Es tut sich was in der (Voll-)juristenausbildung; in MA mit Bachelor zum Staatsexamen

Dr Franke Ghostwriter
Hier in NRW benötigt man die Zwischenprüfung für die Zulassung zum JPA. Richtig, die Praktika benötigt man auch, das Anwalts-Praktikum ist meistens ein Besuch beim Anwalt ("hier die Bescheinigung, bitte kommen Sie nicht wieder"), für das ÖR-Praktikum müsste man da tatsächlich einige Zeit irgendwo in den Ferien absitzen, aber was macht man nicht alles für das erste Staatsexamen.

Die Zwischenprüfung berechtigt dann auch zur Zulassung des Uni-Examens. Ich finde, dieses ist dank der umfangreichen Leistungen (die dann keinen interessieren) einfach dazu gedacht, das Studium zu erschweren und zu verlängern.
 
dann konterkariert die Uni Hagen mit Aufnahme eines jura Studienganges aber selbst ihre eigenen BoL und MoL Abschlüsse

Es ist eine Ausweitung des Angebots. Jura wird in Hagen zu einem "heterogenen" Gut.

und ihre Bemühungen diese in die deutsche Universitätsplatz Landschaft zu integrieren.

Wieso? BoL und MoL werden ja weiterhin angeboten und sollen nicht vernachlässigt werden. Wer WIRKLICH BoL/MoL studieren will, der kann das auch in Zukunft tun.

M. E. besteht überhaupt kein Bedarf für einen jura Studiengang an einer fernsuniversität, da man auch in Präsenz uni sehr gut ohne jegliche Anwesenheit jura studieren kann.
Wer kennt schon die Nachfrage? Also ich hätte ein ungutes Gefühl an einer Uni eingeschrieben zu sein, aber an deren Veranstaltungen (außer Prüfungen) nicht teilzunehmen ("Bekomme ich alles Notwendige mit?" fragt der verständige Student). Der Jura-Studiengang der FernUni wird für das Fernstudium konzipiert sein, inklusive der Fernkontakt zu den Studenten über die bereit gestellten und erprobten Kommunikationskanäle ("Ich bekomme alles Notwendige mit!" sagt der verständige Student). Ich gehe davon aus, dass es den Fernkontakt in diesem Umfang und dieser Güte bei einer Präsenzuni nicht gibt. Meine Prognose: Viele Fernstudieninteressierte werden auch für einen 1. StEx Jura-Studiengang die FernUni gegenüber einer Präsenzuni (ohne oder) mit wenig Anwesenheit bevorzugen.
 
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Interessant auch, dass einer in meiner Familie früher sein Jurastudium regulär in sechs Semestern abgeschlossen hat. Das war wohl die Regelstudienzeit. Und auch heute ist es ungefähr so, dass man nach zwei bis drei Jahren mit dem Unistoff durch ist, dann geht die Zeit für den Schwerpunktbereich und das Staatsexamen drauf. Vor Jahren hatte ich eine Tabelle mit Studiengängen gesehen, und da war Jura eins der günstigsten bei den berechneten (!) Kosten die der Staat pro Studenten zahlt. (Nicht pro Absolventen, und auch die gesamtwirtschaftlichen Kosten oder was auch immer waren nicht dabei). Möglich, dass der Staat darum soviele Studenten zum Jurastudium zulässt, bei Humanmedizin ist es ja eher nicht so.
 
"Ein ergänzendes Studium, welches auf die EJP vorbereitet, wird demnach in jedem Falle seine Basis in den bisherigen Studiengängen der Fakultät haben und auf diesen aufbauen, diese aber keinesfalls ersetzen."

Also ein Aufbaustudium, basierend auf LLB/LLM, super!
 
Ich darf mal JokO den klassischen Gegner der LL.B./LL.M. Reform mit seinen Ausführungen gegenüberstellen:


Der MoL/BoL geht doch nur in wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen wie denvon dir aufgezählten: BWL, VWL, Buchhaltung, Finanzierung, Investition, Finanzmathematik, Stastitik, Personalführung, Intern.Management etc tiefer. In allen anderen juristischen Bereichen gerade nicht.

Und das kannste du auch nicht als Nachteil ankreiden, da Rechtswissenschaften nunmal etwas anderes als Wirtschafaftswissenschaften sind. Ähnlich könnte man auch zwischen dem Studiengang BWL und VWL argumentieren, die sind beide jeweils eigenständig.

Wer Jura studiert will nicht Betriebswirt werden, wohingegen kein Betriebswirt Jura studieren will. Der BoL/MoL ist da lediglich eine Mischung, ohne jeweils praktisch an das eine oder andere heranzukommen.

Da gibt es also keinerlei tiefergehende Kenntnis des MoL/BoL gegenüber dem Staatsexamen.

Damit unterschlägst du geschickt, dass Jurastudenten zum Staatsexamen ALLES auf einmal wissen müssen!!! Der BoL/MoL-Student muss es lediglich am semesterende wissen, bereitet sich partiell vor UND (!) bekommt regelmäßig Stoffeingrenzungen.

Da geh ich, wie gesagt mit. Allerdings konterkarrieren diese Ausführungen gleichsam die MoL/BoL Abschlüsse. Denn diese Leute braucht man dann demzufolge noch weniger, als die ohnehin schon in Masse vorhanden Volljuristen.

Und bevor nun wieder jemand sagt, dass doch gerade die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung den ENTSCHEIDENDEN unterscheid macht. Entscheidend ist der Unterschied nicht, denn es gibt genügend BWL-/VWL-/Wirtschaftsinformatik- und Wirtschaftswissenshaftsstudenten. Hinzu kommen noch die zahlreichen Nebenfachstudenten, die bspw. WIWI mit 60 LP einbringen.

Ich werte das keinesfalls ab!!! Aber wo soll da der Vorteil sein, wenn man diese Abschlüsse aktuell (!) nicht nur als Zusatzqualifikation ansieht.
 
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Und weiter führt JokO aus:


Allerdings erfordern die meisten Prüfungsordnungen der Universitäten das ableisten von Prüfungsleistungen mit fortgeschrittenen Schwierigkeitsgrad im Zivil-, Straf- und Öffentlichenrecht. Es könnte sehr wahrscheinlich so sein, dass der Hagener Abschluss nicht das fortgeschrittenen Niveau im Straf- und Öffentlichenrecht erreicht.

Auch fehlen die praktischen Studienleistungen bei Richter, Anwalt und Behörde für die Zulassung zum Examen.
 
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Weitere skeptische Ausführungen von unserem JokO:


Ich finde es persönlich an Bigotterie nicht zu überbieten, dass eine Universität, die mehr oder weniger erfolgreich versucht die Bologna Reform neben dem traditionellen juristischen Staatsexamen zu etablieren, sich selbst damit ins abseits befördert.

Da wird nun also versucht etwas gleichwertiges neben den, zu Recht kritisierten, Staatsexamen aufzubauen. Es wird damit geworben einen Studiengang geschaffen zu haben, welcher:

Nur um sich am Ende von den eigenen Lehrstühlen bzw. dessen Professoren selbst konterkarieren zu lassen. Es heißt „Staatsexamen oder einen gleichwertigen Abschluss“ als Voraussetzung. Wobei völlig offen ist, ob hiermit auch die BoL und MoL gemeint sind. Ein selbstbewusstes Auftreten hätte hier zumindest den Hinweis in Klammern gefordert, dass bspw. der MoL als ein solcher gleichwertiger Abschluss anerkannt wird (wenn auch mit guten Noten).
Aber die Lehrstühle wollen bei aller wissenschaftlicher Arbeit anscheinend ihre nationale Reputation nicht einbüßen. Sich vermutlich nicht lächerlich machen als Rechtswissenschaftlicher Lehrstuhl (nur) Bachelor und Master Studenten zu beschäftigen. Es lässt wahrlich tief blicken, wie wenig die hier beworbenen Abschlüsse zählen, wenn selbst die Fernuni Hagen ihre eigenen Abschlüsse intern als nicht ausreichend erachtet.

Das Staatsexamen zählt unter Juristen und bei allen die damit zu tun haben; sei es die Kanzlei, in der Behörde, bei Gericht oder in der Forschung (Uni), am Ende doch mehr.
Nicht nur das, es sticht alles andere aus!

Möge man mir, durchaus provokativ, die Antwort auf die Frage geben: Wie wollen die Verantwortlichen den BoL/MoL etablieren, wenn sie ihn selbst verschmähen und bevorzugt auf Volljuristen setzen?

Mit anderen Worten: Für den gehoben oder höheren Dienst in der Verwaltung soll der MoL reichen; um für die FernUni Hagen zu arbeiten nicht...
 
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Schreib das nicht mir,.... schreib das JokO.

Ich finde den LL.B./LL.M. und die Uni Hagen selbst toll und bin ein Befürworter von beidem.
Deshalb versuche ich auch die modernen Abschlüsse zu verteidigen.

JokO hingegen kritisiert seit er angemeldet ist... ALLES aus Hagen....
von den Abschlüssen, der Qualität, bis hin zur Uni.
Weiss gar nicht wieso der sich hierher verlaufen hat und alles nur schlecht redet.
Hat bestimmt seine besonderen Gründe
 
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Schreib das nicht mir,.... schreib das JokO.
Ich finde den LL.B./LL.M. und die Uni Hagen selbst toll und bin ein Befürworter von beidem.
Deshalb versuche ich auch die modernen Abschlüsse zu verteidigen.
JokO hingegen kritisiert seit er angemeldet ist... ALLES aus Hagen....
von den Abschlüssen, der Qualität, bis hin zur Uni.
Weiss gar nicht wieso der sich hierher verlaufen hat und alles nur schlecht redet.
Hat bestimmt seine besonderen Gründe 😉
Leute kommen und gehen. Die einen studieren in Hagen, die anderen nicht. Manche bleiben etliche Jahre, andere zwei Monate und wieder andere nur einen Tag. Alles andere kommt auch vor. Das ist hier halt wie im richtigen Leben.
Liebe Grüße
 
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Leute kommen und gehen.
Manche bleiben etliche Jahre, andere zwei Monate und wieder andere nur einen Tag.
Alles andere kommt auch vor. Das ist hier halt wie im richtigen Leben.
Liebe Grüße
Chrissi


Genau.


Auch die letzten "Mohikaner" werden irgendwann aussterben.

..... Und am Ende werden sich die internationlaen Abschlüsse durchsetzen....


Amen.
 
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jaja "Amen" ... fragt sich aber, wie lange die Betroffenen auf ein "sich Durchsetzen" der int. Abschlüsse warten können oder wollen. Manche Dinge dauern Jahrzehnte und kommen der Versetzung eines Berges gleich, s. z.B. Steuerreform nach Prof. Kirchhof.
 
Schreib das nicht mir,.... schreib das JokO.

