KE2 - Die mangelhafte Drittleistung, S.21 ff.
Hallo Zusammen!
Folgende Frage ist bei mir zum Thema "Nacherfüllung durch wen?" (S.23) aufgetreten:
Die Frage betrifft den Fall, bei dem der Käufer die gekaufte Sache nicht von dem Verkäufer erhält, sondern von einem Dritten und dieser auf die Schuld des Verkäufers leistet.
Wenn der Käufer nun einen Anspruch auf Neulieferung gegenüber dem Verkäufer erhebt (weil er sich ja, wenn er die Neulieferung begehrt, im Gegensatz zur Geltendmachung des Anspruches auf Nachbesserung, nicht an den Dritten, sondern an den Verkäufer halten muss), geschieht dies dann gem. §§437 Nr.1 BGB, 439 I Var.2 BGB? Das dürfte doch eigentlich nicht möglich sein, weil bei mangelhafter Drittleistung ja gerade der Primärerfüllungsanspruch weiter besteht. Demnach müsste der Anspruch auf Neulieferung gegen den „richtigen“ Schuldner doch eigentlich gem. §433 I BGB entstehen.
Welche Anspruchsgrundlage also ist richtig (§433 I BGB oder §§437 Nr.1, 439 I Var.2 BGB)?
Hallo Zusammen!
Folgende Frage ist bei mir zum Thema "Nacherfüllung durch wen?" (S.23) aufgetreten:
Die Frage betrifft den Fall, bei dem der Käufer die gekaufte Sache nicht von dem Verkäufer erhält, sondern von einem Dritten und dieser auf die Schuld des Verkäufers leistet.
Wenn der Käufer nun einen Anspruch auf Neulieferung gegenüber dem Verkäufer erhebt (weil er sich ja, wenn er die Neulieferung begehrt, im Gegensatz zur Geltendmachung des Anspruches auf Nachbesserung, nicht an den Dritten, sondern an den Verkäufer halten muss), geschieht dies dann gem. §§437 Nr.1 BGB, 439 I Var.2 BGB? Das dürfte doch eigentlich nicht möglich sein, weil bei mangelhafter Drittleistung ja gerade der Primärerfüllungsanspruch weiter besteht. Demnach müsste der Anspruch auf Neulieferung gegen den „richtigen“ Schuldner doch eigentlich gem. §433 I BGB entstehen.
Welche Anspruchsgrundlage also ist richtig (§433 I BGB oder §§437 Nr.1, 439 I Var.2 BGB)?