00046 Buchhaltungs-Frage

Dr Franke Ghostwriter
Buchhaltungs-Frage

Morgen!

Ich hätte da jetzt nochmal eine dämliche Frage (zumindest) für euch glaub ich!

Ich darf doch nie, wenn ich Waren einkaufe oder verkaufe, dann die Bruttobeträge buchen oder? Ich muss doch die Vorsteuer oder die bei Kunden in RG gestellte MwSt extra auf die beiden vorgesehenen Konten buchen und nur den Nettobetrag bei Bank, Kasse usw!?

Frage deswegen, weil bei einem meiner letzten Besuche in München bei einem BWL Kurs die Dame an der Tafel den kompletten Bruttobetrag auf das Konto gebucht hat und dann wieder von dem Konto auf das Vorsteuer Konto gebucht hat!

Ich hatte gedacht, dass man auf gewissen Konten, wie Bank und Kasse, nur Nettobeträge buchen darf!? Oder gehts auch anders!?😕

Könnte mir da einer von euch bitte helfen?

Grüße
Melli
 
Genau das Gegenteil ist der Fall: Sobald ein Zahlungsmittelkonto betroffen
ist, musst du den Bruttobetrag buchen und dann den Steueranteil zurück buchen. Schau dir die Vorbemerkungen bei den EAs an, da müsste die Regelung auch erwähnt sein.



Melski schrieb:
Morgen!

Ich hätte da jetzt nochmal eine dämliche Frage (zumindest) für euch glaub ich!

Ich darf doch nie, wenn ich Waren einkaufe oder verkaufe, dann die Bruttobeträge buchen oder? Ich muss doch die Vorsteuer oder die bei Kunden in RG gestellte MwSt extra auf die beiden vorgesehenen Konten buchen und nur den Nettobetrag bei Bank, Kasse usw!?

Frage deswegen, weil bei einem meiner letzten Besuche in München bei einem BWL Kurs die Dame an der Tafel den kompletten Bruttobetrag auf das Konto gebucht hat und dann wieder von dem Konto auf das Vorsteuer Konto gebucht hat!

Ich hatte gedacht, dass man auf gewissen Konten, wie Bank und Kasse, nur Nettobeträge buchen darf!? Oder gehts auch anders!?😕

Könnte mir da einer von euch bitte helfen?

Grüße
Melli
 
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