in einer alten Einsendeaufgabe habe ich folgende Fragestellung gefunden:
Paul ist seit mehreren Jahren Pächter einer Kantine in einer Großbank. Er beschäftigt 2 Mitarbeiter. die in der Bank Angestellten bezahlen ihr Essen bar, auch Paul bezahlt die Lieferungen seiner (wenigen) Lieferanten bar oder unter Inanspruchnahme kurzer Zahlungsfristen. Als sein Umsatz auf 400.000,00 EUR pro Jahr anwächst, fragt sich Paul, ob er sein Unternehmen zum Handelsregister anmelden muss.
A) Nein, Paul muss sein Unternehmen nicht zum HR anmelden, da er kein Gewerbe betreibt.
B) Paul muss sein Unternehmen zum HR anmelden, da er ein Gewerbe betreibt.
C) Ja, Paul muss sein Unternehmen zum HR anmelden, denn die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 HGB liegen vor.
D) Paul muss sein Unternehmen nicht zum HR anmelden, kann dies aber tun.
E) Das Unternehmen des Paul erfordert nach der Art keinen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb.
Stehe gerade total auf dem Schlauch. Bin der Meinung, dass er als Pächter keinen Eintrag im HR braucht. Was meint ihr?
Gruß
Kathrin
Paul ist seit mehreren Jahren Pächter einer Kantine in einer Großbank. Er beschäftigt 2 Mitarbeiter. die in der Bank Angestellten bezahlen ihr Essen bar, auch Paul bezahlt die Lieferungen seiner (wenigen) Lieferanten bar oder unter Inanspruchnahme kurzer Zahlungsfristen. Als sein Umsatz auf 400.000,00 EUR pro Jahr anwächst, fragt sich Paul, ob er sein Unternehmen zum Handelsregister anmelden muss.
A) Nein, Paul muss sein Unternehmen nicht zum HR anmelden, da er kein Gewerbe betreibt.
B) Paul muss sein Unternehmen zum HR anmelden, da er ein Gewerbe betreibt.
C) Ja, Paul muss sein Unternehmen zum HR anmelden, denn die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 HGB liegen vor.
D) Paul muss sein Unternehmen nicht zum HR anmelden, kann dies aber tun.
E) Das Unternehmen des Paul erfordert nach der Art keinen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb.
Stehe gerade total auf dem Schlauch. Bin der Meinung, dass er als Pächter keinen Eintrag im HR braucht. Was meint ihr?
Gruß
Kathrin