Ich finde den LL.B./LL.M. und die Uni Hagen selbst toll und bin ein Befürworter von beidem.
Deshalb versuche ich auch die modernen Abschlüsse zu verteidigen.

JokO hingegen kritisiert seit er angemeldet ist... ALLES aus Hagen....
von den Abschlüssen, der Qualität, bis hin zur Uni.
Weiss gar nicht wieso der sich hierher verlaufen hat und alles nur schlecht redet.
Hat bestimmt seine besonderen Gründe 😉

Wollte Dich gar nicht angreifen...🙂
ich sags mal mit den Ärzten "Lass die Leute reden..."
Macht euch doch nicht so verrückt.....alles wird gut:cool
 
Mal angenommen, die EJP würde an der Fernuni zugelassen. Dies würde doch sehr wahrscheinlich für diejenigen, die bereits 2mal durch die EJP durchgerasselt sind, nichts nützen ne?? Es gilt glaub ich überall, dass man eine Prüfung nicht endgültig nichtbestanden haben darf, nicht wahr..
 
Mich würde mal interessieren, was mit mit der EJP erzielen möchte oder in den Händen hätte? Um dann irgendwann auch das 1. Stex zu machen, müsste man ja Einiges noch nacholen. Nur die EJP als Aufbaustudium und dann nichts danach verstehe ich noch nicht ganz.
@cupcake Die meisten scheitern an den schriftlichen Prüfungen des Staatsexamens und nicht an dem EJP. In manchen Bundesländern wird man zu dem mündlichen Teil der EJP erst zugelassen, wenn man die schriftlichen Prüfungen des Staatsexamens bestanden hat. Insoweit könnte man die EJP ja noch machen, weil die nicht als endgültig nicht bestanden gelten würde.
 
"Das universitäre Studium der Rechtswissenschaften wird immer mit einer „Ersten juristischen Prüfung“ abgeschlossen. Allerdings enthält die erste Prüfung seit Mitte der 2000er Jahre neben einem staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung, 70 % der Gesamtnote) einen universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung, 30 % der Gesamtnote) und stellt deshalb richtigerweise kein reines „Staatsexamen“ mehr dar."

Ich glaube, Du meinst die Schwerpunktbereichsprüfung, oder?

So wie ich das verstanden habe, wird die Fernuni 1. die Zwischenprüfung für Jura ausstellen und 2. die Schwerpunktbereichsprüfung anbieten. Die beiden Praktika muss man dann beim JPA vorweisen, da haben die Unis bisher auch nichts mit am Hut. Die Fernuni liegt in NRW, und in NRW kann man nach der Zwischenprüfung sofort am JPA die staatliche Prüfung absolvieren (sofern man die Praktika hat), oder die Schwerpunktbereichsprüfung. Man kann auch beides gleichzeitig machen, oder hintereinander. So wie man es am liebsten hat. Die staatliche Prüfung kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch noch mal staffeln, so dass man nicht alle Prüfungen auf einen Schlag ablegt.

Und klar, wenn man den Prüfungsanspruch wegen zwei Fehlversuchen verloren hat, geht das auch nicht über die Fernuni ein drittes Mal.
 
Informationen aus der Fakultät
Staatsexamen in Hagen

In der Ausgabe 04.2013 des Sprachrohres der Studierendenschaft der FernUniversität Hagen teilt die Fachschaft Rechtswissenschaft mit, dass demnächst an der Fakultät das 1. Juristische Staatsexamen angeboten werden wird. Die auf diesen Bericht folgenden zahlreichen Anfragen bei der Fakultät geben Anlass, folgende Information herauszugeben:

1. Die erste juristische Prüfung (EJP - umgangssprachlich Staatsexamen) wird grundsätzlich nicht an Universitäten, also auch künftig nicht an unserer Fakultät angeboten. Vielmehr ist es so, dass die so genannte Schwerpunkbereichsprüfung, die einen Teil der EJP darstellt, bisher nur an juristischen Präsenzuniversitäten abgeleistet werden kann.


2. Bisher kann, wie erwähnt, die Schwerpunktbereichsprüfung in Hagen nicht absolviert werden, Studierende, die „nur“ unsere Abschlüsse haben, können bisher nicht zur EJP zugelassen werden.


3. Richtig ist, dass bei einem Besuch von Landesjustizminister Thomas Kutschaty, MdL die Möglichkeit erörtert wurde, den Studierenden der Fakultät den Weg zur EJP zu eröffnen. Seit diesem Besuch erörtern wir konstruktiv mit dem Landesjustizprüfungsamt und dem MIWF NRW in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Hochschulleitung einen möglichen Weg zum EJP für unsere Studierenden.


4. Diese Erörterungen sind weit vorangeschritten, allerdings liegt noch keine formale Genehmigung einer entsprechenden Prüfungsordnung durch das Justizministerium vor, da noch nicht alle fraglichen Punkte geklärt sind. Vor dem Vorliegen einer solchen Genehmigung sind noch keine definitiven Aussagen zu einem evtl. Startzeitpunkt oder dem genauen Zuschnitt der Studien zur EJP an der Fakultät möglich, es werden auch von uns keinerlei „Schätzungen“, „Wasserstände“ oder „Erfahrungswerte“ bekannt gegeben, wann denn mit dem Start eines solchen Angebotes zu rechnen ist.


5. Fest steht allerdings, dass an der Fakultät keine Studien und keine Prüfungen angeboten werden, die sich negativ auf die bestehenden Studiengänge Bachelor und Master of Laws auswirken werden, diese bleiben der Schwerpunkt der juristischen Ausbildung an der Fakultät und werden lediglich ggf. um einen weiteren zu erlangenden Abschluss, nämlich die EJP, ergänzt. Ein ergänzendes Studium, welches auf die EJP vorbereitet, wird demnach in jedem Falle seine Basis in den bisherigen Studiengängen der Fakultät haben und auf diesen aufbauen, diese aber keinesfalls ersetzen.

Dekanat Rechtswissenschaften | 04.11.2013

Ehrlich gesagt war die "Nicht-Möglichkeit" das StaEx abzulegen einer der wichtigsten Hindernisgründe für mich. Nun wird es wirklich interessant, denn nun ist neben einer juristische Ausbildung auch das StaEx für "uns" erreichbar.

1.) Was glaubt ihr wann wird der "Nebenläufer" kommen und mit welcher wahrscheinlichkeit?

2.) Habe ich es richtig verstanden, dass dann der Weg zum StaEx folgender wäre:
1. LL.B.
2. LL.M.
3. Absolvieren der Schwerpunkte im seperaten Studiengang
4. ZuLa zum Prüfung.

3.) Wie stehen Eures Erachtens die (Erfolgs-) Chancen auf ein nebenberufliches Assessorexamen?
 
Ehrlich gesagt war die "Nicht-Möglichkeit" das StaEx abzulegen einer der wichtigsten Hindernisgründe für mich. Nun wird es wirklich interessant, denn nun ist neben einer juristische Ausbildung auch das StaEx für "uns" erreichbar.


3.) Wie stehen Eures Erachtens die (Erfolgs-) Chancen auf ein nebenberufliches Assessorexamen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2-jährige Referendariatszeit "nebenberuflich" absolviert werden kann. Spätestens hier ist das Referendariat der "Hauptjob".
 
was ich nicht verstehe: Was wollt ihr denn alle mit dem Staatsexamen? Sich als Volljurist mit tausenden anderen um die wenigen Jobs schlagen die es auf dem Arbeitsmarkt gibt? Für ein Gehalt arbeiten, dass (für Anfänger) nur wenig über Harz IV Niveau liegt? Die meisten von uns, die hier an der FU studieren, tun dies doch berufsbegleitend, haben also schon einen Job. Und genau hier liegt doch unsere Stärke: Mit der Erfahrung aus unserem Hauptberuf und den Kenntnissen des Studiums eröffnen sich Chancen, die kein angehender Rechtsanwalt hat. Nicht umsonst ist die Statistik, die angibt, wie viele Juristen auf Gehaltsaufstockung vom Arbeitsamt angewiesen sind, erschreckend. Allerdings verwundert mich das persönlich gar nicht, wenn ich in meinem Bekanntenkreis Juristen Anfang ihrer Karriere sehe, die haben, salopp ausgedrückt, von Tuten und Blasen keine Ahnung. Trotz Prädikatsexamen. Die sind (teilweise) naiv, unflexibel, unerfahren und haben vor allem für viele Dinge die völlig eingeengte juristische Sichtweise, die im Berufsalltag aber oft eben nicht gebraucht wird. Hätte ich eine derartige Ausbildung gewollt, dann wäre ich sicherlich nicht zur Fernuni Hagen gekommen. Interessant ist übrigens, dass bei uns in der Firma, sollte es mal einen Gerichtstermin geben, für den ein postulationsfähiger Volljurist benötigt wird, oft die Deppen, also eben diese ahnungslosen Anfänger, hingeschickt werden (natürlich mit einem entsprechenden Auftrag versehen, der null Eigenkompetenz zulässt). Die erfahrenen Juristen unserer Rechtsabteilung haben entweder gar keine Anwaltszulassung mehr oder geben sich mit so profanen Dingen wie Gerichtsterminen gar nicht ab. Gewisse Dinge, wie IPR, dass hier an der FU gelehrt wird, davon haben "konventionelle" Juristen oftmals überhaupt keine Ahnung. Auch dazu hätte ich eine nette Geschichte, mit einer jungen Anwältin, die 6. Beste ihres Bundeslandes (bei der 2. Staatsprüfung), die würde aber hier den Rahmen sprengen. (Die Geschichte, nicht die Frau 🙂 ) Mein Ziel auf alle Fälle ist nicht die 2. SP, sondern ein LLM, und den nur, weil ich ihn möchte, und nicht, weil ich ihn für meine Karriere brauche.
 
kurz gefasst: wer richter oder anwalt werden will, wird weiterhin das klassische jurastudium durchlaufen. von daher finde ich die geschichte mit der fu und staatsexamen total unnötig!
allerdings überzieht hier jetset....wenn die diplomjuristen keine ahnung haben, dann haben die bachelorjuristen noch weniger ahnung von der materie....ich bin auch in der staatsprüfung durchgefallen....aber erst mal bis zum staatsexamen kommen....das alleine ist schon eine leistung....und ich glaube nicht, als du deinen job angefangen hast, du gleich als berufsanfänger vollumfänglich einsatzfähig warst....jura ist eine sehr komplizierte materie mit vielen fallen......und ich sage immer: erzählte erfahrungen sind keine erfahrungen...bedeutet für dich jetset:
1) selbst jura studieren (auf staatsexamen)
2) selbst das erste jur. examen erreichen und bestehen
3) das referendariat selbst durchlaufen
4) das zweite staatsexamen selbst schreiben und bestehen
5) danach als berufsanfänger den plan haben

--> wenn du das alles erreicht hast, dann kannst du über solche leute abziehen!
denn ich garantiere dir...diese leute können über so ein popelbachelorstudium nur lachen....
 
nu ist gut Leute... Wir sitzen alle im selben Süppchen.
@ Sorry und JetSet: Bevor die Dusskussion hier weiter geht. Ihr redet über zwei verschiedene Sachen! Jetset von der Einsatzfähigkeit nach der kompletten juristischen Ausbildung; Du Sorro vom Know-How eines fertig ausgebildeten Juristen.
... und Ihr habt beide Recht! Sicherlich hat ein Volljurist mehr Ahnung von Jura (zumindest in der Breite) als der Bachelor. Wäre auch merkwürdig - was hätte er denn sonst die ganzen "Mehrsemester" lang gemacht?

