Kursunterlagen

Kursunterlagen BGB III

Hallo Susanne,

bist du schon fündig geworden? Und hast du eventuell Doppelt- oder Mehrfachangebote?

Interessiere mich nämlich auch für die Kursunterlagen von BGB III, da ich die Möglichkeit habe, dass Modul angerechnet zu bekommen, allerdings ohne Abschlussklausur. Und da wäre es wichtig zu wissen, was inhaltlich in den Skripten gefordert wird. Denn die Abschlussklausur will ja auch erst mal geschrieben werden.

Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
 
hat mir auch jemand gebrauchte und möglichst aktuelle skripte für BGB III ?????? wäre wirklich suuuuper, wenn noch jemand vom letzten semester was übrig hätte!!!!

Gruß,
Helin

ps: es eilt nicht! genügt mir auch noch bis juni 2006!!!
 
Helin hallo xyrodser,🙂

die Unterlagen für modul 9 BGBIII brauche ich aber dringend.

Xyrodser hast du die unterlagen schon den anderen oben genannten Kollegen gegeben???

Wenn nicht, wäre es sehr lieb, wenn du mir die unterlagen zur Verfügung stellen könntest.

Falls noch andere Interessenten da sind, die die Unterlagen bereitstellen, darüber wäre ich auch froh🙂🙂🙂

Danke!!

LG aus Berlin
tülay
 
Iolanthe schrieb:
So habe ich mir das auch vorgestellt, wieso werden dann die Kursunterlagen verkauft? 😕

Zum Feuer machen. 😀

Nee, Spaß beiseite.
Viele Studienanfänger bereiten sich im Vorfeld auf ihr Studium vor ("was du heute kannst besorgen, ......"), einige besorgen sich auch neuere Unterlagen, um manche Dinge nachzuarbeiten.

In manchen Fachbereichen ist es auch so, dass man nicht alle Kurse belegen muss, um die Klausurzulasung zu erhalten. Für die Klausurvorbereitung muss man sich in dem Fall natürlich die restlichen Kurse besorgen.
 
Benedikt, Hallo Iolanthe,

ihr könnt euch ruhig beruhigen. Meine Sache ist ne ganz andere🙂 .

In der Regel muss man schon ein Kurs belegen, um die Klausur zu schreiben, wie du es gesagt hast benedikt.

Aber ich bekomme Modul 9 angerechnet(weil ich davor an einer Präsenzuni bereits Jura studiert hatte), d.h. die Einsendearbeit nur angerechnet und muss aber die Modulabschlussklausur schreiben.

Da ich eben nicht arbeite und wenig Geld habe, will ich nicht die teuren Bezugsgbühren des Kurses bezahlen, um mal die Wahrheit zu sagen.

Ich hoffe es ist jetzt alles klar🙂 😡 🙂 😛

Liebe Grüße aus Berlin
Tülay
 
Markus,🙂

schade,dass die Unterlagen nicht mehr hast. Nun bin ich aber traurig.🙁

Also die Dame bein Rewi-Prüfungsamt meinte(am telefon), da die EA mir ja angerechnet wird und ich die Klausur "nur" schreiben muss, muss ich die Unterlagen nicht unbedingt von der FernUni bestellen.
Aber sie meinte auch, es wäre dennoch ratsam mal da ein Blick zu werfen, um alles wieder aufzufrieschen. Denn mein altes Wissen über Sachenrecht existiert nicht mehr so gut wie früher.

Naja. danke nochmals für Dein Bemühen🙂🙂

LG aus Berlin
Tülay
 
Bilgen,
ich habe auch die EA des BGB III-Moduls angekannt bekommen und muss noch die Klausur schreiben.
An dem Semianr muss ich dann wohl noch teilnehmen.
Ist es eigentlich egal, ob man erst die Klausur schreibt und dann an dem Semniar teilnimmt oder umgekehrt?

Ich brauche auch noch unbedingt die Kursunterlagen zu BGB III!!!!

Gruß
BrigitteW
 
Brigitte,

ja an diesem Pflichtseminar muss du teilnehmen, aber es ist vollkommen egal, ob du zuerst Klausur schreibst oder das Seminar danach besuchst.
Du kannst also das seminar auch in 2 semestern machen, aber ich weiss nicht, ob das dann so einen großen sinn macht.

Die Kursunterlagen musste ich mir leider kostenpflichtig bestellen, denn allein auf Lerhbücher und andere Literatur will ich nicht vertrauen.

Viel Glück und ERfolg noch beim Lernen 🙂

LG
Tülay
 
ich weiß nicht, ob Euch die Unterlagen wirklich etwas bringen.

Sofern Ihr die Möglichkeit habe, in eine Universitätsbibliothek zu gehen, genügt es auch, sich jeweils ein fettes Lehrbuch zum Mobiliarsachenrecht und eines zum Immobiliarsachenrecht zuzulegen. Dann bräuchte man noch ein Lehrbuch zur ZPO (insbesondere Zwangsvollstreckung mit den diversen Klagearten) und schließlich noch ein Lehrbuch zum Insolvenzrecht ...

