• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

00046 Buchhaltung Ausbuchen alter Forderungen

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Buchhaltung: Ausbuchen alter Forderungen

Hallo zusammen,

wie geht man in der Buchhaltung vor, wenn man 2 Jahre alte Forderungen wegen Ausfalls ausbuchen soll? Genauso wie bei ein Jahr alte? Da bin ich mir bei den alten Klausuren unsicher, weil ich manchmal weniger Buchungssätze brauche als im Journal möglich. Gebt mir doch am besten mal eine Lösung zu den Buchungssätzen 110 - 140 aus der Klausur März 03.

Danke,:dankescho
DANIEL
 
Da hast du Glück, dass ich die gerade bearbeitet habe 😉

110 221 140 1.000
120 159 140 400
130 233 140 300
140 175 140 170

Generell wird das Konto 159 *ausschließlich* bei dem Ausfall von Forderungen angesprochen, die aus dem Vorjahr stammen.

Volker
 
maus1981 schrieb:
wenn die Vorderung 2 Jahre oder älter ist, dann muss man das Konto 221 ansprechen.

Hä? Jetzt bin ich irgendwie verwirrt. Ich meine, im Studienzentrum wurde uns gesagt, dass man lediglich zwischen Forderungen aus dem laufenden und vergangenen Geschäftsjahr unterscheiden muss, unabhängig davon, ob die Forderung nun ein oder zwei Jahre alt ist und man da genauso 159/140 buchen mus... Hilfe! 😕

Und steht das irgendwo im Studienbrief?
 
miranda schrieb:
Hä? Jetzt bin ich irgendwie verwirrt. Ich meine, im Studienzentrum wurde uns gesagt, dass man lediglich zwischen Forderungen aus dem laufenden und vergangenen Geschäftsjahr unterscheiden muss, unabhängig davon, ob die Forderung nun ein oder zwei Jahre alt ist und man da genauso 159/140 buchen mus... Hilfe! 😕

Du meinst *mit Sicherheit* falsch. Und wenn das, wider erwarten, doch der Mentor behauptet hat, dann sollte er schleunigst abgelöst werden. 😉

Im ernst: eine PWB wird immernur für *ein Jahr* gebildet. Eine 2 oder mehr Jahre alte Forderung wird *niemals* über PWB ausgebucht.

Volker
 
Kann Neandrix nur zustimmen. 159 bucht man nur bei Forderungen, die aus dem Vorjahr stammen. Sonst 221


Gruss
Juli
 
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