Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
1) A, E
2) E
3) E
4) D
5) A, B, E
6) C
Hi,1) A, E
2) E
3) E
4) D
5) A, B, E
6) C
bei der 2. Aufgabe sehe ich das so: die Begründetheit spielt beim Versäumnisurteil keine Rolle (wg. Schlüssigkeit des klägerischen Vorbringens), also fallen A und D schon mal vorab raus.
Das Verfahren findet vor dem LG statt, daher kann es bei B und D gar nicht auf den Antrag des K ankommen.
5. Aufgabe: in der Aufgabenstellung steht "immer" erforderlich, also fallen C und D raus, da Ausnahmen für den Kostenfestsetzugbeschluss und den Vollstreckungsbescheid gelten (Skript Seite 53).
für die Frage, ob beide Klagen überhaupt verbunden werden können, spielt die Zuständigkeit des Gerichts schon eine Rolle, weil es gemäß dem GVG bestimmte Zuständigkeiten gibt, wie beispielsweise das AG für Mietsachen. Deshalb fällt bei Aufgabe 3 D) weg, weil K nicht vor dem Landgericht Zahlung aus Dienstvertrag und aus Wohnraummiete (AG zuständig) verlangen kann.
aber das AG wäre auch nicht zuständig, weil der Streitwert insgesamt EUR 6.000,-- betragen würde (AG nur bis EUR 5000,--) und nach dem Streitwert dann wieder das LG entscheiden müsste. Deshalb ist eine Klagehäufung hier nicht möglich.