Juristen.In der Hoffnung bei Euch einen kompetenten Ansprechpartner zu finden, möchte ich mich mit folgenden Anliegen an Euch direkt wenden. Ich bin Student im Studiengang Politik&Organisation und habe für das SS 08 das dortige Modul 2.3 gewählt und im Rahmen der Bearbeitung dieses Moduls auch schon die drei Kurse von 56051 "Deutsches Verfassungsrecht" bearbeitet bzw. ich befinde mich gerade in der Bearbeitungsphase. Dabei stellt sich für mich folgendes Problem bzw. stellen sich für mich die folgenden Fragen.Im Kurs 56051 „Deutsches Verfassungsrecht, Kurseinheit 2: Grundrechte“ findet man sowohl auf der Seite 44 eine Übersicht für den „Aufbau bei Prüfung eines Einzeleingriffs“ als auch auf der Seite 45 eine Übersicht für den „Aufbau bei Prüfung eines Gesetzes“. Falls richtig verstanden, können bzw. sollen diese Übersichten eine Art Schema, Würdigungsanleitung und/oder Vorgehensweise bei der rechtlichen Prüfung eines Sachverhaltes darstellen. Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass in der Klausur ein rechtlicher Sachverhalt vorgegeben ist und dieser Sachverhalt analog diesem Schema „gewürdigt“ werden soll/muss. Was mich in diesem Zusammenhang jedoch ein wenig irritiert ist die Tatsache, dass zum Beispiel einerseits die erwähnte Übersicht wie auf Seite 45 der Kurseinheit 2 quasi als Muster für eine Sachverhaltsprüfung vorgeschlagen wird. Andererseits am Ende der Kurseinheit 3 „Staatsorganisationsrecht“ im (hellblauen) Anhang „Methodische Hinweise zur Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht“ ab Seite 133 ff unter Punkt „C. Prüfung einer Grundrechtsverletzung“ ein ähnliches, aber nicht identisches Prüfungsschema dargestellt wird. Bei beiden handelt es sich nach meinem Verständnis, um ein Musterbeispiel für eine korrekte und lückenlose Vorgehensweise sowohl• im Rahmen der Prüfung einer Grundrechtsverletzung durch ein Gesetz (wie im Anhang der Kurseinheit 3) als auch• im Rahmen der Prüfung eines Eingriffs in den Schutzbereich des Grundrechts durch ein Gesetz (wie in Kurseinheit 2 auf Seite 45 ). • Prüfen beide den gleichen Eingriff, nur auf (geringfügige) unterschiedliche (Vorgehens-)Weise?• Ist meine Annahme korrekt? • Wenn ja welche Vorgehensweise / welches Prüfungsschema ist für die Klausur verbindlich /empfehlenswert?Vielleicht liegt ja auch meinerseits ein Verständnisfehler hinsichtlich der Herangehensweise an eine derartige rechtliche Sachverhaltsprüfung bzw. der rechtlichen Würdigung vor. Bisher erschließt sich mir als rechtswissenschaftlicher Laie jedoch die in den Kursen vorgestellten Vorgehensweisen nicht wirklich.Daher wäre ich Euch sehr verbunden, wenn Ihr mir bei meinem „speziellen Problem“ weiterhelfen könntet.Für Euer Bemühen an dieser Stelle möchte ich mich bereits jetzt recht herzlich bedanken.Grüße derCanadasepp