vom Bundestag erlassen wurde, definitiv ein Gesetz im formellen Sinne. zwar können unstrittig auch Landesparlamente ein formelles Gesetz erlassen; aber diese Möglichkeit ist ja durch Antwort A nicht ausgeschlossen ...
Antwort D seht ihr schließlich auch als richtig an (ich übrigens auch), obwohl Satzungen nicht nur von Gemeinden, sondern bspw. auch von der IHK erlassen werden können. die IHK ist unstrittig keine Gemeinde!

wieso habt ihr Antwort B als richtig vermerkt?? Gesetze sind sowohl formelle als auch materielle Gesetze; und materielle Gesetze können auch von der Exekutive erlassen erlassen werden (Verordnung, Satzung). daher halte ich Antwort B für falsch!

mein Vorschlag für Frage 1 ist daher: A, D, E
 
also ich bin da völlig anderer Meinung:
B ist richtig, da die Legislative in der BRD die einzige Gesetzgebende Kompetenz ist. Die Exekutive ist nur die Gesetzausführende Gewalt und die Judikative die Gesetzsprechende Gewalt.
C: Jedes vom Gesetzgeber, also dem Parlament erlassenes Gesetz muss formell sein, ist richtig.
D: sind wir uns einig.
Nun zu A:
Gesetze im formellen Sinne sind nur diejenigen Maßnahmen, die vom Parlament (also Bundestag und Bundesrat) und in einem Geseztgebungsverfahren beschlossen worden sind.
Ein Gesetz im materiellen Sinne ist jede generell abstrakte Regelung mit Aussenwirkung. Also jede Maßnahme einer öffentlichen Gewalt, die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten vielzahl von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen = Außenwirkung Entfalten.
Somit ist nicht jedes Gesetz im materiellen Sinne auch ein Gesetz in formellen Sinne. Kein Gesetz im formellen Sinne, sondern eben im materiellen Sinne ist nämlich die Verordnung und die Satzung!
Daher bleibe ich hier dabei, dass A falsch ist, da hier lediglich nach dem formellen Sinn gefragt wird und das nun einmal falsch ist.

Zu E:
Ein Verwaltungsakt erfordert die individuelle Regelung eines Einzelfalls. Diese kann individuell-konkret oder individuell-abstrakt sein.
Abstrakt-generell können aber nur Gesetzt sein, da Einzelfallgesetze in Deutschland verboten sind. Dieses Verbot dient dem Grundrechtsschutz. (Ausnahme sind hier die Schranken). Daher ist E für mich falsch.

Hoffe ich stehe hier nicht auf dem Schlach, dann bitte bitte ein feedback!
Wünsche Euch ein wunderschönes Restwochenende.
 
Martina,

ein paar anmerkungen, wenn ich darf 🙂

Zitat "B ist richtig, da die Legislative in der BRD die einzige Gesetzgebende Kompetenz ist. Die Exekutive ist nur die Gesetzausführende Gewalt und die Judikative die Gesetzsprechende Gewalt".

die Antwort zielt m.e. auf den unterschied zwischen formellen und materiellen gesetzen. da in der alternative nur von gesetzen allgemein die rede ist, unterstelle ich, dass hier materielle und formelle gesetze gemeint sind; sofern dieser schluss zulässig ist, ist die alternative B falsch.

bei alternative A habe ich auch lange gezögert; denke aber dass diese Alternative korrekt ist, da nur der bundestag gesetze beschließen kann. hier steht aber nicht "alle" in der antwortmöglichkeit, so daß haushaltsgesetze von dieser alternative nicht abgedeckt sind, die keine gesetze im formalen sinne darstellen. somit ist diese alternative m.e. richtig.

e ist m.e. ebenfalls korrekt, da die verwaltung ganz allgemein dazu berechtigt ist, rvo´s und satzungen zu erlassen, die abstrakt-generelle regelungen darstellen.

lg, jörn
 
ihr Alle:

Nun will ich auch mal meinen Senf abgeben:

Aufgabe 1:

A (falsch) --> Gesetz im formellen Sinne ist eine Rechtsnorm die vom dafür vorgesehenen Organ im dafür Vorgesehenen Verfahren erlassen wurde.
B. (falsch) --> Ein Gesetz kann von dem Erlassen werden, der dafür Ermächtigt ist.
C. (falsch) Er könnte auch eine Rechtsverordnung erlassen.
D. (richtig) siehe Exemplarisch Art. 23 Bay Gemeindeordnung
E. (richtig) Laut Skript ist eine Satzung z.B. abstrakt generell ein VA aber konkret individuell.

