JurChris,
ich habe vor allem eines gemeint, zu verstehen und so wurde es auch in Schwäbisch Gmünd und München kommuniziert: Sobald es Unklarheiten gibt, wie die Sache mit dem Freibetrag nach $ 8 GewStG, geht man davon aus, dass das nicht in der Prüfung dran kommt. In seinem Buch hat er dazu falsche Erklärungen geliefert - der Gesetzesentwurf war wohl ein anderer, als er sein Buch entworfen hat und stimmt jetzt nicht mit dem, was im Gesetz steht, überein - deshalb wird er wohl auch keinen Fall drannehmen, wo ein Studi dann die falsche Darlegung macht und er gezwungen wäre, das dennoch als richtig zu akzeptieren, weil man ja dann ihn lt. seinem Buch zitieren würde. Und deshalb glaube ich auch nicht, dass etwas dran kommt, was nicht jeder mit seinen Ausgaben lösen kann.
Wir benutzen nwb-Texte von 2009, 26. Auflage und dort sehe ich keine Richtlinie Nr. 16 ????
Gruß
Gabi