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Nachdem das Semester erst morgen beginnt, brauchst Dich dafür ja nicht zu entschuldigenAllerdings habe ich das Skript von Hagen noch nicht durchgearbeitet, so dass ich leider erst kommendes WE (oder ggf am 3-Okt) weitere Ideen zur EA haben werde. SORRY!
Hi, habe gerade mal kurz drüber geschaut:
1: ja
3: ich sehe da eigentlich 3 Geschäfte: Kaufvertrag + Übereignung Kicker + Übereignung Geldnote; beim 1 € bin ich mir unschlüssig
5: liegen bei einer Hohlschuld nicht L+B beim Schuldner? würde nur E sagen
7: ja
8: was ist mit § 448 I BGB? Bin mir aber sehr unsicher!
9: ja
10: bei "A" stört mich das "jede" -> CDE
...schnipp...!
das kann nicht sein - mind. 1 Antwort ist immer richtigEine Frage noch: nachdem es sich bei Antwort A um eine Legaldefinition handelt, scheint mir dann keine Antwort richtig?
Aufgabe 3 sehe ich genauso wie Thomas - Schenkungsvertrag über 1,- schließe ich aus, weil die dafür erforderlichen WE fehlen!
So hier noch einmal meine Lösung und meine Meinung zur Frage 5:
1) C
2) ABD
3) D
4) DE
6) AB
7) ACDE
8) C (hier musste ich leider übers Internet forschern. Eine argumentative Begründung für B,C;D ist mir nicht klar)
9) C,D,E
10)B,C,D,E
Bei 8 habe ich auch im Internet Rat gesucht und gefunden.
Hallo Pierre,
ich wüsste gerne, weshalb du bei Aufgabe 2 E nicht für richtig hältst?
Wenn es sich um eine Schickschuld handelt (Antwort A) hat V doch seinen Teil erfüllt, wenn er das Heft zur Post gebracht hat, oder?
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob deine Überlegungen zu Aufgabe 5 so richtig sind:
Verstehst du die Aufgabe so, dass gefragt ist, wann eine neue Schuld entsteht? Ich denke, die wollen nur wissen, wann die Gattungsschuld zur Stückschuld wird (also konkretisiert) und das ist meiner Meinung nach bei A und C der Fall.
Vor diesem Hintergrund kommt doch nur § 448 I BGB als Anspruchsgrundlage in Frage (Antwort E), da hier vom Verkäufer die Zahlung der Kosten für die Übergabe der Sache und vom Käufer die Zahlung der Kosten für die Abnahme und Versendung der Sache verlangt werden kann.
Hingegen besagt § 323 I BGB, was der Gläubiger selbst unter gewissen Umständen tun kann, also gerade nicht einen Anspruch gegenüber einem anderen (hier der Schuldner), ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.
Folglich müsste meiner Ansicht nach die richtige Antwort bei Aufgabe 8 E und nicht C sein.
Gegenargumente??
Hallo Pierre,
ich wüsste gerne, weshalb du bei Aufgabe 2 E nicht für richtig hältst?
Verstehst du die Aufgabe so, dass gefragt ist, wann eine neue Schuld entsteht? Ich denke, die wollen nur wissen, wann die Gattungsschuld zur Stückschuld wird (also konkretisiert) und das ist meiner Meinung nach bei A und C der Fall.
Aber das mit dem Schenkungsvertrag finde ich seltsam. Es sieht doch eher so aus, als handelte es sich da um ein Versehen?!
Kann ich das wirklich als Schenkung betrachten ?
Grüßchen
Anke
Hallo Annette,
ich bin da - wie unten dargelegt - anderer Meinung. Kannst Du mir mal sagen, wo Du im Internet diesbezüglich fündig geworden bist?
Danke!
3) E (1.Verpflichtungsvertrag; dann kommen 3 dingliche Verträge im Sinne des § 929 S.1 BGB: 2.Einigung über den Eigentumsübergang an der Zeitschrift "Kicker; 3. Einigung über den Eigentumsübergang der 5€ und 4. Einigung über den Eigentumsübergang des 1€ - alles durch konkludente WE!!!! Oder ist es bei einem von euch so, dass Ihr beim Bezahlen an der Kasse das Wechselgeld nicht zurück wollt.
Hi,
Also bei 5E sehe ich das wie ihr auch....
Ein Buch soll man nur lesen können.
Wenn du ein Buch mit verschiedenen Eselsohren bekommst, kannst du es trotzdem noch lesen, sogar mehrmals.
Wenn eine Seite fehlt, dann ist es nicht mehr mittlere Art und Güte...
da bin ich absolut sicher 🙂Seid ihr Tutoren euch sicher, dass immer mindestens eine Antwort richtig ist?