Aber Du JetSet hast m.E. auch Recht. Ich kann nur aus der Erfahrung in meinem Bereich (VVG) berichten. Teilweise schreiben Anwälte (auch Fachanwälte) einen BullShit (Entschuldigung), dass es fast peinlich ist. Es gibt aber auch Anwälte die haben es faustdick hinter den Ohren, sind argumentationsstark, etc.. Also wie vermutlich im jedem Beruf gibt es gute und schlechte. Und das ein Berufsanfänger bzw. ein "beginnender Rechtsanwalt" sich auch erst finden muss bzw. von den berufs- und branchenüblichen Gepflogenheit noch keine Ahnung ist auch klar; woher denn auch dass wurde ihm nicht beigebracht.

Also in sofern - Keep cool
 
Gemach, gemach, ich wollte niemandem auf den Schlips treten. Natürlich ist ein Volljuristenstudium umfangreicher. Aber nicht schwieriger. Für mich ist ein weiteres Indiz übrigens das Gehalt in unserer Firma: Volljuristen werden offenbar (ob erfolgreich oder nicht) auf der Uni indoktriniert, ihr Studium sei das non plus ultra sei. Wenn sie dann erfahren, dass ihr Anfangsgehalt auf der Höhe des Spesensatzes (!) eines mittleren Managers liegt, dann fallen sie aus allen Wolken. Der Markt ist eben immer noch in vielen Dingen ein unbestechlicher Indikator für die Qualifikation. Oft hapert es übrigens schon an den Sprachkenntnissen, unsere Firma ist mehrsprachig, Englisch ein muss, Französisch von Vorteil.Keiner meiner Juristenkollegen hat jedoch einen längeren Auslandsaufenthalt während des Studiums absolviert. Manchmal ist das Schul-Denglisch in den Vorstellungsgesprächen dann wirklich…nun ja, gewöhnungsbedürftig.
Ein kleiner Nachtrag in eigener Sache: @ Trotzkopf: Deinem Profilbild nach zu Urteilen arbeiten wir in der gleichen Branche, kann das sein?
 
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Gemach, gemach, ich wollte niemandem auf den Schlips treten. Natürlich ist ein Volljuristenstudium umfangreicher. Aber nicht schwieriger.

Woher weißt du das? Hast du Jura auf Staatsexamen studiert?

Für mich ist ein weiteres Indiz übrigens das Gehalt in unserer Firma: Volljuristen werden offenbar (ob erfolgreich oder nicht) auf der Uni indoktriniert, ihr Studium sei das non plus ultra sei. Wenn sie dann erfahren, dass ihr Anfangsgehalt auf der Höhe des Spesensatzes (!) eines mittleren Managers liegt, dann fallen sie aus allen Wolken. Der Markt ist eben immer noch in vielen Dingen ein unbestechlicher Indikator für die Qualifikation.

Das Gehalt in deiner Firma ist aber nicht der Markt:

"Steigt ein frischgebackener Anwalt heute bei kleineren Kanzleien oft mit einem Jahresbruttogehalt von € 38.000 bis 45.000 ein, Vei Unternehmen hängt das Einstiegsgehalt entscheidend von der Größe ab: DAX-Unternehmen mit größeren Rechtsabteilungen wie Siemens oder BMW zahlen derzeit je nach Zusatzqualifikation € 80.000 bis 85.000 – zweimal „vb“, Dr. iur. bzw. LL.M. sind auch hier fast obligatorisch. Bei Mittelständlern, wo die Rechtsabteilung nur aus ein bis drei Juristen besteht, muss sich der angehende Jurist mit € 48.000 bis 60.000 zufrieden geben."

https://www.beck-stellenmarkt.de/themenseite.aspx?toc=4202

Wenn diese Gehälter nur den Spesensatz mittler Manager darstellen, wo kann ich mich bei euch als Manager bewerben? Übrigens, was bekommt ein LLB bei euch?

Im Ernst, alle Diskussion LLM vs StatsEx haben hier im Forum immer das gleiche Problem:

Es werde ständig subjektive Vergleiche gezogen: es gibt soviele Vollpfosten als Volljuristen, das LLB/LLM Studium ist ja so leicht oder das StaatsEx so schwer, in meinem Bereich bin ich besser als die Volljuristen, die ich kenne und und und und.

Das bringt nichts, es wird nur der eigene Mikrokosmos betrachtet.
 
Ich gehe davon aus, daß die Möglichkeit des StatsEx in Hagen auch kommen wird. Andere Unis bieten mittlerweile auf dem Weg zum StatsEx den Bol an !
Ein Beispiel fand ich in Potsdam.

Ab Wintersemester 2013 / 2014: Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) mit integriertem Bachelor of Laws (L.L. B.) an der Universität Potsdam!

Man hat wohl erkannt, daß die Studierenden nach nichtbestandenem StatsEx ohne jeglichen Abschluß da stehen und bietet nun den Bol gleich mit an. Ganz frei nach dem Slogan

Das Motto ist nicht „entweder – oder“, sondern „sowohl – als auch“!

Ich denke diesem Beispiel werden weitere Unis folgen, wenn sie es nicht eh schon anbieten. Somit wäre der Hagener Bol nur noch für Leute interessant die das SatsEx vergeigt haben, oder für diejenigen die aus zeitlichen/beruflichen oder sonstigen Gründen nur an der Fernuni studieren können. Ich glaube mich zu erinnern in einer Depesche gelesen zu haben, daß ein Boler aus Hagen beim VG Köln auf Zulassung zum StatsEx geklagt hat. Gescheitert ist es letztlich nur daran, daß der Hagener Abschluß nicht im Sinne von JAG NW auf das StatsEx ausgerichtet ist, sondern auf den Bol. Ein ensprechender Zusatzstudiengang der sich and JAG NW lehnt würde diese Möglichkeit eröffnen.

Ich finde das ganze interessant, weil es für den ein oder anderen Interessierten eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet. Womöglich wird die bisherige (Voll)Juristenausbildung einwenig reformiert. Falls ja, wäre es nur logisch in Hagen das StatsEx mit anzubieten.
 
Von einem Kollegen weiß ich, dass Hamburg das auch schon längere Zeit macht.

Er hat ihn aber nicht mitgenommen, weil er zwei drei Zusatzleistungen hätte erbringen müssen und er keinen Wert darin sah - das soll jetzt bitte keine diskussion lostreten
 
[quote="...diese leute können über so ein popelbachelorstudium nur lachen....[/quote]


Hallo Sorro, welches Popelstudium bitte? Du verkennst, dass ,Leute NEBEN ihrem Beruf noch ein ZWEITES Studium machen, und das ist neben einem Vollzeitjob sicher kein "ach so Scheiße Leistung..."
Ja?

Und Popelstudium?

Da hast Du ja sicher lauter Eins-Komma Ergebnisse? Weil ansonsten würde ich ja von einem Exstaatsexamler, der alles so super toll kann, sehr enttäuscht sein?

Ich glaube Ihr alle verkennt die Lage, LLB ist einfach gedacht, dass man an der "freien Wirtschaft" eine (neue) Job.-Möglíchkeit findet, und auf keinen Fall z.B. Rechtsanwalt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
"...diese leute können über so ein popelbachelorstudium nur lachen...."


Hallo Sorro, welches Popelstudium bitte? Du verkennst, dass ,Leute NEBEN ihrem Beruf noch ein ZWEITES Studium machen, und das ist neben einem Vollzeitjob sicher kein "ach so Scheiße Leistung..."
Ja?

Die Tatsache, dass Leute neben ihrem Hauptberuf noch ein Studium machen ist kein Kriterium für die Qualität und den Umfang eines Studiengangs. darauf kommt es also nicht an, selbst wenn deine persönliche Situation in diesem Zusammenhang Bewunderung hervorruft.

Ich glaub Sorro hat sich nur unglücklich ausgedrückt, wenn er damit die qualitativen standarts des BOL in Hagen oder eines BOL generell kritisiert 😉 Zumal hat Nadkat in Beitrag 134 ganz ähnliches wie Sorrow ergänzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich finde es auch echt hammerhart, dass ein gescheiterter staatsexi noch nicht einmal einen bachelor anerkannt bekommt, obwohl das jurastudium bis zum examen umfangreicher und schwerer ist als jeder bachelor...ich stehe auch ohne abschluss dar und "muss" den bachelor of laws machen....ist so ein witz.....aber egal....lustiger finde ich z.b. die kombi: durchs staatsexamen durchgefallen...dann abchelor of laws gemacht, dann master of laws gemacht...auf diesem master promoviert usw....und am ende kannst du vorlesungen geben, ohne als anwalt oder richter gedient zu haben bzw. alleine die kombi schon, dass man als exstaatsexi, dann studenten zum staatsexamen verhelfen soll oder kann, je nachdem was für eine richtung man einschlägt...dann kann man sich mit : "hallo ich bin prof. dr.jur. xy" vorstellen...finde ich so krass......

kann man sich an der uni potsdam einschreiben und sich den bachelor anerkennen lassen?
 
Die Arroganz mancher durchgefallener Staatsexis amüsiert mich schon. Ich will hier gar nicht behaupten, das Staatsexamen sei leicht oder der Weg dahin nicht auch wirklich anspruchsvoll. Ich habe nie ein Staatsexamen versucht, daher kann ich mir darüber kein Urteil bilden. Und ich habe großen Respekt vor jedem, der es schafft.

Aber: Ein Bachelor und Master of Laws ist einfach etwas anderes. Soweit ich das hier mitbekommen habe, bekommen die Ex-Staatsexis ne ganze Menge vom rechtswissenschaftlichen Bereich anerkannt und wenn Ihr so überlegen seid, sollten die übrigen Rewi-Klausuren für Euch ja sowieso ein Klacks sein. Nur besteht der Bachelor eben auch aus wirtschaftswissenschaftlichen Modulen und wieso genau sollten jetzt diejenigen, die durchs Staatsexamen gefallen sind und noch nie was von BWL gehört haben, diese Module "geschenkt" bekommen? So ein Abschluss bedeutet Rewi-UND Wiwi-Kenntnisse, und die dürften die meisten Ex-StExis nicht haben.

