Unterschied Zwischenerfolgseliminierung / Innenumsatzkonsolidierung

Dr Franke Ghostwriter
Ich möchte nur sicherstellen, dass ich das Thema richtig verstanden habe, vielleicht kann jemand etwas dazu sagen. Mein Verständnis zum Unterschied zwischen beiden Vorgängen ist, dass die Zwischenerfolgseliminierung sich auf die Wertansätze in der Bilanz bezieht, während es bei der Innenumsatzkonsolidierung um die GuV geht.

In der Praxis geschieht beides häufig in einem Vorgang, sodass man leicht übersieht, dass hier zwei Vorgänge durchgeführt werden.

Beispiel: Das Mutterunternehmen liefert ans Tochterunternehmen eine selbst erstellte Anlage für 120 T€. Die Herstellungskosten betragen 100 T€. Der Wertansatz des Vermögensgegenstandes gemäß Einheitstheorie beträgt 100 T€ (=Herstellungskosten). Der Wertansatz des Vermögensgegenstandes in der Einzelbilanz des empfangenden Unternehmens beträgt 120 T€ (=Anschaffungskosten). Es entsteht ein Zwischengewinn in Höhe der Differenz (20 T€) in den Bilanzen. Außerdem ist ein Umsatzerlös in Höhe von 120 T€ erzielt worden, der durch Konsolidierung ebenfalls verschwinden muss.

Das bedeutet, es sind zwei Buchungen vorzunehmen:

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120 T€
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20 T€

Wie man an der zweiten Buchung, bei der sowohl ein Bestands- als auch ein Erfolgskonto tangiert werden, erkennt, können Zwischenerfolgseliminierung und Innenumsatzkonsolidierung nicht immer praktisch getrennt werden.

Jetzt meine Frage: Ist mein Verständnis richtig?

Gruß,
Rincewind
 
Hallo zusammen!

Ich möchte nur sicherstellen, dass ich das Thema richtig verstanden habe, vielleicht kann jemand etwas dazu sagen. ...

Das bedeutet, es sind zwei Buchungen vorzunehmen:

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120 T€
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20 T€
Diese Buchungen kann ich leider nicht nachvollziehen. Wenn die Anlage zum Verbleib im TU bestimmt ist, würde ich
1. Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 100 T€
2. Umsatzerlöse an Jahresüberschuss 20 T€ (1. und 2. auch in einer Buchung)
und
3. Jahresüberschuss an Abschreibungen i.H.v. ZG/ND
buchen.

Ist die Anlage zum Verkauf bestimmt, wird gegen Bestandsveränderung gebucht, und 3. fällt selbstverst. weg.
 
Also ich habe auch das Problem den Unterschied zwischen diesen beiden Vorgängen, also Innenumsatzkonsolidierung und Zwischenerfolgseliminierung, zu verstehen.
Aber soweit ich das verstanden habe, betrifft die Zwischenerfolgseliminierung nicht nur die Bilanz, sondern auch die GuV, oder?
Kann hier noch jemand helfen?
 
Also ich habe auch das Problem den Unterschied zwischen diesen beiden Vorgängen, also Innenumsatzkonsolidierung und Zwischenerfolgseliminierung, zu verstehen.
Aber soweit ich das verstanden habe, betrifft die Zwischenerfolgseliminierung nicht nur die Bilanz, sondern auch die GuV, oder?
Kann hier noch jemand helfen?

Das Dumme ist, dass es im Skript kein Beispiel explizit zum Thema Zwischenerflgseliminierung gibt.

EDIT: Hier stand etwas Falsches, gelöscht!
 
Irgendwie habe ich das gefühl, dass bei mir im Kopf eh die 3 Vorgänge mit Schuldenkonsolidierung, Zwischenerfolgseliminierung und Innenumsatzkonsolidierung kreuz und quer durcheinander geraten. Das ist das Problem, wenn einem das keiner bei einer Vorlesung vorkauen kann.
hmm... weiß auch gar nicht was in der Klausur dazu drankommen könnte, ob eher rechnen oder erklären oder Multiple Choice.
 
Also kann mal jemand erklären wie das mit der Behandlung der Zwischenergebniss funktioniert nach § 304 HGB?

Ich hab gehört, dass der Prof das wohl im Kolloquium erwähnt hat. Ich kann nur damit nichts anfangen. Bisher wurde doch immer nach den möglichen Konsolidierungen gefragt. Da war bisher immer die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung und die GuV Konsolidierung. Was meint man mit den Zwischenergebnissen nach 304??

In der März Klausur von 09 steht die Frage bei Aufgabe 2a). Dort wurde auch nur 301, 303 und 305 genannt, jedoch nicht 304!!!???
 
Diese Buchungen kann ich leider nicht nachvollziehen. Wenn die Anlage zum Verbleib im TU bestimmt ist, würde ich
1. Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 100 T€
2. Umsatzerlöse an Jahresüberschuss 20 T€ (1. und 2. auch in einer Buchung)
und
3. Jahresüberschuss an Abschreibungen i.H.v. ZG/ND
buchen.

