danke für deine Antwort. Insofern hast du mir schon mal weitergeholfen, weil ich zunächst dachte, dass ich das missverstehe. Offenbar habe ich es aber richtig verstanden.
Was mich an dem § so irritiert: Ein Dritter kann sich gegen den Willen EINER Partei einmischen. Ich habe in Erinnerung, dass von Verträgen immer nur die Vertragsparteien betroffen sein können. Da halte ich es für konsequent, wenn sich umgekehrt auch keiner einmischen kann.
Irgendwo in den Skripten stand mal, dass man sich immer auch überlegen soll, was man für gerecht hält.
Mir fallen jede Menge Beispiele aus dem wahren Leben ein, wo es nicht willkommen sein könnte, wenn ein Dritter sich einmischt. Angenommen, ich habe den Maler bestellt und die von ihm geleistete Arbeit ist umstritten. Ich zahle nicht oder nur teilweise, weil ich finde, dass er Ausbesserungsarbeiten machen muss oder die Arbeit so noch nicht fertiggestellt wurde. Er würde das evtl. auch machen. Der Maler gehört aber zu den Freunden meiner Eltern und so zahlen sie, damit es zwischen ihnen keinen Stress gibt. Jetzt wirst du sagen, dass man ja vor Gericht durchsetzen kann, wenn man meint, der Vertragspartner habe nicht vertragsgemäß geleistet. Aber bei Bagatellen macht man das ja wohl eher nicht, oder? Diesen Umstand kann ich mir ersparen, wenn ich mich direkt mit ihm einigen kann.
Mir wird quasi die Möglichkeit genommen, mich selbständig mit einem Vertragspartner auseinanderzusetzen, man ist wie "entmündigt".
Eine für mich verständliche Ausnahme: Wenn ein Dritter ein berechtigtes Interesse hat, dass die Schuld beglichen wird.
Aber es geht hier ja nicht darum, den Sinn der Gesetze zu diskutieren, sondern ihren Inhalt verstehen und anwenden zu können. Also danke
für die Antwort!
Gruß Regine