Der Bachelor ist kein Trostpreis für die, die die Prüfung zweimal vergeigt haben, auch wenn das viele so betrachten mögen. Wer das will sollte es in Mannheim versuchen, wo man meines Wissens nach dem Bachelor die Wahl hat, ob man sich aufs StEx vorbereitet oder den Master macht. Dann eben von Anfang an richtig (was ich nebenbei bemerkt ein gutes Modell finde).

Und zur Lehrbefähigung: Das Problem gibt es doch in vielen Bereichen, dass Hochschulprofessoren nie in der Praxis gearbeitet haben müssen. Auch jemand, der über das 2. StEx die Promotion und Habilitation angestrebt hat, muss von seinen Referendariatszeiten abgesehen nie in der Praxis gearbeitet haben. Aber nach meiner Erfahrung sind häufig gerade die Koryphäen auf einem Gebiet die miesesten Lehrer. Ich glaube nicht, dass einen ein bestandenes oder auch sehr gutes 2. Staatsexamen zu einem guten Lehrer macht.
 
Ich kann ebenfalls den Unmut aller verstehen, die durch das Staatsexamen gefallen sind. Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig und nicht unbedingt in mangelndem Können zu sehen.

Mich stört allerdings die Abwertung des BoLs. Das Staatsexamen qualifiziert zunächst einmal für den Staatsdienst und nicht für eine Tätigkeit im Unternehmen. Es ist somit auch kein Jurist für Arme.
Mich würde interessieren wie die Ergebnisse der Staats-Exis bei den Klausuren sind (ohne Häme, nur aus Interesse). Ich glaube nämlich nicht, dass der BoL grundsätzlich einfacher ist, sondern anders.
 
naja was soll den auch anderes sein?

Unsere Rechtssystem richtet sich doch nicht nach dem Studiengang den man wählt bzw. in dem man ihn studiert.

Ich würde die Trennung eher in der Tiefe des Wissens, welches man vermittelt bekommt sehen. Naturgemäß setzt der BoL an der Basis und der Master ist weiterführend.

So könnte ich mir vorstellen, - nach Abgleich der Fächer -, dass im Vergleich zur juristischen Ausbildung im Bol der Pflichtbereich + "ein Wenig" Schwerpunkt vermittelt und im Master halt der Rest des Schwerpunktbereiches. Käme ja auch von der Studienlaufzeit her hin. Eine klare Grenze würde ich natürlich nicht ziehen wollen.

Alles im Allen glaube ich nicht das der LLM - und neinich bin keiner Student der Rechtswissenschaften - dem StaExler in etwas nachsteht.

Aber lass doch jeden sich seine Welt malen wie sie einem gefällt 🙂 🙂 🙂

Siehe mal hier:
https://jogustine.uni-mainz.de/scri...kLt2.J-UkgP4vHYE3lt4TnF-zethEeVuBRn1cTRQwj3JH
 
ich finde es auch echt hammerhart, dass ein gescheiterter staatsexi noch nicht einmal einen bachelor anerkannt bekommt, obwohl das jurastudium bis zum examen umfangreicher und schwerer ist als jeder bachelor...ich stehe auch ohne abschluss dar und "muss" den bachelor of laws machen....ist so ein witz.....aber egal....lustiger finde ich z.b. die kombi: durchs staatsexamen durchgefallen...dann abchelor of laws gemacht, dann master of laws gemacht...auf diesem master promoviert usw....und am ende kannst du vorlesungen geben, ohne als anwalt oder richter gedient zu haben bzw. alleine die kombi schon, dass man als exstaatsexi, dann studenten zum staatsexamen verhelfen soll oder kann, je nachdem was für eine richtung man einschlägt...dann kann man sich mit : "hallo ich bin prof. dr.jur. xy" vorstellen...finde ich so krass......

kann man sich an der uni potsdam einschreiben und sich den bachelor anerkennen lassen?

Durchs Stex zu fallen ist ja auch nicht gerade ne anerkennenswerte Leistung, je nach Uni muss man nur 6 Klausuren und 2 Hausarbeiten + Schwerpunkt bestanden haben um zum Stex zugelassen zu werden....
 
ja es gibt noch unis, da muss man wenig klausuren schreiben...ich musste pro semester 6 abschlussklausuren schreiben.....6 semester lang....dann noch zusätzlich 3 hausarbeiten mit klausuren und für den schwerpunktbereich eine seminararbeit und nochmals 4 klausuren....sorry, aber das ist ein bissl mehr als bachelor und master....und ich kann euch allen sagen, das niveau der juraklausuren ist unterhalb der staatsexis......und die klausuren im staatsexamen sind nochmal 2-3 stufen härter als die uniklausuren....und durch staatsex durch zu fallen ist keine nennenswerte leistung??? das kann nur jemand sagen, der nicht annähernd auf diesem niveau mal war....die leistung ist es, erst mal dorthin zu kommen....alleine dieser weg ist steiniger als die meisten bachelors und master absclüsse
 
ja es gibt noch unis, da muss man wenig klausuren schreiben...ich musste pro semester 6 abschlussklausuren schreiben.....6 semester lang....dann noch zusätzlich 3 hausarbeiten mit klausuren und für den schwerpunktbereich eine seminararbeit und nochmals 4 klausuren....sorry, aber das ist ein bissl mehr als bachelor und master....und ich kann euch allen sagen, das niveau der juraklausuren ist unterhalb der staatsexis......und die klausuren im staatsexamen sind nochmal 2-3 stufen härter als die uniklausuren....und durch staatsex durch zu fallen ist keine nennenswerte leistung??? das kann nur jemand sagen, der nicht annähernd auf diesem niveau mal war....die leistung ist es, erst mal dorthin zu kommen....alleine dieser weg ist steiniger als die meisten bachelors und master absclüsse
ja klar und die erde ist eine scheibe
 
naja ich kann ja darüber reden, weil ich es selbst erfahren habe...im gegensatz zu den meisten anderen, die leider keine ahnung davon haben, weil ihnen die erfahrungswerte fehlen.....dann google mal uni saarland dann siehste wieviele klausren man dort schreiben muss (o;
 
Durchs Stex zu fallen ist ja auch nicht gerade ne anerkennenswerte Leistung, je nach Uni muss man nur 6 Klausuren und 2 Hausarbeiten + Schwerpunkt bestanden haben um zum Stex zugelassen zu werden....

In der Tat. Die reine Zulassung zum Examen ist nicht wirklich eine anerkennenswerte Leistung. Gleichwohl sie respekt abfordert.

Doch in welcher Uni soll man nach 6 Klausuren und 2 Hausarbeiten denn zum Staatsexamen zugelassen werden? Das funktioniert nicht, wenn Zwischenprüfung (kleine Scheine) und Fortgeschrittene Klausuren (Große Scheine) mittlerweile überall üblich sind.
 
ich finde es auch echt hammerhart, dass ein gescheiterter staatsexi noch nicht einmal einen bachelor anerkannt bekommt, obwohl das jurastudium bis zum examen umfangreicher und schwerer ist als jeder bachelor...ich stehe auch ohne abschluss dar und "muss" den bachelor of laws machen....ist so ein witz.....aber egal....lustiger finde ich z.b. die kombi: durchs staatsexamen durchgefallen...dann abchelor of laws gemacht, dann master of laws
?


Mann, was für eine Hybris....
Warum solltest du den LLB geschenkt bekommen?

Du hast ja amtlich bestätigt bekommen, dass du nicht das Zeug zum Volljurist hast.

Da liegt die Annahme dann wohl näher, dass du auch nicht das Zeug zum LLB hast als umgekehrt!
 
Hey Sven,

Deine These halte ich doch für sehr gewagt.

Grund: In der Tat hat derjenige, der durch das StaEx gefallen ist, in einer gewissen Art durch aus darlegt bekommen, dass es für den Volljuristen - wie du es sagst - "nicht reicht". Nichtsdestoweniger muss doch konstatiert bleiben, dass bis zum StaEx auch erst einmal Leistungen erbracht werden müssen und anscheinend erbracht wurden

Von einem Durchfallen im Staatsexamen auf eine "Nicht-in-der-Lage-Sein" eine Bachelor zu "schaffen" zu schließen, halte ich für - wie sagen doch die juristen gerne - fraglich.

Das ist m.E. so, als wenn jemand im Handwerk durch die Meisterprüfung fällt. Dem erkennst Du ja auch nicht ab, dass er sein Gesellenbrief (Übertragung!: Rüstzeug für die Juristerei)hat.

Aber nur meine bescheidene Meinung
 
Also bitte, das 1. Staatsexamen ist doch sowas wie das Vordiplom bei den Diplomstudiengängen für Ingenieure, oder nicht? Das sollte man doch schon noch schaffen? Wenn nicht, ist es eventuell nicht der richtige Studiengang.
(ok, man muss mehr auswendig lernen, statt kapieren, aber ob das wirklich so viel mehr wert ist, als ein Ingenieurstudium?)

Ich verstehe die ganze Diskussion über 1. Staatsexamen, 2. Staatsexamen, Bachelor / Master of Laws nicht wirklich.

Bachelor und Master of Laws haben ein völlig anderes Berufsbild vor Augen und sind m.E. keinesfalls minderwertiger.

Respekt vor jedem, der das 1. und 2. Staatsexamen schafft, aber auch alle Bachelor/Master Absolventen haben was erreicht und vor allem bei einem Fernstudium, da ja man wirklich sehr viel Disziplin braucht, um das neben dem Beruf zu schaffen. Ok, es gibt auch andere, die das ohne Beruf nebenbei machen, aber auch da Respekt, weil, wie gesagt, alles im Selbststudium gelernt werden muss.
 
Also bitte, das 1. Staatsexamen ist doch sowas wie das Vordiplom bei den Diplomstudiengängen für Ingenieure, oder nicht?

nein! Das 1. juristische Staatsexamen IST das Diplom. Einige Unis haben sich auch entschieden diesen Titel so auch nach dem bestehen der Prüfung zu verleihen.


(ok, man muss mehr auswendig lernen, statt kapieren, aber ob das wirklich so viel mehr wert ist, als ein Ingenieurstudium?)

ein Ingenieurstudium ist ja auch was komplett anderes?! bzw. ich versteh den Bezug nicht???

Bachelor und Master of Laws haben ein völlig anderes Berufsbild vor Augen und sind m.E. keinesfalls minderwertiger.

stimmt, sie sind nicht minderwertiger! sie sind/sollten genauso gewertet werden wie andere bachelor und Master Abschlüsse auch.
Ein Vergleich mit dem staatsexamensstudiengang verbietet sich jedoch, da Struktur, Ziele, Anforderungen und Voraussetzungen bei beiden Studiengängen vollkommen verschieden sind.
 
