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Ich hab das mal per Mail gemacht:Ich greife das Thema nochmal auf, da mir der Ablauf noch nicht ganz klar zu sein scheint....:
Also funktioniert das ganze folgendermaßen?
1.) Brief mit der Note der Klausur erhalten
2.) Widerspruch per Post (oder E-Mail??) an das prüfungsamt. Was schreibt man dann da rein? Gibt es dafür ein Muster?
Die Frist in welcher der Widerspruch eingelegt werden muss beginnt meines Wissens mit dem Tag an dem du den Notenbescheid (Brief) bekommst. Von dem Tag an hast du 4 Wochen Zeit den Widerpsruch einzulegen.3.) 4 Wochen Zeit (ab wann? Ab dem Datum, an dem ich das versendet habe oder ab dem Datum, an dem es in Hagen eingegangen ist?)
Bei mir war dann alles korrekt, daher kann ich dir den weiteren Ablauf nicht schildern. Aber ich würde dann wieder einen begründeten Widerspruch einreichen.4.) Antrag an den ASTA schicken, mit Einverständniserklärung, dass diese die Klausur abholen, einscannen und mir zuschicken (das Formular kenne ich schon...)
5.) Mail mit eingescannter Klausur kommt an
6.) Bearbeitete Klausur durchsehen und...?
Wie geht das dann weiter? Schreibe ich wieder an das Prüfungsamt, was mir bei der Korrektur nicht passt und was in meinen Augen falsch korrigiert wurde? Oder wie? Wann bekomme ich dann eine Antwort, wie mit meinen Anmerkungen verfahren wird?
Wie aussichtsreich sind solche Einsichten denn?
Danke!!!
@glasperlenspiel:
Naja, ein Widerspruch und eine Einsichtnahme können ja erstmal nicht schaden, irgendwas diskussionsfähiges findet man doch meistens in den Korrekturen und wenn man dadurch im Idealfall seine Note noch verbessern kann, umso besser...
Wer bezahlt denn so ein Vorgang?
So lange mn sich nicht gleich einen Rechtsanwalt nimmt, ist das Widerspruchsverfahren kostenfrei.