• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Versuche Recht I

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Ich werde am Freitag Recht I zum 2.mal schreiben, da es die letzte Möglichkeit ist, Recht I überhaupt noch mal zu schreiben.

Was passiert, wenn ich beim 2.Versuch nicht bestehe? Ich werden dann wohl das neue Recht-Fach belegen müssen, oder? Brauchen ich da auch neue EA zu bestehen oder zählen die von Recht I?

Werden meine 2 Fehlversuche von Recht I auf das neue Recht-Fach angerechnet oder fang ich da automatisch wieder mit 3 neuen Versuchen an?

Das neue Fach habe ich noch nicht belegt. Bis wann kann man noch nachbelegen? Wird das neue Fach in MC-Form oder Gutachten geprüft?

Viel Spaß beim Lernen...

ratusca
 
Ratusca,

solltest du durchfallen, kannst du den neuen Rechtkurs belegen, oder du versuchst nach der neuen Blockkompensation den misslungenen Versuch auzugleichen. Solltest du das nicht machen wollen, oder können kannst du den neuen Rechtkurs nachbelegen. Deine Fehlversuche aus Recht I werden auf den neuen Recht Kurs nicht angerechent. Das heißt, dass du drei neue Versuche hast, da ab kommenden Semester der Recht II Kurs wegfällt. Ob die alten EAs auf den neuen Kurs angerechnet werden, weiß ich nicht zu 100%, aber wenn du den Kurs belegen müsstest, ist es immer radsam auch die dazugehörigen EAs zu bearbeiten. Bezüglich der Klausur ist mein Kenntnisstand, dass auch diese Klausur in MC Form gestellt wird.
Wegen der Nachbelegung habe ich die Fristen leider nicht im Kopf, aber entweder du schaust in die aktuelle Prüfungsinof oder fragst in Hagen einfach mal nach.

Ich hoffe ich konnte dir ein bissle weiterhelfen.

Wünsche dir für Freitag auf jedenfall erst einmal viel Erfolg

Grüße
Melanie
 
Hab es leider auf die schnelle nicht mehr online gefunden und irgendwie ist die Prüfungsinformation für den Studiengang Diplom Wirtschaftswissenschaften auch nicht mehr auf den neusten Stand, aber ich versuch mal deine Fragen zu beantworten, da ich die gleichen Fragen vor einigen Monaten mal selber an des PA geschickt habe.

Was passiert, wenn ich beim 2.Versuch nicht bestehe?
Dann kannst du im nächsten Semester nicht nochmal Recht I schreiben aber:
Ich werden dann wohl das neue Recht-Fach belegen müssen, oder?
Genau...du hast dann die Möglichkeit Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts zu belgen.

Brauchen ich da auch neue EA zu bestehen oder zählen die von Recht I?
Grundlagen des Privat und Wirtschaftsrechts ist ein ganz neuer Kurs. Das heißt, du mußt dort wieder ganz neu die Klausurzulassung machen, also den Kurs nochmal neu belegen und die EA's einreichen.
Werden meine 2 Fehlversuche von Recht I auf das neue Recht-Fach angerechnet oder fang ich da automatisch wieder mit 3 neuen Versuchen an?
Du fängst wieder mit drei neuen Versuchen an, weil es sich um einen ganz neuen Kurs handelt. Solltest du also jetzt wieder nicht bestehen (was wir mal nicht hoffen 😉) kannst du wieder bei 0 Anfagen.

Das neue Fach habe ich noch nicht belegt. Bis wann kann man noch nachbelegen?
https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/beratung/rm_antrag_ws_07_erl.pdf: Bis zum 22. November kannst du noch nachbelegen. Aber vielleicht ein kleiner Tipp von mir: Bis die Noten kommen ist ja noch eine Weile hin und der neue Kurs kostet halt auch wieder Geld und vor allem Zeit. Vielleicht solltest du dein WS so planen, daß du Recht erst einmal außen vor läßt. Wenn du nicht bestanden hast, kannst du es ja immer noch im SS belegen. Dieser Kurs läuft ja nicht aus...

Wird das neue Fach in MC-Form oder Gutachten geprüft?

Soweit ich weiß wird wieder in MC geprüft...wobei Gutachten sollte man wie immer können.

Aber um wirklich sicher zu gehen solltest du deine Fragen nochmals an das Prüfungsamt schicken. Die Emailadresse findest du hier: https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/einrichtungen/pruefungsamt.shtml

Die können dir ganz genau weiterhelfen. Es gab wie gesagt auch mal ein Infoheft dazu, aber da ich grad alles in einen Umzugkarton gepackt habe, kann ich dir leider nicht sagen wann und Online finde ich dazu auch nichts. Aber denke, beim Prüfungsamt kann mir dir sicherlich nochmal die gewünschte Information als PDF zukommen lassen.
 
das ist ja interessant. Wird sich dann die neue Prüfung stark von der alten unterscheiden?? Ich meine wenn vieles aus dem alten Kurs kommt ? :rolleyes
 
Nicht bestandene Versuche

Hallo!
Ich hätte da auch mal eine Frage zu Recht1.

Mein erster Versuch in Recht 1 ist mit 43 Pkt. knapp gescheitert. Allerdings muss ich Recht oder Makro (erster Versuch 47) noch über 50% bringen um das VD erreicht zu haben. Jetzt will ich eigentlich am Freitag versuchen Recht auf 50% zu "raten", da es ja eh keine Recht1 Klausur mehr gibt im Frühjahr und es anscheinend bei Versuch 0 startet. (Hatte keine Zeit zum Lernen für Recht, da ich heute BWL2 geschrieben habe. 🙂 )

Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass der letzte Versuch zählt(von den Versuchen unter 50%). Das bedeuted dann, dass ich bei 24% ganz blöde da stehe und den neuen Rechtkurs belegen muss?!?
Dann besser keine Rateeperimente und besser Makro im Frühjahr bestehen oder?!?
Verwirrte Grüße🙂
Chris
 
also wenn du den Recht Versuch morgen versemmeln solltest hast du die Möglichkeit den neuen Kurs "Grundlagen des Privat und Wirtschaftsrecht" mit drei neuen Versuchen zu bestehen. Solltest du diesen Kurs nicht machen wollen zählt der letzt geschriebene. Falls der unter 25% ist, solltest du, um das Studium weiter führen zu können auf jedenfall den neuen nachbelegen.

Die Entscheidung, welchen Kurs du nun schreiben sollst und welchen nicht, kann dir aber niemand hier abnehmen, denn niemand weiß wie du dich in welchem Fach vorbereitet hast und fühlst.

Hoffe konnte dir ein bissle weiterhelfen, auch wenn die Entscheidung alleine bei dir liegt.

Viele Grüße
Melanie
 
Dr Franke Ghostwriter
Versuche Recht1

Hallo!

Ich habe heute nochmal mit dem Prüfungsamt telefoniert und da wurde mir bestätigt, dass von den nichtbestandenen Prüfungen der bessere und nicht der zuletzt geschriebene zählt. Also für meinen Fall habe ich die 43 Pkt. sicher und kann morgen nur gewinnen, da ansonsten der Versuch verfällt, da im nächsten Semester die neue Prüfung eingeführt wird mit neuen Versuchen.

Das ist in der Prüfungsordnung zwar anders beschrieben, wird aber so im Prüfungsamt geregelt. Macht ja auch irgendwo Sinn, den besseren Versuch zu werten.

Gruß
Chris
 
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