Jok0, danke für die Erläuterungen.

Wenn das 1. Staatsexamen = Diplom ist, dann verstehe ich aber immer weniger, dass man durch das 1. Staatsexamen rasselt. Wie viele Versuche gibt es denn? Doch nicht nur einen, oder schon? Das wäre ja echt die Härte!

Gibt es KEIN sog. Vordiplom?


ein Ingenieurstudium ist ja auch was komplett anderes?! bzw. ich versteh den Bezug nicht???


Ich dachte das im Hinblick auf Auswendiglernen, denn bei Ingenieurstudiengängen ist es eher verstehen und nicht auswendig lernen. Egal 🙂

Jeder versucht ja das Beste 🙂 Deshalb bitte keine Missverständnisse
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das 1. Staatsexamen = Diplom ist, dann verstehe ich aber immer weniger, dass man durch das 1. Staatsexamen rasselt.

Na ja da kommt vieles zusammen... Das gesamte wissen aus 4 Jahren Studium MUSS präsent sein. 5 Stunden Klausuren und mündliche Prüfungen sind nicht jedermanns Sache.


Wie viele Versuche gibt es denn? Doch nicht nur einen, oder schon? Das wäre ja echt die Härte!

das kommt drauf an. Du hast maximal 3 versuche. Du kannst den sog. "Freischuss" schreiben; das heißt nach dem 8. Semester, meist für Leute die im Studium nicht getrödelt haben. Der Freischuss ist ein Versuch, bei dessen nicht-bestehen von allen beteiligten so getan wird, als ob er nie statt gefunden hat. sowas wie ne "Probe" ohne Druck und negative Sanktionen. Falls du bestehst ist alles in Ordnung. Falls du durchfällst kannst du anschließend deinen ersten richtigen Versuch schreiben und anschließen ggf. den Wiederholungsversuch. Somit also maximal 3 Versuche, mindestens aber 2.

Gibt es KEIN sog. Vordiplom?

Nein. nichts! wenn du durchfällst hast du nix außer 4-5 Jahre Jurastudium. Das einzige was bleibt sind große und kleine Scheine über die bestandenen Klausuren.
Leider taugen diese Nachweise aber nur zur Anrechnung für andere Studiengänge, z.b? in hagen für boL


Jeder versucht ja das Beste 🙂 Deshalb bitte keine Missverständnisse 🙂
Davon bin ich überzeugt
 
Hey Sven,

Deine These halte ich doch für sehr gewagt.

Grund: In der Tat hat derjenige, der durch das StaEx gefallen ist, in einer gewissen Art durch aus darlegt bekommen, dass es für den Volljuristen - wie du es sagst - "nicht reicht". Nichtsdestoweniger muss doch konstatiert bleiben, dass bis zum StaEx auch erst einmal Leistungen erbracht werden müssen und anscheinend erbracht wurden

Von einem Durchfallen im Staatsexamen auf eine "Nicht-in-der-Lage-Sein" eine Bachelor zu "schaffen" zu schließen, halte ich für - wie sagen doch die juristen gerne - fraglich.

Das ist m.E. so, als wenn jemand im Handwerk durch die Meisterprüfung fällt. Dem erkennst Du ja auch nicht ab, dass er sein Gesellenbrief (Übertragung!: Rüstzeug für die Juristerei)hat.

Aber nur meine bescheidene Meinung

Dein Vergleich hinkt, da der Geselle einen berufsqualifizierenden Abschluß hat.
Wer beim 1. StsEx durchfällt, hat gar keinen Abschluß, nur ein paar Scheine an der Uni und provozierend gesagt, genau das Gegenteil: nämlich eine amtliche Bestätigung, dass er nicht die BEfähigung zum Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt hat.

Zur Klarstellung:
mein Post war vor allem provozierend gemeint, nicht 100% ernst gemeint, sondern als Denkanstoß gedacht, vielleicht bei diesem Hintergrund etwas weniger laut in das eigene Horn zu blasen.
 
Hmm,

"das kommt drauf an. Du hast maximal 3 versuche. Du kannst den sog. "Freischuss" schreiben; das heißt nach dem 8. Semester, meist für Leute die im Studium nicht getrödelt haben. Der Freischuss ist ein Versuch, bei dessen nicht-bestehen von allen beteiligten so getan wird, als ob er nie statt gefunden hat. sowas wie ne "Probe" ohne Druck und negative Sanktionen. Falls du bestehst ist alles in Ordnung. Falls du durchfällst kannst du anschließend deinen ersten richtigen Versuch schreiben und anschließen ggf. den Wiederholungsversuch. Somit also maximal 3 Versuche, mindestens aber 2."


Aber das macht doch keiner 3 Fehlversuche? Dauert doch 1 einhalb Jahre, oder kann das innerhalb kürzerer Zeit nochmal probiert werden?

Spätestens nach dem 2. Versuch würde ich aufgeben 🙂 oder mit dem Lehrstuhl telefonieren. Ich meine, wer will so viele Jahre studieren ohne Abschluss?

Oh je Jungs und Mädels!

Danke für die Erläuterungen!
 
In der Tat. Die reine Zulassung zum Examen ist nicht wirklich eine anerkennenswerte Leistung. Gleichwohl sie respekt abfordert.

Doch in welcher Uni soll man nach 6 Klausuren und 2 Hausarbeiten denn zum Staatsexamen zugelassen werden? Das funktioniert nicht, wenn Zwischenprüfung (kleine Scheine) und Fortgeschrittene Klausuren (Große Scheine) mittlerweile überall üblich sind.
Trier, 3 Kleine, 3 Große
 
ich hab heute morgen mal die Zeit gefunden, mir die Einträge der letzten Tage mal durchzulesen und muss dazu auch mal ein paar Dinge loslassen. Ich gehöre auch zu den Ex-Staatsexamlern und mache den BoL aus einem "Muss" heraus. Ich kann es leider nicht anders erklären. Wenn man nach zig Jahren Studium, viel Lernerei und, in meinem Fall sehr guten Noten, mit Ende 20 da steht, mit nichts in der Hand außer Abitur und der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung, zieht es einem den Boden unter den Füßen weg. Ich denke, das kann nur der nachvollziehen, der es selbst durchgemacht hat. Das Spießroutenlaufen a la "wie du bist noch nicht fertig?", "du studierts noch...?", die Scham, die entstehenden Zukunftsängste und durchweinten Nächte mag ich hier garnicht erörtern. Bei mir brach alles wie ein Kartenhaus in sich zusammen, Hausbau, Hochzeit, Kinder, alles musste ich ob dieser schlimmen Erfahrung erst mal at acta legen. Ich habe mich für den LLB entschieden, weil ich die letzten Jahre nicht völlig vergeudet haben wollte und es mir evt. die Möglichkeit gibt, in dem Bereich, in dem ich immer arbeiten wollte, weiter zu machen. Aber auch ich sehe, dass das Staatsexamensstudium einfach schwerer ist und vor allem gesellschaftlich immer noch anerkannter ist. Vielleicht denke ich auch so, weil ich eben die andere Seite der Medaillie kenne, weil ich weiß wie die "echten" Juristen über den LLb denken. Ich selbst wollte nie Anwalt werden, oder sonst in der reinen Rechtspflege arbeiten, wollte gern in die Justizverwaltung, allerdings nagt es heute schon an mir, dass ich nie rechtsberatend tätig sein kann. Viele derer, die den LLB, egal wo, von Anfang an studiert haben, werden dieses Gefühl wahrscheinlich nicht nachvollziehen können und werten es vielleicht als Arroganz. Das stimmt nicht. Es liegt wahrscheinlich eben auch daran, dass ich mit einem ganz anderen Verständnis an das LLB-Studium rangegangen ist. Für uns Durchfaller ist es ein Rettungsanker, auch wenn es blöd klingt, eben ein Notnagel, das letzte Mittel, um doch noch irgendwas zu werden. Für mich selbst geht es derzeit nur noch drum, einen Abschluss in der Tasche zu haben. Für denjenigen, der wegen guter Perspektiven, den LLB neben dem Beruf macht, oder für denjenigen, der sich nach dem Abi direkt dafür entscheidet, weil er vielleicht in eine Bank oder in die Wirstchaftprüfung will, mag das nicht ganz nachvollziehbar sein.
Ich denke, dass es, auch in Anbetracht von Bologna, eine Mischform geben muss. Ein Studium, dass im letzten Grad zur Staatsprüfung führen kann, auf dem weg dorthin aber auch der Bachelor erlangt werden muss. Einige Unis machen es schon, andere (s. Denkansätze im Saarland) überlegen diesen Schritt. Es ist einfach mehr als Fair. Das Staatsexamen-Studium besteht eben im Regelfall aus 9 Semestern, in vielen Bundesländern muss eine erhebliche Anzahl von Klausuren und Hausarbeiten geschrieben werden, damit man endlich den Zettel vom Prüfungsamt in den Händen hält, um sich überhaupt zum ersten Examen anmelden zu können. Wer es an diesen Punkt schafft, war weder faul noch hat er es nicht drauf! Das darf an dieser Stelle festgehalten werden. Es ist mehr als unverantwortlich, die Studenten nach einem missglücktem zweiten Versuch ins völlige Nichts fallen zu lassen, A-tritt und Tschüss...! Mit einem LLB allein wird man es auch nicht sehr leicht haben, die Frage nach dem warum man durchgefallen ist und dem "was wäre wenn" tut sich dann vielleicht auch auf. Aber, ... man fällt weicher, man steht nicht mit nichts da und kann darauf aufbauen. Ich denke, die Leidensgenossen hier werden es nachempfinden können. Bei mir is es zudem so, dass ich die Lernerei so satt bin und dass ich erhebliche Probleme mit den Wiwi-scheinen hab. Ich bin keine Matheass, mir fehlt völlig das Verständnis für Betriebswirtschaft und das hindert mich natürlich arg dran, hier richtig anzugreifen. Ein während des Staatsexamens erlangter LLB würde einem diese Bürde nehmen und ein weiteres, teuereres Studium ( Hagen kostet ) wäre überflüssig.
So, soweit meine Gedanken dazu.
 
Vielleicht denke ich auch so, weil ich eben die andere Seite der Medaillie kenne, weil ich weiß wie die "echten" Juristen über den LLb denken.

Diese Denkweise würde ich ändern. Die Party der "echten" Juristen findet ohne Dich statt. Du musst leider draußen bleiben. Finde Dich damit ab. Mund abputzen, Plan B entwickeln und umsetzen.

Für uns Durchfaller ist es ein Rettungsanker, auch wenn es blöd klingt, eben ein Notnagel, das letzte Mittel, um doch noch irgendwas zu werden.