Ist die Anlage zum Verkauf bestimmt, wird gegen Bestandsveränderung gebucht, und 3. fällt selbstverst. weg.

Danke für Deine Antwort! Du führst ja ausschließlich die Innenumsatzkonsolidierung durch (Bereinigung GuV), die Zwischenergebniseliminierung (Bereinigung der Bilanz) bleibt bei Dir aus. Der Übersichtlichkeit halber trenne ich mein Beispiel auf:

Variante 1 - Nur Innenumsatzkonsolidierung (analog zu Aufgabe 10 im Skript)

Es muss nur die GuV bereinigt werden. Zunächst ist der Umsatzerlös in aktivierte Eigenleistungen umzubuchen, dann ist der Ertrag, der auf den aus Konzernsicht / einheitstheoretischer Sicht zu hohen Ansatz zurückgeht, vom Jahresüberschuss abzuziehen;

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120
Aktivierte Eigenleistungen an Jahresüberschuss 20
[Jahresüberschuss an Abschreibungen x]

Meine Version stimmt also mit Deiner über ein - bis auf einen Unterschied: Du buchst den zu eliminierenden Umsatzerlös direkt gegen Jahresüberschuss, ich nehme den "Umweg" über die aktivierten Eigenleistungen. Ich finde im Skript (und in meiner Sekundärliteratur Gräfer / Scheld "Grundzüge der Konzernrechnungslegung) meine Variante, Deine ist aber genauso zu finden (siehe auf S. 74). Sollte aber aus meiner Sicht in Ordnung sein.

Jetzt zum Unterschied zwischen Innenumsatzkonsolidierung und Zwischenerfolgseliminierung. Ich führe das gleiche noch mal durch, nur unter Einbeziehung der Bilanz.

Variante 2 - Innenumsatzkonsolidierung und Zwischenerfolgseliminierung in einem Vorgang

Es sind jetzt die gleichen Korrekturen wie oben vorzunehmen. Allerdings ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass auch der Wertansatz der Anlage in der Bilanz geändert werden muss (von 120 auf 100). Die Buchungssätze:

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20
[Anlagevermögen an Abschreibungen x]

Die Frage, die sich jetzt stellt: Wie wird der Jahresüberschuss in der GuV tangiert? Nehmen wir an, die Abschreibungen, die zugeschrieben werden müssen, belaufen sich auf 2 T€. Dann lauten die Buchungen:

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20
Anlagevermögen an Abschreibungen 2

Es ergibt sich in der GuV Fehlbetrag (Korrektur auf der Habenseite) in Höhe von 18 T€. Also: Genau die Differenz zwischen Verminderung der aktivierten Eigenleistungen und der Rückgängigmachung der AfA um 2 T€. Das ist genau das gleiche Ergebnis, das man auch in Variante 1 erhält, nur dass da die Konten aktivierte Eigenleistungen und Abschreibungen über den Jahresüberschuss abgeschlossn werden und man dann auf der Sollseite 2 T€ und auf der Habenseite 20 T€ ansetzt.

Ich hoffe, ich habe jetzt keine Fehler eingebaut!

Fazit: Die Innenumsatzkonsolidierung wird im Skript nur isoliert betrachtet. Die Zwischenerfolgseliminierung wird gar nicht anhand eines Beispiels verdeutlicht. Wir können anhand meines Beispiels - wenn alles richtig sein sollte - zum einen die Innenumsatzkonsolidierung nachvollziehen, wie sie im Skript vorgestellt wird und andererseits erkennen, worin a) der Unterschied zwischen beiden besteht und inwiefern sie b) zusammengehören.

Gruß,
Rincewind
 
Danke für Deine Antwort! Du führst ja ausschließlich die Innenumsatzkonsolidierung durch (Bereinigung GuV), die Zwischenergebniseliminierung (Bereinigung der Bilanz) bleibt bei Dir aus. Der Übersichtlichkeit halber trenne ich mein Beispiel auf:

Variante 1 - Nur Innenumsatzkonsolidierung (analog zu Aufgabe 10 im Skript)

Es muss nur die GuV bereinigt werden. Zunächst ist der Umsatzerlös in aktivierte Eigenleistungen umzubuchen, dann ist der Ertrag, der auf den aus Konzernsicht / einheitstheoretischer Sicht zu hohen Ansatz zurückgeht, vom Jahresüberschuss abzuziehen;

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120
Aktivierte Eigenleistungen an Jahresüberschuss 20
[Jahresüberschuss an Abschreibungen x]

Meine Version stimmt also mit Deiner über ein - bis auf einen Unterschied: Du buchst den zu eliminierenden Umsatzerlös direkt gegen Jahresüberschuss, ich nehme den "Umweg" über die aktivierten Eigenleistungen. Ich finde im Skript (und in meiner Sekundärliteratur Gräfer / Scheld "Grundzüge der Konzernrechnungslegung) meine Variante, Deine ist aber genauso zu finden (siehe auf S. 74). Sollte aber aus meiner Sicht in Ordnung sein.