Aufgabe 2.
A. (richtig) Das spricht für sich glaube ich
B. (richtig) Siehe Kommentierung des § 13 VwVfG bei Beck online Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz Rn 6-7
zitat: "Nicht zu den Beteiligten i. e. S. des § 13 gehört nach der gesetzlichen Regelung die für das VwVf federführende Behörde als Herrin (Trägerin) des Verfahrens. Diese Ausklammerung der verfahrensführenden Behörde aus dem Beteiligungsbegriff i. e. S. ist nicht unproblematisch, weil sie für Rechte und Pflichten der (übrigen) Beteiligten passiv- bzw. aktivlegitimierte Stelle ist und zwischen ihr und den anderen Beteiligten i. S. d. § 13 ein Verwaltungs-(verfahrens-)rechtsverhältnis besteht."
Hier könnte man sich durchaus darüber streiten, ob nun Beteiligte im engeren oder weiteren Sinne gemeint sind. Dies ist eine unschärfe der Frage.

C. (falsch) Es steht ncihts im § 14 I VwVfG, dass man zugelassener RA sein muss.

D. (richtig) Denn im § 20 steht kein weiteres Verfahren, das anlaufen muss, um einen Ausschlussgrund festzustellen.

E. (richtig) das geht aus § 25 I 2 "soweit erforderlich" hervor, würde ich sagen. Dies gibt der Behörde den Ermessensspielraum der Erforderlichkeit.

Aufgabe 3.

A. (falsch) Geht aus Art. 83 GG hervor
B. (falsch) Landesoberbehörden sind nicht die Ministerien, sonder Landeskriminalamt, Statistisches Landesamt etc. (Siehe Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 22, Rn. 19-20) Siehe auch Skript Seite 78 Rn. 103
C. (richtig) Geht exemplarisch aus Art. 6 und 7 der Bay Gemeindeordnung hervor.
D. (richtig) Siehe § 3 I Nr. 1 VwVfG
E. (falsch) Das Verwaltungsverfahrensgesetz Regelt lediglich die örtliche Zuständigkeit.

Aufgabe 4
A. (falsch)
B. (richtig) Siehe § 48 II 3 Nr. 1 und ggf. 2 VwVfG
C. (richtig) siehe B
D. (richtig) § 49 a VwVfG
E. (falsch) siehe D

Aufgabe 5


  1. (falsch) siehe § 28 II VwVfG
  2. (richtig) siehe Skript (Teil 1 Seite 125)
  3. (richtig) siehe § 35 I, II VwVfG (Skript Teil 1 S. 122)
  4. (falsch) Hier kann man sich sicher streiten. Ich berufe mich mal auf §§ 45,46 VwVfG.
  5. E. (richtig) § 43 VwVfG
Erstmla bis hier hin ich werde die anderen 5 Aufgaben ergänzen. Ich würde mich über Rückmeldung von euch freuen, gerne auch per Mail.

Liebe Grüße

Stephan
 
@Stephan

Aufgabe 1
Antwort A halte ich weiterhin für richtig, da jede Rechtsnorm, die der Bundestag erlässt, m. E. ein Gesetz im formellen Sinne ist. durch die Antwort wird doch nicht ausgeschlossen, dass auch ein Landesparlament formelle Gesetze erlassen kann 😉

Rest der 1. Aufgabe habe ich wie du

Aufgabe 2
zu Antwort E habe ich noch nichts im Skript gefunden; deshalb bin ich da noch unsicher. alle anderen Antworten habe ich wie du
edit: zu Antwort E steht etwas im 2. Skript auf S. 107. die Antwort ist also korrekt!