Bei mir is es zudem so, dass ich die Lernerei so satt bin und dass ich erhebliche Probleme mit den Wiwi-scheinen hab. Ich bin keine Matheass, mir fehlt völlig das Verständnis für Betriebswirtschaft und das hindert mich natürlich arg dran, hier richtig anzugreifen. Ein während des Staatsexamens erlangter LLB würde einem diese Bürde nehmen und ein weiteres, teuereres Studium ( Hagen kostet ) wäre überflüssig.
So, soweit meine Gedanken dazu.

Und weil Du im Allgemeinen keinen Bock mehr auf Lernen und im Besonderen keine Peilung von Wiwi hast, hättest Du den LL.B. eben einfach gerne so bekommen? Quasi als Entschädigung für das vergeigte StEx? WTF 😕

Im Ansatz hast Du ja recht. Die herkömmliche Juristenausbildung gehört ins Museum. Den LL.B. kann es aber nur geben, wenn das (Jura)Studium auch fundierte, wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse beinhaltet, wie z. B. beim Mannheimer Modell.
 
Diese Denkweise würd
Im Ansatz hast Du ja recht. Die herkömmliche Juristenausbildung gehört ins Museum. Den LL.B. kann es aber nur geben, wenn das (Jura)Studium auch fundierte, wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse beinhaltet, wie z. B. beim Mannheimer Modell.

Der Abschluß LLB hat per se weder etwas mit WiWi noch mit Wirtschaftsrecht zu tun.
 
Die Situation endgültig durchgefallen zu sein, ist immer bitter und tragisch und ich habe vor jedem Hochachtung, der sich nicht fallen läßt und den Mut hat, nochmal hier "neu" anzufangen.

Dies trifft aber auf fast alle Studiengänge zu!

Wer früher zur Diplomprüfung zugelassen wurde und endgültig nicht bestanden hatte, hatte nur das Vordiplom in der Hand, was genau nichts wert war. Dazu kam, dass er auch an keiner Hochschule mehr sein Studienfach mit Diplom abschließen durfte und damit zB die Befähigung zum höheren Dienst nicht mehr erworben konnte.

Insofern ist man sogar als Staatsex privilegiert, da man aufgrund der anderen Abschlußart nochmal an einer Hochschule und nicht Fachhochschule! Recht studieren darf und sogar mit LLB/LLM die Befähigung zum höheren Dienst erwerben darf.
 
zwei Fragen:
Gibt es schon etwas neues zum Thema StaEx-Studiengang?

Das verstehe ich nicht:
Der Abschluß LLB hat per se weder etwas mit WiWi noch mit Wirtschaftsrecht zu tun
Also fertiger B.Sc. Wiwiler kann ich mir folgende Leistungen anrechnen lassen:
55100 Propädeutikum
31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft [WiWi]
55101 Bürgerliches Recht I
31011 Externes Rechnungswesen [WiWi]
31021 Investition und Finanzierung [WiWi]
31031 Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung [WiWi]
31501 Finanzwirtschaft: Grundlagen [WiWi]
Dies entspricht 1/3 des Studiums bzw. 1/4, wenn man BGB I und das Prop. weglässt. Und das Studium soll nicht wiwi-geprägt sein?
 
Der LLB ist ein akademischer Grad, der durch ein Studium der Rechtswissenschaften erworben werden kann.

Das Studium kann (so in der Ausprägung der Fernuni) WiWi Elemente enthalten, muß aber nicht.

Im angelsächsischen Raum, in dem der LLB der reguläre erste ReWi Abschluß ist, ist dies auch nicht der Fall, aber auch in D gibt es LLB Studiengänge ohne WiWi Anteil.

Und anderes Thema: leider ist der LLB der Fernuni auch kein wirtschaftsjuristisches Studium. Es beinhaltet nur Wiwi-Elemente, aber kaum echte wirtschaftsrechtliche Elemente wie Bankenrecht, Versicherungsrecht, M&A etc.. Dazu fehlt es momentan der Fakultät an Kompetenz und es bedarf wohl anderer Lehrstuhlinhaber mit entsprechender Spezialisierung. Dieses zusätzliche Angebot wäre mM eine echte Differenzierung gegenüber den Volljuristen und es sollte versucht werden, die zumindest fakultativ anzubieten.
 
Nachdem ich mir einige der hier veröffentlichten Beiträge durchgelesen habe und ich mich teilweise gefragt habe was das eigentlich soll, will ich nun auch mal meinen Senf dazu abgeben.

Ich bin keine Ex-Staatsexlerin, aber trotzdem schon 30 und mach mein Studium auch nicht neben der Arbeit und will auch nicht in den öffentlichen (höheren) Dienst. Ich wollte nach meiner Ausbildung Jura studieren, hatte aber kein Abi. Also durfte ich nicht an die Präsenz-Uni (obwohl ich zu diesem Zeitpunkt schon mehr Ahnung von Jura hatte als die meisten Abiturienten) und im Studiengang mit Abschluss Staatsex studieren. Die einzige Möglichkeit war die FernUni. Daher begrüße ich grundsätzlich die Bemühungen der FernUni zur Einführung des Ergänzungsstudiengangs, denn der ermöglicht mir (wird er noch rechtzeitig eingeführt) doch noch die Chance Volljuristin zu werden.
Darum würde ich mich grundsätzlich erstmal freuen, wenn hier weniger Bashing zw. BoL und Staatsex betrieben würde und mehr Diskussion über den neuen Studiengang stattfindet.

Aber gut, nun kann ich trotzdem nicht umhin meinen angekündigten Senf loszuwerden. Ich habe bisher den Eindruck dass sich innerhalb des Studiums vom Schwierigkeitsgrad her nicht viel unterscheidet, klar beim BoL gibt's weniger öffentliches und weniger Strafrecht, aber im bürgerlichen Recht gibt's kaum Unterschiede. Ein Beispiel dafür ist, dass meine Klausur BGB II aus der JuS stammte, in der Bekanntlich keine BoL-Klausuren veröffentlicht werden sondern die aus dem klassischen Jura Studium (Staats-Ex). Auch viele Mentoren (die selbst Staats-Ex geschrieben haben) haben berichtet dass es kaum bis keine Unterschiede in den Klausuranforderungen gibt. Zudem lernen wir im BoL Sachen, die im Staats-Ex höchstens als Schwerpunkt gewählt werden können (z.B. IPR, Insolvenzrecht), umgekehrt lernt man im Staats-Ex wie gesagt mehr öffentliches und Strafrecht. Die Gewichtung ist vielleicht eine andere, nach dem Master (zumindest dem allgemein juristischen an der FernUni) hat man aber wahrscheinlich genauso viel drauf, wie jemand im Staats-Ex-Studiengang (die Prüfung klammere ich hier mal aus).

Mit Master hat man in Regelstudienzeit 10 Semester Jura studiert (ok, abzüglich der 5 Zwangs-Module Wiwi 8,333). Wenn man dann an ner PräsenzUni anfragt wo man im Zweitstudium (Staats-Ex) eingestuft wird, erhält man die Antwort 4. Semester, ab BGB III wird kaum noch was anerkannt und bei juristischer Fallbearbeitung wird die Bachelorarbeit zu 1/3 anerkannt - also die einzige Arbeit die nicht Fallbearbeitung ist - absurd!
Daran erkennt man, wie sinnlos diese Trennung ist und wie Vorurteilsbehaftet sie ist. Und wenn schon auf die Trennung bestanden wird, warum dann keine Zulassung zum Ex nach dem Master?
Der wirklich große Unterschied ist doch die eigentliche Prüfung. Wobei das Staats-Ex inzwischen von vielen Profs und Lehrbuchautoren als nicht sehr sinnvoll erachtet wird (wer weiß schon Jahre später noch was er alles gelernt hat um es in kürzester Zeit wieder auszukotzen).

Ich ziehe vor allen den Hut die das Staats-Ex geschrieben haben, egal ob bestanden oder nicht. Noch mehr zieh ich den Hut vor all denen die endgültig nicht bestanden haben und sich trotzdem nicht unterkriegen lassen. Die Frage ist doch nicht wer die härtere Prüfung ablegen muss, sondern warum diese Prüfung, wenn man am Ende doch eh das meiste wieder vergisst und für die Arbeit danach auch gar nicht in dem Umfang braucht. Und wenn schon Prüfung in der Art, dann doch bitte mehr Durchlässigkeit. Die FernUni geht diesbezüglich einen ersten wichtigen Schritt und ich hoffe der Ergänzungsstudiengang wird möglichst bald eingeführt, damit ich auch noch die Chance bekomme für das Examen zu büffeln (-: und nicht als Juristin zweiter Klasse betrachtet werde (obwohl ich größtenteils das selbe gelernt habe).

Im übrigen fände ich es aus Gründen der Durchlässigkeit auch gerechtfertigt, wenn diejenigen die ihr Examen vermasselt haben über diesen Weg die Chance auf einen neuen Anlauf bekommen würden. Denn wer Geld hat und sich ein paar Semester mehr leisten kann um sich umfassend auf die Klausuren vorzubereiten, wird wohl weniger oft durchfallen als diejenigen die ihr Studium möglichst schnell abschließen müssen weil sie sonst kein Geld zum leben haben.

Aber ein wirklich durchlässiges Bildungssystem wird wohl noch eine Weile auf sich warten lassen. Eins hilft dabei jedenfalls nicht: wenn sich Menschen die eigentlich das gleiche studieren gegenseitig beweisen müssen wer die cooleren Säue sind.
 
Bei mir ist noch nichts neues angekommen. Ich hatte gehofft das mit der neuen Hagener Depesche was kommt, aber Fehlanzeige. Wird wohl noch etwas dauern.
 
Den oberen Beitrag von enlico finde ich sehr gut!
Was ich mich z.Z. eher frage ist, ob es überhaupt Sinn macht mit Mitte 30 (viele Studenten der FernUni sind ja schon etwas älter als an der Präsenz Uni) noch das erste und anschließend, damit das Ganze abgerundet ist das zweite Staatsexamen i.R.d. Referendariats zu machen...
 
"ob es überhaupt Sinn macht" ... die Frage kann wohl nur jeder für sich individuell beantworten.

Wenn man Aufwand und Ausbildungskosten dem zu erwartenden Lebensverdienst gegenüberstellt, kommt es ganz stark auf den aktuellen Job und das aktuelle Einkommen an, "ob es überhaupt Sinn macht".

Wenn man im Laufe seines Lebens aber einfach gemerkt hat, dass die ursprüngliche Ausbildungsentscheidung falsch war oder man schlicht ursprünglich nicht die Möglihckeit hatte - und glaubt, in dem Beruf nach dem zweiten Staatsexamen sein Glück zu finden, dann wird die Antwort auf die Frage, "ob es überhaupt Sinn macht", ggf. anders ausfallen.

