• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Modulkombination

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und spiele stark mit dem Gedanken mich für das kommende Semester für den Studiengang anzumelden.
Da ich bereits ein BWL Studium hinter mir haben, habe ich die Hoffnung das mir die Module,

* Propädeutikum (1. Semester)

* Einführung in die WiWi (1. Semester)
* BGB I (1. Semester)
* Externes ReWe (2. Semester)
* Arbeitsvertragsrecht I (3. Semester)
* Internes ReWe (5. Semester)
anerkannt werden.

Das Studium möchte ich in Teilzeit neben meinem Vollzeitjob absolvieren und bin aktuell dabei meinen Modulplan zu erstellen.
In meinem ersten Studium war die Arbeitsbelastung der Kurse/Module sehr unterschiedlich, so dass ich auf Empfehlungen hoffe, welche Module
ich in welcher Kombination wann belegen sollte.

Ist es Sinnvoll Curriculum durchzuziehen oder empfiehlt es sich ein ggf. arbeitsintensives Fach mit einem weniger intensiven Fach zu kombinieren.

Folgende Module muss ich irgendwie kombinieren:

* BGB II
* De/EU Verfassungsrecht
* Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL
* BGB III
* Allg. Verwaltungsrecht
* Strafrecht
* BGB IV
* U-Recht I
* Intern. Privatrecht, Rechtsvergeleich und Einheitsrecht
* Rhetorik, Verhandlung und Vertragsgestalltung
* Wahlmodul I
* Wahlmodul I
* Wahlmodul I
* Abschlussseminar
* Bachlorethesis

Über Anregungen und Diskussionen würde ich mich sehr freuen.

Gruß

Patrick Jacobs
 
Patrick

ich bezweifele, daß Dir Arbeitsvertragsrecht anerkannt wird oder hattest Du das im BWL-Studium so als Wahlfach ?
Dafür brauchst Du wohl BWL2 nicht mehr - gleicht sich also aus 🙂

Zu den Empfehlungen guck Dich doch mal im Rewi-Forum um, da taucht diese Frage ja öfter auf. Aber ist halt doch schwer zu beantworten, was einem mehr liegt oder mehr interessiert.
ArbRecht sollte nach oder mit BGBII liegen, da viele ÜBerschneidungen.
Aber z.B. Verfassungsrecht kann man z.B. unabhängig machen. Ist formal mit Verwaltungsrecht ähnlich und hätte somit Vorteile das gleichzeitig zu machen, mir wäre etwas Abwechslung allerdings lieber
 
Vielen Dank für die Antwort.

Arbeitsrecht hatte ich als Wahlfach bzw. Zusatzfach, bin aber nicht sicher ob es ausreicht.

Was meinst du mit BWLII ? Ein Wahlmodul oder "Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL".

Gruß

Patrick
 
Prüfungsverfahrensordnung
für den Studiengang „Bachelor of Laws“

§ 12 Leistungen aus einem wirtschaftswissenschaftlichen
Studium an einer anderen Universität

Studierende, die den Diplom-
Studiengang/Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
an einer anderen Universität abgeschlossen
haben, erhalten in der Regel die Module
„Propädeutikum“,
„Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts“,
„Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“,
„Externes Rechnungswesen“,
„Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“,
und „Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung“
angerechnet.

Vielleicht hilft Dir das weiter.
 
Dr Franke Ghostwriter
Wahlmodule werden nicht mehr angerechnet. Ich bin in der selben Situation und hatte mit dem Prüfungsamt telefoniert. Auch mit abgeschlosenem VWL-Studium muss ich alle drei Wahlmodule machen, mindestens eines davon aus dem Bereich Wirtschaft. Ich persönlich werde dann Marketing machen, darin habe ich schließlich 8 Jahre gearbeitet... Mal sehen, wie da die wissenschaftliche Entwicklung aussieht...
 
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