Aufgabe 3
hier sind wir nur bei Antwort C nicht einig. ich denke, dass C falsch ist. die Gemeinden regeln die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; sind aber nicht für alle Angelegenheiten zuständig, die die Interessen ihrer Einwohner berühren. das zeigt doch schon allein die Praxis, wonach für bestimmte Angelegenheiten die Landkreise (sachlich) zuständig sind (Führerschein, KfZ-Anmeldung, umwelt- oder wasserrechtliche Erlaubnisse, Jagd & Fischerei etc.)

Aufgabe 4
volle Übereinstimmung

Aufgabe 5
volle Übereinstimmung
 
Jörn,
also ich gehe jetzt erst einmal aus Zeitgründen auf Antwort A ein.
Die Antwort steht doch eigentlich schon im Skript. Schau mal in die Kurseinheit 1 Seite 40 Rn 18 nach. Dort steht es doch!! Oder? 😉)
Und natürlich darfst du Anmerkungen machen. Sehr gerne sogar und immer wieder.
Ich muss zugeben, dass ich durch Deine Antwort E etwas im Zweifel bin, bin mir aber sicher, es auch irgendwo im Skript gelesen zu haben. Ich werde das nachsehen.
Euch einen wunderschönen Wochenanfang
Lg Martina
 
So, nun habe ich auch einen Lösungsansatz zu 1E (allerdings im Skript und Lehrbuch Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht nachgelesen)
Demnach ist der Adressat immer als generell oder individuell einzustufen.
Der Sachverhalt ist immer abstrakt oder konkret.
Sprich eine Rechtsnorm ist generell-abstrakt, eine Allgemeinverfügung generell-konkret und ein Verwaltungsakt immer individuell-abstrakt oder individuell-konkret.
Erklärung:
konkret-individuell ein bestimmer Sachverhalt und ein bestimmter Adressat
z.B. Hausbesitzer XY muss am 02.01.2011 seine Silvesterböller aus dem Garten entfernen
kongret - generell ein bestimmert Sachverhalt und eine unbestimmte Zahl von Adressaten
z.B. Halteverbot auf der Fahrbahn, d.h. jedem ist an der Stelle wo das Schild aufgestellt wurde das Halten verboten
abstrakt - individuell: eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten und ein bestimmter Adressat
z.B. immer bei Glätte, muss der Hausbesitzer AB vor seinem Haus streuen
abstrakt - generell: eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten und eine unbestimmte Zahl von Adressaten:
z.B. §2 eines fiktiven Gesetzes lautet: Bei Dunkelheit müssen alle Hauseingänge beleuchtet sein.
Hiernach ist für mich E weiterhin falsch!
 
So, nun habe ich auch einen Lösungsansatz zu 1E (allerdings im Skript und Lehrbuch Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht nachgelesen)
Demnach ist der Adressat immer als generell oder individuell einzustufen.
Der Sachverhalt ist immer abstrakt oder konkret.
Sprich eine Rechtsnorm ist generell-abstrakt, eine Allgemeinverfügung generell-konkret und ein Verwaltungsakt immer individuell-abstrakt oder individuell-konkret.
Erklärung:
konkret-individuell ein bestimmer Sachverhalt und ein bestimmter Adressat
z.B. Hausbesitzer XY muss am 02.01.2011 seine Silvesterböller aus dem Garten entfernen
kongret - generell ein bestimmert Sachverhalt und eine unbestimmte Zahl von Adressaten
z.B. Halteverbot auf der Fahrbahn, d.h. jedem ist an der Stelle wo das Schild aufgestellt wurde das Halten verboten
abstrakt - individuell: eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten und ein bestimmter Adressat
z.B. immer bei Glätte, muss der Hausbesitzer AB vor seinem Haus streuen
abstrakt - generell: eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten und eine unbestimmte Zahl von Adressaten:
z.B. §2 eines fiktiven Gesetzes lautet: Bei Dunkelheit müssen alle Hauseingänge beleuchtet sein.
Hiernach ist für mich E weiterhin falsch!
da argumentierst du dich aber selbst ins abseits.....
überleg mal, dass satzungen und rechsverordnungen ebenfalls unter den begriff der rechtsnormen fallen...
 
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