Und wenn man es von den Berufschancen her denkt: Mit einem Prädikatsexamen dürfte man, fast egal wie alt, gute Chancen haben, da gerade auch im Staatsdienst immer Leute gesucht werden. Mit einem schwächeren Examen könnte es etwas schwieriger sein.

Aber es gibt ja auch Leute, die sich einfach in regelmäßigen Abständen selbst etwas beweisen müssen. Oder die eben sonst keine Hobbys haben. Oder für die ein "Weil ich es kann!" eine ausreichende Antwort auf die Frage "Warum machst Du das eigentlich?!" ist.

Ich denke die Frage nach der Sinnhaftigkeit kann jeder nur ganz individuell für sich selbst beantworten. Vielleicht gibt's hier ja auch eine "Betty Anne Waters"?
 
Ich werde im März 58 und ich glaube kaum, daß ich einen Abschluß als Teilzeitstudent noch beruflich nutzen kann, aber ich arbeite jetzt seit fast 2 Jahren als Bilanzbuchhalter bei eine Insolvenzverwalter und da kann zusätzliche juristisches Wissen nicht schaden. Und das bekommt man ja auch schon lange vor dem Abschluß.
 
Nachdem ich mir einige der hier veröffentlichten Beiträge durchgelesen habe und ich mich teilweise gefragt habe was das eigentlich soll, will ich nun auch mal meinen Senf dazu abgeben.

Ich bin keine Ex-Staatsexlerin, aber trotzdem schon 30 und mach mein Studium auch nicht neben der Arbeit und will auch nicht in den öffentlichen (höheren) Dienst. Ich wollte nach meiner Ausbildung Jura studieren, hatte aber kein Abi. Also durfte ich nicht an die Präsenz-Uni (obwohl ich zu diesem Zeitpunkt schon mehr Ahnung von Jura hatte als die meisten Abiturienten) und im Studiengang mit Abschluss Staatsex studieren. Die einzige Möglichkeit war die FernUni. Daher begrüße ich grundsätzlich die Bemühungen der FernUni zur Einführung des Ergänzungsstudiengangs, denn der ermöglicht mir (wird er noch rechtzeitig eingeführt) doch noch die Chance Volljuristin zu werden.
Darum würde ich mich grundsätzlich erstmal freuen, wenn hier weniger Bashing zw. BoL und Staatsex betrieben würde und mehr Diskussion über den neuen Studiengang stattfindet.

Aber gut, nun kann ich trotzdem nicht umhin meinen angekündigten Senf loszuwerden. Ich habe bisher den Eindruck dass sich innerhalb des Studiums vom Schwierigkeitsgrad her nicht viel unterscheidet, klar beim BoL gibt's weniger öffentliches und weniger Strafrecht, aber im bürgerlichen Recht gibt's kaum Unterschiede. Ein Beispiel dafür ist, dass meine Klausur BGB II aus der JuS stammte, in der Bekanntlich keine BoL-Klausuren veröffentlicht werden sondern die aus dem klassischen Jura Studium (Staats-Ex). Auch viele Mentoren (die selbst Staats-Ex geschrieben haben) haben berichtet dass es kaum bis keine Unterschiede in den Klausuranforderungen gibt. Zudem lernen wir im BoL Sachen, die im Staats-Ex höchstens als Schwerpunkt gewählt werden können (z.B. IPR, Insolvenzrecht), umgekehrt lernt man im Staats-Ex wie gesagt mehr öffentliches und Strafrecht. Die Gewichtung ist vielleicht eine andere, nach dem Master (zumindest dem allgemein juristischen an der FernUni) hat man aber wahrscheinlich genauso viel drauf, wie jemand im Staats-Ex-Studiengang (die Prüfung klammere ich hier mal aus).

Mit Master hat man in Regelstudienzeit 10 Semester Jura studiert (ok, abzüglich der 5 Zwangs-Module Wiwi 8,333). Wenn man dann an ner PräsenzUni anfragt wo man im Zweitstudium (Staats-Ex) eingestuft wird, erhält man die Antwort 4. Semester, ab BGB III wird kaum noch was anerkannt und bei juristischer Fallbearbeitung wird die Bachelorarbeit zu 1/3 anerkannt - also die einzige Arbeit die nicht Fallbearbeitung ist - absurd!
Daran erkennt man, wie sinnlos diese Trennung ist und wie Vorurteilsbehaftet sie ist. Und wenn schon auf die Trennung bestanden wird, warum dann keine Zulassung zum Ex nach dem Master?
Der wirklich große Unterschied ist doch die eigentliche Prüfung. Wobei das Staats-Ex inzwischen von vielen Profs und Lehrbuchautoren als nicht sehr sinnvoll erachtet wird (wer weiß schon Jahre später noch was er alles gelernt hat um es in kürzester Zeit wieder

Die Klausuren an der Uni sind vom Schwierigkeitsgrad wie an der Fernuni. Aber darauf kommt es nicht an weil das Niveau vom Staatsexamen meilenweit höher ist als an der Uni und auch an der Fernuni. Ich möchte den Bolern nicht zu nahe treten aber wenn teilweise das Staatsexamen mit dem Vordiplom verglichen wird frage ich mich was für ein Quatsch hier geschrieben wird. Ein Staatsexamen ist auf Masterebene angesiedelt. Mache gerade den Bol und hab das Staatsexamen nicht bestanden daher kann ich das gut beurteilen mit dem Niveau.
 
asianguy81 stimme ich teilweise zu und ich schreibe zwar nicht viel hier in den Foren aber einige Dinge müssen m.M.n. doch mal gesagt werden.
Die Klausuren im Diplomstudiengang waren, zumindest an der Uni Osnabrück, doch auf einem höheren Level als an der FernUni. Das ist jedenfalls meine Einschätzung im Nachhinein.

Ich habe dort neben meinem Beruf den Diplomstudiengang absolviert (Zwischenprüfung auch bestanden). Bis auf eine Übung für Fortgeschrittene habe ich auch alle Scheine gemacht.
Und nur schonmal vorweg genommen, falls jetzt kommt:"Warum hast du denn nicht zu Ende studiert ?"
Natürlich war es mir nicht möglich neben meinem Job die Praktika zu absolvieren. Da ohnehin ein Umzug anstand und ich das Studium rein interessehalber angefangen habe (macht ja auch bei der Personalabteilung einen guten Eindruck, wenn man sich weiterbildet), kam mir dann das Angebot der Fernuni natürlich sehr entgegen...

Mittlerweile sind einige Bekannte von mir mit dem ersten und zweiten Staatsexamen durch, und ich habe auch zu Hause mitbekommen wie hoch der Anspruch des Diploms und der des 2. Staatsexamens ist.
Auch auf dem Arbeitsmarkt sieht es schlecht aus, wenn nicht mind. zwei Befriedigend oder ein Vollbefriedigend erreicht wird.
Wer hier meint, nur weil in den Nachrichten und Zeitungen von Fachkräftemangel geredet wird, der würde mit 35 und einem durchschnittlichen Staatsexamen (wenn er es überhaupt besteht) eine Behördenjob oder so ergattern der irrt sich oder macht sich etwas vor.

Also, m.M.n. studiert man LLB weil man diesen Studiengang studieren möchte oder weil er einen weiterbringt. Vergleiche mit dem Diplom sind nur für Diskussionszwecke interessant und spannend, wie hier.
 
👍Wie schön immer mal wieder lesen zu dürfen dass es Menschen gibt die in die Zukunft anderer Menschen sehen können, un die Frage beantworten können, ob sie einen Behördenjob bekommen oder nicht.
Willkommen bei astroTV.
 
Von mir einen Rat: Dein Ausgangspunkt wird dein Leben lang immer nur deine Gegenwart sein, wenn du dir dein Ausgangspunkt allerdings in der Zukunft von anderen ( Das sind für mich AstroLeute) vorschreiben lassen möchtest dann hast du was grundlegendes nicht verstanden.

Fang an dir die Infos zu suchen, wie man wohin kommt und dann hole es dir.
Das was du dir heute vorstellst wird deine Zukunft sein! Wenn du dir also die Vorstellung anderer zu eigen machst wird es eine Zukunft sein die nicht deine ist.
Höre auf dein Herz
 
Die Klausuren an der Uni sind vom Schwierigkeitsgrad wie an der Fernuni. Aber darauf kommt es nicht an weil das Niveau vom Staatsexamen meilenweit höher ist als an der Uni und auch an der Fernuni. Ich möchte den Bolern nicht zu nahe treten aber wenn teilweise das Staatsexamen mit dem Vordiplom verglichen wird frage ich mich was für ein Quatsch hier geschrieben wird. Ein Staatsexamen ist auf Masterebene angesiedelt. Mache gerade den Bol und hab das Staatsexamen nicht bestanden daher kann ich das gut beurteilen mit dem Niveau.

Vielleicht wurde ich falsch verstanden. Ich wollte nicht sagen dass das Schreiben des Examens mit dem Schreiben der Abschlussarbeiten (Bachelor- & Masterarbeit) vergleichbar ist. Das da Welten dazwischen liegen ist mir sehr wohl bewusst. Ich sprach tatsächlich nur vom Studium. Die Kurx dabei ist, und das ist es was mich ärgert, wenn die Anforderungen des Studiums (Abschlussarbeiten bzw. Examen ausgenommen) annähernd die gleichen sind, warum zur Hölle kann man sich dann nicht mit nemm Master zum Examen anmelden, sondern wird in´s 4. Semester Jura-Studium mit Ziel 1. Examen gesteckt. (Zur Sinn und Unsinn des Examens habe ich oben m.E. genug ausgeführt). Inzwischen gibt es schon einige Uni´s bei denen man (quasi automatisch - nach entsprechender Prüfungsleistung) im Laufe des "normalen" Jura-Studiums den Bachelor bekommt. Packt man dann das Examen nicht, hat man wenigstens schonmal nenn Abschluss in der Tasche. Eine Entwicklung die ich begrüße, da geht aber noch was.
 
nicht, dass ich alles zuvor gelesen habe,

aber an einer letzten Veranstaltung in Hagen wurde durch einen Fachschaftsvertreter, Herrn Flemm, mitgeteilt, dass angeblich im Justizministerium ein Antrag für einen "Staatslehrgang 1. Staatsexamen" mit Start WS 2016/17 der Fernuni aktuell läge. Inwieweit dieser "genehmigt" oder "abgeändert" werde, stände aber noch nicht fest.

Dieser neue, separate Studiengang sei so aufgebaut: 9 resp.10 Semester, wovon nach 6/7 Semestern eine juristische Zwischenprüfung abzulegen (gleichzeitig wird der Abschluss LL.B miterworben) und daran anschliessend noch 3/4 Semester zu studieren sei, eben um die Zulassungsberechtigung zur Ablegung des 1. Staatsexamens in NRW zu erhalten.

Inwieweit und unter welchen Anrechnungen ein "Umsteigen" von BoL auf den neuen Studiengang möglich sein soll, sei noch offen.