Die beste Klausurvorbereitung ist das Abfassen von diversen Gutachten im Sachenrecht und im Insolvenzrecht. Hier kann man sich auch in den einzelnen Studienzentrum eine Menge alter EA-Aufgaben zu diesen Gebieten samt Musterlösung kopieren.

Also üben, üben, üben ... Wer zu viel im Kopf hat und sein Wissen nicht in zwei Stunden auf das Papier bekommt, der weiß zwar viel, aber das nützt ihm wiederum auch nix.

Immer wieder ganz gut: Hemmer und Alpmann-Schmidt. Manches findet man auch bei Niederle.

Gruß


Sandra
 
zu Sachenrecht:

Prof. Dr. Ralph Weber: Sachenrecht I - Bewegliche Sachen, Nomos
Prof. Dr. Ralph Weber: Sachenrecht II - Grundstücksrecht, Nomos

Hemmerskript: Sachenrecht I bis III 😉 natürlich auch "Die wichtigsten ... Fälle Sachenrecht I" , "Die wichtigsten ... Fälle Sachenrecht II" von Hemmer. Der Fräsmaschinenfall vom Prinzen wurde dort z.B. abgehandelt.

Sachrecht wird schon seit Jahren als extra Kurs im Weiterbildungsstudien-
gang Wirtschaftsrecht und im Wahlplfichtfach Unternehmensrecht bei den Wiwis angeboten. Hier gibt es mittlerweile eine ordentliche Anzahl an EAs, die man zu Übungszwecken machen kann.

Für Insolvenzrecht habe ich mir von Ulrich Foerste das Buch vom Beck-
Verlag besorgt. Allerdings gibt es hier noch viel mehr Lehrbücher. Musst einfach mal schauen, was für Dich okay ist.

Auch im Insolvenzrecht gibt es schon seit Jahren einen entsprechenden Fernunikurs. Da die letzte Gesetzesänderung 1999 war, kannst Du seither sämtliche alte Einsendearbeiten samt Musterlösungen über Dein Studien-
zentrum beziehen (bzw. dorthin fahren und kopieren). Übungsfälle habe ich hier nicht gefunden ;-(

Zum Thema Zwangsvollstreckung habe ich Bücher aus einer Ulmer Rechts-
anwaltskanzlei ausgeliehen. Darüber habe ich mir noch das Buch "Grundkurs ZPO" von Mussilak und von Schellhammer das Lehrbuch "Zivilprozessrecht" (sollte man als Jurist unbedingt haben) gekauft.

Vielleicht hast Du ja die Chance in eine Bibliothek zu gehen und Dir meine Literatur mal anzuschauen.

Zur ZPO gibt es mittlerweile auch von Hemmer "Die wichtigsten Fälle" 😉


Gruß


Sandra
 
Zephyr,

nein, ich finde nicht, dass die Kursunterlagen unzureichend sind. Aber ich denke nicht, dass die Belegung des Kurses wegen den Fernuniskripten not-wendig ist.

Eigentlich reicht das Inhaltsverzeichnis der Unterlagen. Sofern man Zugang zu einer guten Bibliothek hat, kann man sich auch mit entsprechender Sekundärliteratur auch auf die Klausur vorbereiten.

Ich arbeite eigentlich immer mit sehr viel Zusatzliteratur für eine Klausur. Wenn ich mal etwas nicht verstanden habe, lese ich es in einem anderen Buch nach, manchmal nur zum Verständnis ergänzend, wenn mich etwas wirklich interessiert auch vertiefend.

Bei den Masterklausuren im ersten Semester bin ich wirklich gespannt, wie frau es schaffen soll, alles zu wissen 😉 Eigentlich müsste man ständig die Kurse "frisch" halten, weil alles aufeinander aufbaut, alles irgendwann mal irgendwo bei einer Klausur auftauchen kann.

Ich sehe schon, beim Master werde ich mich wohl wesentlich tiefer als bisher in die Materien einarbeiten müssen. Bisher hat mir bzgl. Meinungs-
streits immer die Rechts-Links-Mitte-Diskussion geholfen, aber wenn es wirklich um wichtige Dinge geht ?

Naja, ich denke es liegt daran, dass ich nebenberuflich studiere. Wenn ich 8 Stunden an der Musikschule unterrichtet habe, bin ich nicht immer in der Lage die Skripte der Fernuni immer in allen Details nachzuvollziehen ...

Viele Lehrbücher sind da wesentlich einfacher geschrieben und v.a. über-
sichtlicher. Man bekommt einen Blick für das Wesentliche und ertrinkt nicht in einer Datenflut.

Gruß


Sandra
 
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