Was mich mehr interessiert, ist Aufgabe 8.... ???
Wo ist dort ein Anspruch??
Was mich mehr interessiert, ist Aufgabe 8.... ???
Wo ist dort ein Anspruch??
es gibt keine Minuspunkte insgesamt bei einer Aufgabe 😀Habe schon überlegt, ob es bei dieser Aufgabe rein rechnerisch nicht sinnvoll ist, keine Antwort anzukreuzen. Höchstwahrscheinlich ist nur eine Antwort korrekt und wenn man daneben tippt, ziehen die einem mehr ab, als wenn man nur die richtige nicht ankreuzt...
es gibt keine Minuspunkte insgesamt bei einer Aufgabe 😀
also nix ankreuzen = 0
1x falsch ankreuzen = -2 => 0
Hab mich zwar schon länger hier angemeldet, komme aber erst heute zu Wort!
Hier sind nun meine Antworten auf die Fragen:
...
3) E (1.Verpflichtungsvertrag; dann kommen 3 dingliche Verträge im Sinne des § 929 S.1 BGB: 2.Einigung über den Eigentumsübergang an der Zeitschrift "Kicker; 3. Einigung über den Eigentumsübergang der 5€ und 4. Einigung über den Eigentumsübergang des 1€ - alles durch konkludente WE!!!! Oder ist es bei einem von euch so, dass Ihr beim Bezahlen an der Kasse das Wechselgeld nicht zurück wollt.
4....
Hallo Pierre,
würdest Du mir erklären, wie Du bei Aufgabe 10 B begründest?
Mir ist nicht ganz klar, wie man eine verjährte Forderung abtreten kann?!
Ansonsten stimme ich mit Deinen Ergebnisse weitest gehenst überein, bis auf 3 und 10.
LG
Anke
Meine Ergebnisse:
1 C
2 A/B/D/E
3 D (wenn K das Restgeld genommen hätte, wären es 4 Verträge - hier fehlt es aber an einer konkludenten WE des K, deshalb nur 3 Verträge)
4 D/E
5 A/C
6 A/B
7 A/C/D/E
8 E (habe ich ja bereits ausführlich begründet)
9 B/C/D/E
10 B (siehe hierzu Skript Seite 89)/C/D/E
Ich kann mich da dem DerBelgarath nur anschließen...
Es ist doch so, dass der M mit H einen Vertrag schließt, dass H direkt an K liefern soll. Wird hierdurch nicht ein eigener Anspruch des K an H begründet die Sache zu übergeben und das Eigentum zu verschaffen?!
MFG Mark
Soweit kann ich Euch ja (fast überall) folgen, aber ich denke auch, wie schon oben erwähnt, dass bei 1 neben C auch B richtig ist. Ich habe im Script, aber auch schon woanders gelesen, dass die AGBs "quasi aus Versehen" in das Schuldrecht geraten sind und eigentlich in den AT BGB gehören...
Das sehe ich ganz genau so!Hallo kkmasterjoy,
den Vertrag haben aber aber K und M geschlossen!
H ist m.M nach nur Erfüllungsgehilfe.
LG
Anke
Hallo Mark,
spontan habe ich zunächst u.a. auch 6 E gewählt. Dies wäre aber bei Auslegung gem. § 328 BGB lebensfremd. Ein Möbelhaus hat doch gerade kein Interesse daran, dass seine Kunden mit den Herstellern Kontakt stehen oder gar direkt Ansprüche geltend machen können, da ihr Geschäft ja gerade im Einzelhandel liegt. Ein Möbelhaus würde die Waren vom Hersteller sicherlich nicht so günstigen beziehen können, wenn sich dieser dann ggf. trotzdem mit den Endabnehmern herumschlagen müsste.
Grüße
Ute
Hallo Ute,
ja diese argumentation ist nicht von der Hand zu weisen, ich werde mich anschließen.
Vielen Dank für die Orientierungshilfe!
mfg Mark
Dass bei der Bestellung des K bei Antwort E noch eine Gattungsschuld des V vorliegt, ist klar, aber konkretisiert die dadurch, dass V ein zerlesenes Exemplar versendet?
Kann man außerdem bei einem zerlesenen Buch von "mittlerer Art und Güte" sprechen? Wenn ich ein Buch kaufe oder bestelle, erwarte ich i.d.R. dass dies neuwertig und eben nicht zerlesen ist.
"Mittlere Art und Güte" lässt sich vielleicht bei Kartoffeln mit "durchschnittlich" beschreiben, aber bei einem Buch???