Ich möchte nur sicherstellen, dass ich das Thema richtig verstanden habe, vielleicht kann jemand etwas dazu sagen. Mein Verständnis zum Unterschied zwischen beiden Vorgängen ist, dass die Zwischenerfolgseliminierung sich auf die Wertansätze in der Bilanz bezieht, während es bei der Innenumsatzkonsolidierung um die GuV geht.
In der Praxis geschieht beides häufig in einem Vorgang, sodass man leicht übersieht, dass hier zwei Vorgänge durchgeführt werden.
Beispiel: Das Mutterunternehmen liefert ans Tochterunternehmen eine selbst erstellte Anlage für 120 T€. Die Herstellungskosten betragen 100 T€. Der Wertansatz des Vermögensgegenstandes gemäß Einheitstheorie beträgt 100 T€ (=Herstellungskosten). Der Wertansatz des Vermögensgegenstandes in der Einzelbilanz des empfangenden Unternehmens beträgt 120 T€ (=Anschaffungskosten). Es entsteht ein Zwischengewinn in Höhe der Differenz (20 T€) in den Bilanzen. Außerdem ist ein Umsatzerlös in Höhe von 120 T€ erzielt worden, der durch Konsolidierung ebenfalls verschwinden muss.
Das bedeutet, es sind zwei Buchungen vorzunehmen:
Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120 T€
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20 T€
Wie man an der zweiten Buchung, bei der sowohl ein Bestands- als auch ein Erfolgskonto tangiert werden, erkennt, können Zwischenerfolgseliminierung und Innenumsatzkonsolidierung nicht immer praktisch getrennt werden.
Jetzt meine Frage: Ist mein Verständnis richtig?
Gruß,
Rincewind
In der Praxis geschieht beides häufig in einem Vorgang, sodass man leicht übersieht, dass hier zwei Vorgänge durchgeführt werden.
Beispiel: Das Mutterunternehmen liefert ans Tochterunternehmen eine selbst erstellte Anlage für 120 T€. Die Herstellungskosten betragen 100 T€. Der Wertansatz des Vermögensgegenstandes gemäß Einheitstheorie beträgt 100 T€ (=Herstellungskosten). Der Wertansatz des Vermögensgegenstandes in der Einzelbilanz des empfangenden Unternehmens beträgt 120 T€ (=Anschaffungskosten). Es entsteht ein Zwischengewinn in Höhe der Differenz (20 T€) in den Bilanzen. Außerdem ist ein Umsatzerlös in Höhe von 120 T€ erzielt worden, der durch Konsolidierung ebenfalls verschwinden muss.
Das bedeutet, es sind zwei Buchungen vorzunehmen:
Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen 120 T€
Aktivierte Eigenleistungen an Anlagevermögen 20 T€
Wie man an der zweiten Buchung, bei der sowohl ein Bestands- als auch ein Erfolgskonto tangiert werden, erkennt, können Zwischenerfolgseliminierung und Innenumsatzkonsolidierung nicht immer praktisch getrennt werden.
Jetzt meine Frage: Ist mein Verständnis richtig?
Gruß,
Rincewind