vielleicht kann jemand von euch mir bei meinem Denkproblem helfen:
Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 III, 283); Berechnung und Vorgehen bei gegenseitigen Verträgen, wenn
a) die Leistung des Gläubigers noch nicht erbracht wurde: nach Differenz- oder Surrogationsmethode möglich
b) die Leistung bereits erbracht wurde:
- nach Surrogationsmethode nur möglich, wenn die Gegenleistung nicht zurückgefordert (§ 326 IV) wird, oder der Gläubiger nicht zurücktritt (§ 326 V)?
- nach Differenzmethode, wenn der Gläubiger die Gegenleistung zurückfordert (§ 326 IV)? [ist es also möglich, dass der Gläubiger zunächst leistet - obwohl er nicht muss -, dann das Geleistete zurückfordert und anschließend Schadensersatz verlangt?]
- im Ergebnis ähnlich wie Differenzmethode, wenn der Gläubiger vom Vertrag zurücktritt (§ 326 V)?
Sind das die Möglichkeiten? Und wo genau ist der Unterschied zwischen § 326 IV und V? Bei § 326 V Rücktritt = Rückabwicklungsverhältnis, bei § 326 IV weiterbestehen des Schuldverhältnisses? Hmm... :runzel: klingt nich sehr logisch, was ich mir da so zurecht denke...
Wär schön, wenn mir jemand den richtigen Schubs geben könnte, damit da in meinem Kopf mal Klarheit herrscht!
Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 III, 283); Berechnung und Vorgehen bei gegenseitigen Verträgen, wenn
a) die Leistung des Gläubigers noch nicht erbracht wurde: nach Differenz- oder Surrogationsmethode möglich
b) die Leistung bereits erbracht wurde:
- nach Surrogationsmethode nur möglich, wenn die Gegenleistung nicht zurückgefordert (§ 326 IV) wird, oder der Gläubiger nicht zurücktritt (§ 326 V)?
- nach Differenzmethode, wenn der Gläubiger die Gegenleistung zurückfordert (§ 326 IV)? [ist es also möglich, dass der Gläubiger zunächst leistet - obwohl er nicht muss -, dann das Geleistete zurückfordert und anschließend Schadensersatz verlangt?]
- im Ergebnis ähnlich wie Differenzmethode, wenn der Gläubiger vom Vertrag zurücktritt (§ 326 V)?
Sind das die Möglichkeiten? Und wo genau ist der Unterschied zwischen § 326 IV und V? Bei § 326 V Rücktritt = Rückabwicklungsverhältnis, bei § 326 IV weiterbestehen des Schuldverhältnisses? Hmm... :runzel: klingt nich sehr logisch, was ich mir da so zurecht denke...
Wär schön, wenn mir jemand den richtigen Schubs geben könnte, damit da in meinem Kopf mal Klarheit herrscht!