Jetzt zum Unterschied zwischen Innenumsatzkonsolidierung und Zwischenerfolgseliminierung. Ich führe das gleiche noch mal durch, nur unter Einbeziehung der Bilanz.

Variante 2 - Innenumsatzkonsolidierung und Zwischenerfolgseliminierung in einem Vorgang

Es sind jetzt die gleichen Korrekturen wie oben vorzunehmen. Allerdings ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass auch der Wertansatz der Anlage in der Bilanz geändert werden muss (von 120 auf 100). Die Buchungssätze:

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20
[Anlagevermögen an Abschreibungen x]

Die Frage, die sich jetzt stellt: Wie wird der Jahresüberschuss in der GuV tangiert? Nehmen wir an, die Abschreibungen, die zugeschrieben werden müssen, belaufen sich auf 2 T€. Dann lauten die Buchungen:

Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20
Anlagevermögen an Abschreibungen 2

Es ergibt sich in der GuV Fehlbetrag (Korrektur auf der Habenseite) in Höhe von 18 T€. Also: Genau die Differenz zwischen Verminderung der aktivierten Eigenleistungen und der Rückgängigmachung der AfA um 2 T€. Das ist genau das gleiche Ergebnis, das man auch in Variante 1 erhält, nur dass da die Konten aktivierte Eigenleistungen und Abschreibungen über den Jahresüberschuss abgeschlossn werden und man dann auf der Sollseite 2 T€ und auf der Habenseite 20 T€ ansetzt.

Ich hoffe, ich habe jetzt keine Fehler eingebaut!

Fazit: Die Innenumsatzkonsolidierung wird im Skript nur isoliert betrachtet. Die Zwischenerfolgseliminierung wird gar nicht anhand eines Beispiels verdeutlicht. Wir können anhand meines Beispiels - wenn alles richtig sein sollte - zum einen die Innenumsatzkonsolidierung nachvollziehen, wie sie im Skript vorgestellt wird und andererseits erkennen, worin a) der Unterschied zwischen beiden besteht und inwiefern sie b) zusammengehören.

Gruß,
Rincewind

@Rincewind
Langer Text von dir.
Habe mich nochmal bei Baetge/Kirsch/Thiele kundig gemacht und komme zu folgenden Schluss für dein o.g. Sachverhalt:

1. ZEE:
Eigenkapital (JÜ) an Anlagevermögen 20 T€ (das ist der zu elim. Zwischengewinn aus Vergleich Konzern-HK mit Bilanzansatz in HB II)

2. Aufwands- und Ertragskonsol.:
wie oben schon:
Umsatzerlöse 120 T€ an aktivierte Eigenleistungen 100 T€ und Jahresüberschuss 20 T€
oder auch:
Umsatzerlöse 120 T€ an aktivierte Eigenleistungen 120 T€
aktivierte Eigenleistungen 20 T€ an Jahresüberschuss 20 T€

3. und noch die Abschreibungskorrektur:
AV an Abschreibungen 2 T€ (wirkt sich über den Abschreibungsaufwand auch auf den JÜ (gewinnerhöhend) aus)

Zusammengefasst kommt das heraus, was du bereits schon (verkürzt) geschrieben hast. Aber ich denke, der Weg über den Gewinn muss schon sein, um die beiden Konsolidierungsmethoden zu trennen.
 
ich verstehe nur bahnhof,

wäre jemand so nett und würde ganz einfach erklären, was die Zwischenerfolgs- und die innenumsatz-konsolidierung ist und was der Unterschied zwischen den beiden ist.

Glaubt ihr, so was kommt vor? ich verzweifle daran und es hält mich nur auf beim Lernen. Ich glaub, ich lass es sein.
 
Eigentlich relativ einfach: Beide Konsolidierungsarten beziehen sich auf LuL zwischen Konzernunternehmen. Da eine Konzernbilanz nur LuL mit fremden Dritten ausweisen darf, sind die Innerkonzern-LuL zu eliminieren. Da aber bei den LuL s.g. Zwischengewinne entstanden sein können (wer liefert oder leistet etwas ohne daran zu verdienen?), sind diese Zwischengewinne auch zu neutralisieren.
Die ZZE bezieht sich dabei auf die gelieferten Vermögenswerte an sich, es werden dabei die Buchwerte mit Konzern-AHK verglichen, die aber erst ermittelt werden müssen. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung (=Innenumsatzkonsol.) werden die Umsatzerlöse des Einen gegen die Aufwendungen des Anderen aufgerechnet (betrifft also die GuV). Hier können, müssen aber nicht, ebenfalls zusätzlich Zwischengewinne entstanden sein. Die müssen dann noch über die ZEE ebenfalls eliminiert werden.
Das wars schon. Der Rest oben war nur ein Berechnungsbeispiel von Rincewind.
 
danke, ist schon mal hilfreich für das grundlegende Verständnis, aber ich wüsste nie, wie ich bei einer Aufgabe beginnen müsste bzw. welche Schritte ich im einzelnen abarbeiten soll. Daher muss ich wohl hierbei aufgeben und hoffen, dass es in keinem größeren Umfang abgefragt wird.
 
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