da der Prof ja ziemlich auf der Organschaft rumgeritten ist, vermute ich eine solche Klausuraufgabe.
Nun zu meiner Frage:
Im Handout vom Kolloquium gibt es beim Thema qualifizierte Beteiligungen im Gliederungspunkt 3.5 den Unterpunkt "Steuerliche Nachteile in besonderen Fällen" - leider habe ich im Skript keine diesbezüglichen Ausführungen finden können. M. E. steht da nur was von steuerlichen Vorteilen drin und lediglich bei den nichtsteuerlichen Aspekten ist auch von Nachteilen die Rede.
Um was für steuerliche Nachteile handelt es sich hier denn nun?
Grüße
Jan
Nun zu meiner Frage:
Im Handout vom Kolloquium gibt es beim Thema qualifizierte Beteiligungen im Gliederungspunkt 3.5 den Unterpunkt "Steuerliche Nachteile in besonderen Fällen" - leider habe ich im Skript keine diesbezüglichen Ausführungen finden können. M. E. steht da nur was von steuerlichen Vorteilen drin und lediglich bei den nichtsteuerlichen Aspekten ist auch von Nachteilen die Rede.
Um was für steuerliche Nachteile handelt es sich hier denn nun?
Grüße
Jan