Zudem werde der LL.M. hiervon nicht berührt und wie anhin weitergeführt, also mit einer primär wissenschaftlichen Ausrichtung.
 
Bergamo,
mein Kenntnisstand (auch vom FSR) ist ähnlich.
Mann kann sich in einem Studiengang einschreiben der auch zum BoL führt, aber statt der Wahlmodule belegt man dann Ergänzungsmodule zu allen 3 Rechtsgebieten. Man schreibt ganz normal die Bachelorarbeit und studiert dann weiter. Hört man an dieser Stelle auf, hat man den BoL in der Tasche. Die Zwischenprüfung schreibt man aber nicht extra sondern sie besteht aus den Ergänzungsmodulen und noch einigen anderen Pflichtmodulen aus dem BoL. Dem schließt sich dann noch das Schwerpunktstudium an, was mit Klausur und Hausarbeit abgeschlossen werden muss. In die Schwerpunktbereichsnote zählt dann auch die Bachelorarbeit mit rein. Danach gibt's noch Module zur Vorbereitung auf´s Examen.
Es wird also nicht direkt einen 2.Studiengang neben dem BoL geben, sondern man entscheidet sich innerhalb des BoL ob man die Wahlmodule belegt oder die Ergänzungsmodule.
Noch spannend ist die Frage, was ist mit denen die den BoL und vielleicht auch schon den Master in der Tasche haben. Können die sich dann trotzdem einschreiben und müssen nur noch die zusätzlichen Module machen.

Der Termin war mir jetzt aber tatsächlich neu, ich bin gespannt was dabei raus kommt.
 
Metallerin,
interessant, was aus ein und demselben FSR binnen kürzester Zeit nach aussen dringt oder verstanden werden kann.
Und so lange ist es auch nicht mehr bis zum WS 2016/17 hin, insbesondere für diejenigen, die dann gerne "umsatteln" möchten.
Ich frage mich, könnte da nicht für viele/einige die "Juristische Ausbildungsordnung NRW" dagegen stehen? Wird nicht in den Bundesländern - und wohl auch in NRW - ein reguläres Voll-Abitur mit Zweisprachigkeit (Reifezeugnis) gefordert?
Und irgendwo wird es wohl dann auch eine Altersgrenze bezüglich des Antritts des 2. Staatsexamens (Referendariat) resp. der sich daran anschliessenden Übernahme - zumindest für den Staatsdienst - geben, womit wiederum für einige das 1. Staatsexamen weniger Sinn machen könnte, oder?
Die Vorbereitungszeit (9/10 Semester) bei aktuellem Fernuni-Niveau (siehe insbesondere Foren, Mentoriate, Virtuelle Klassenzimmer, Fachschaftsseminare etc.) scheint mir für viele zu knapp zu sein, um eine realistische Chance im 1. Staatsexamen zu haben, zumal es an der Fernuni wohl nur sehr wenige Vollzeitstudierende gibt, wenn überhaupt!

Aber vielleicht wäre das 9/10-semestrige Studium der Fernuni auch wieder ein ideales Sprungbrett für ein "sehr" spezialisiertes LL.M.-Studium an einer Präsenzuni oder in einem internationalen Studiengang in Jura.

Wir werden es hoffentlich als Studierende noch erleben dürfen, was Sache sein wird!
 
Wegen Abitur wage ich auf § 7 Abs. 1 des Juristenausbildungsgesetzes NRW zitieren :
"Zulassung

(1) Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt den Nachweis voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber

1. mindestens vier Halbjahre an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes Rechtswissenschaft studiert,

2. eine Zwischenprüfung (§ 28) bestanden,

3. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht und

4. an einer praktischen Studienzeit (§ 8) teilgenommen hat."

Da steht nichts von Abitur.
 
es ist richtig, ein Vollabitur wird nicht mehr gefordert, selbst in BW nicht mehr. Nur im Studium absolvierte Zwischenprüfung/Scheine/Semesterpräsenzen etc. sind relevant.
Danke für die wichtige Korrektur.
 
Und dann werden im inoffiziellen Fernuni-Forum Links auf die Fernuni-Website unterbunden ... ganz ganz toll.

Es gibt eine PO zum StEx-Studiengang - aber leider kann man die hier nicht verlinken.
 
Auf der FU-Startseite - Uni intern - Rund um den Arbeitsplatz - Rechtliche Grundlagen - Hochschulrecht - Amtliche Mitteilungen - Amtliche Mitteilungen 2016 und da die oberste Meldung.
 
Hallo Metallerin,
interessant, was aus ein und demselben FSR binnen kürzester Zeit nach aussen dringt oder verstanden werden kann.
Und so lange ist es auch nicht mehr bis zum WS 2016/17 hin, insbesondere für diejenigen, die dann gerne "umsatteln" möchten.
Ich frage mich, könnte da nicht für viele/einige die "Juristische Ausbildungsordnung NRW" dagegen stehen? Wird nicht in den Bundesländern - und wohl auch in NRW - ein reguläres Voll-Abitur mit Zweisprachigkeit (Reifezeugnis) gefordert?
Und irgendwo wird es wohl dann auch eine Altersgrenze bezüglich des Antritts des 2. Staatsexamens (Referendariat) resp. der sich daran anschliessenden Übernahme - zumindest für den Staatsdienst - geben, womit wiederum für einige das 1. Staatsexamen weniger Sinn machen könnte, oder?
Die Vorbereitungszeit (9/10 Semester) bei aktuellem Fernuni-Niveau (siehe insbesondere Foren, Mentoriate, Virtuelle Klassenzimmer, Fachschaftsseminare etc.) scheint mir für viele zu knapp zu sein, um eine realistische Chance im 1. Staatsexamen zu haben, zumal es an der Fernuni wohl nur sehr wenige Vollzeitstudierende gibt, wenn überhaupt!

Aber vielleicht wäre das 9/10-semestrige Studium der Fernuni auch wieder ein ideales Sprungbrett für ein "sehr" spezialisiertes LL.M.-Studium an einer Präsenzuni oder in einem internationalen Studiengang in Jura.

Wir werden es hoffentlich als Studierende noch erleben dürfen, was Sache sein wird!

Hallo zusammen!

Würde das dann die Möglichkeit für Ex-Staatsexa´s eröffnen, einen Bachelor auf diese Weise zu bekommen?

Gibt es dazu irgendwelche neuen Infos?
 
Hallo,
ich hab heute morgen mal die Zeit gefunden, mir die Einträge der letzten Tage mal durchzulesen und muss dazu auch mal ein paar Dinge loslassen. Ich gehöre auch zu den Ex-Staatsexamlern und mache den BoL aus einem "Muss" heraus. Ich kann es leider nicht anders erklären. Wenn man nach zig Jahren Studium, viel Lernerei und, in meinem Fall sehr guten Noten, mit Ende 20 da steht, mit nichts in der Hand außer Abitur und der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung, zieht es einem den Boden unter den Füßen weg. Ich denke, das kann nur der nachvollziehen, der es selbst durchgemacht hat. Das Spießroutenlaufen a la "wie du bist noch nicht fertig?", "du studierts noch...?", die Scham, die entstehenden Zukunftsängste und durchweinten Nächte mag ich hier garnicht erörtern. Bei mir brach alles wie ein Kartenhaus in sich zusammen, Hausbau, Hochzeit, Kinder, alles musste ich ob dieser schlimmen Erfahrung erst mal at acta legen. Ich habe mich für den LLB entschieden, weil ich die letzten Jahre nicht völlig vergeudet haben wollte und es mir evt. die Möglichkeit gibt, in dem Bereich, in dem ich immer arbeiten wollte, weiter zu machen. Aber auch ich sehe, dass das Staatsexamensstudium einfach schwerer ist und vor allem gesellschaftlich immer noch anerkannter ist.
So, soweit meine Gedanken dazu.

Dem kann ich so voll zustimmen.

@caror81 Wie sind deine weiteren Erfahrung diesbezüglich?
 
..... nicht, dass ich alles zuvor gelesen habe,

aber an einer letzten Veranstaltung in Hagen wurde durch einen Fachschaftsvertreter, Herrn Flemm, mitgeteilt, dass angeblich im Justizministerium ein Antrag für einen "Staatslehrgang 1. Staatsexamen" mit Start WS 2016/17 der Fernuni aktuell läge. Inwieweit dieser "genehmigt" oder "abgeändert" werde, stände aber noch nicht fest.

Dieser neue, separate Studiengang sei so aufgebaut: 9 resp.10 Semester, wovon nach 6/7 Semestern eine juristische Zwischenprüfung abzulegen (gleichzeitig wird der Abschluss LL.B miterworben) und daran anschliessend noch 3/4 Semester zu studieren sei, eben um die Zulassungsberechtigung zur Ablegung des 1. Staatsexamens in NRW zu erhalten.

Inwieweit und unter welchen Anrechnungen ein "Umsteigen" von BoL auf den neuen Studiengang möglich sein soll, sei noch offen.

Zudem werde der LL.M. hiervon nicht berührt und wie anhin weitergeführt, also mit einer primär wissenschaftlichen Ausrichtung.


Und für Studenten, die das 1. Staatsexamen nicht geschafft haben, würde sich so eine "neue" Möglichkeit eröffnen, den Bachelor zu erhalten bzw. verkürzt zu absolvieren?
 
Das wird die Vorbereitung für den Studiengang sein. Vielleicht kommt er zum Wintersemester. Die Frage ist, wie dann Module der hiesigen Bachelor- und Masterabsolventen angerechnet werden. So ganz schlau werde ich aus der PO was die Anrechnung betrifft nicht.
 
Das wird die Vorbereitung für den Studiengang sein. Vielleicht kommt er zum Wintersemester. Die Frage ist, wie dann Module der hiesigen Bachelor- und Masterabsolventen angerechnet werden. So ganz schlau werde ich aus der PO was die Anrechnung betrifft nicht.

Einige Module stammen ja aus den Wahlmodulen des Bachelors und den Mastermodulen. Theoretisch sollte hier eine großzügige Anrechnung möglich sein. Nur diese Vertiefungsmodule scheinen ganz neu zu sein.
 
Einige Module stammen ja aus den Wahlmodulen des Bachelors und den Mastermodulen. Theoretisch sollte hier eine großzügige Anrechnung möglich sein. Nur diese Vertiefungsmodule scheinen ganz neu zu sein.


Das Problem ist jedoch, dass die Schwerpunktbereichsprüfung nicht angerechnet werden kann laut po..

d.h. nochmal bachelorseminar + bachelorarbeit + modul

zusätzlich noch Praktikum und Fremdsprachenmodul
aber das Hauptproblem wird ja für berufstätige das 2. Examen sein

nur das erste ohne das zweite Examen bringt ja wohl nicht viel..

Für mich bringt das nichts...
 
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