Fehleranalyse durch Dritte - Mängelbehebung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dr Franke Ghostwriter
Fehleranalyse durch Dritte - Mängelbehebung

Ich ersuche um Unterstützung bei folgender Frage:

Darf der Kunde die Fehleranalyse eines Zukaufproduktes durch Dritte vornehmen lassen?

Hintergrund: um den Fehler einzugrenzen bzw. um den Nachweis zu erbringen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war (und somit der Anspruch auf Mängelbehebung erhoben werden kann), muss - 6 Monate nach Übergabe - der Kunde beweisen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Der Kunde allein bringt den Nachweis nicht zustande, er beauftragt ein Fachinstitut mit der Fehleranlayse - über ein Produkt von seinem Lieferanten. Ist es erlaubt? Unter welchen Bedingungen (Auferlegung Geheimhaltungsverpflichtung?)

Danke. Regina
 
Möglich wäre auf jeden Fall das Einholen eines Gutachtens um die Ansprüche im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Die Frage ist allerdings, ob ein Gutachten nicht den finanziellen Rahmen sprengt. Wenn ich mich nicht irre, muss derjenige den Auslagenvorschuss zahlen, dem die Beweislast obliegt.
 
Danke. Mir geht es darum, ob es rechtlich gedeckt ist, dass ein Kunde ein Gutachten von einem Dritten einholt, ohne den Lieferanten darüber zu informieren, kurz nach Entdecken des Mangels. Der Lieferant wurde über den Mangel auch schriftlich informiert. Es waren mehrere mangelhafte Baugruppen und einige davon wurden dem Lieferanten nicht retourniert, sondern sind einem Dritten zur Fehleranalyse gesendet worden.
 
Ich sehe da keine rechtlichen Probleme. Es sollte kein Problem darstellen, einen Fachmann zu einer Problemlösung hinzu zuziehen. Schließlich muss demjenigen der den Beweis zu erbringen hat auch die Möglichkeit geben werden, den Beweis überhaupt zu erbringen. Und solange das Ergebnis objektiv ist, sollte es da keine Probleme geben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben