ich verstehe vielleicht etwas ganz klares nicht, aber kann mir jemand erklären, wie es beim Werkvertrag gemeint ist, wenn es in einem Buch steht, dass zum Werkvertrag Verträge gehören, die zur Herstellung einer körperlichen Sache verpflichten. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nach § 651 Kaufrecht Anwendung findet, sofern der Vertrag auf Lieferung einer herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sache gerichtet ist.
Beim Werkvertrag muss das hergestellte Werk vom Besteller abgenommen werden. Der Unternehmer ist also nicht verpflichtet dem Besteller das Werk zu liefern. Ist das der einzige Unterschied zu der Situation, bei der man dann Kaufrecht anweden muss? Wenn ich mir also eine bewegliche Sache vom Unternehmer fertigen lasse und keine Lieferung deren verlange, wird es heißen, dass es sich um einen Werkvertrag mit der Anwendung des Werkrechts handelt?
Beim Werkvertrag muss das hergestellte Werk vom Besteller abgenommen werden. Der Unternehmer ist also nicht verpflichtet dem Besteller das Werk zu liefern. Ist das der einzige Unterschied zu der Situation, bei der man dann Kaufrecht anweden muss? Wenn ich mir also eine bewegliche Sache vom Unternehmer fertigen lasse und keine Lieferung deren verlange, wird es heißen, dass es sich um einen Werkvertrag mit der Anwendung des Werkrechts handelt?